Personalausweis: Ein Blick darauf schützt dich vor 1.000 Euro Bußgeld

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Was nach absurd hohem Bußgeld klingt, ist bittere Realität. Erst kürzlich musste ein Mann 1.160 Euro Strafe wegen seines Personalausweises zahlen. Dabei hätte bereits ein kurzer Blick in die Geldbörse genügt, um der Strafzahlung zu entgehen. Auf die vorletzte Zeile des Ausweises, um genau zu sein.
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Personalausweis: Ein Blick darauf schützt dich vor 1.000 Euro Bußgeld

Manche Strafen werden in Deutschland extra hoch angesetzt. Etwa für das Benutzen eines E-Scooters ohne gültige Versicherung samt Plakette. Darauf droht nicht nur eine Geldstrafe, sondern auch eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Der Clou: In der Praxis werden solche Strafen kaum angewandt, doch es kommt vor. Wie ein aktueller Fall beweist, drohen bei abgelaufenen Personalausweisen tatsächlich horrende Bußgelder.

Kann jeden treffen: Mann zahlt 1.160 Euro Strafe

Ein Rodgauer sollte kürzlich stolze 1.160 Euro Bußgeld bezahlen, weil sein Personalausweis abgelaufen war. Wie op-online berichtet, entfielen davon 1.050 Euro auf das Bußgeld und weitere 110 Euro auf Verwaltungsgebühren. Denn der Rodgauer versuchte zunächst, Einspruch zu erheben. Dieser wurde jedoch abgewiesen.

Grundsätzlich kann das Bußgeld bei einem abgelaufenen Ausweis gemäß § 32 Abs. 1 des Personalausweisgesetzes (PauswG) bis zu 3.000 Euro betragen. In der Realität entscheidet jedoch die jeweilige Kommune, wie hoch die Summe zu sein hat. In Rodgau bei Offenbach (Hessen) sind die Sätze gestaffelt und orientieren sich an der Dauer des Vergehens. So sind die ersten drei Monate frei, anschließend werden 55 Euro und ab dem vierten Monat bis zu 150 Euro erhoben. Ferner steigt der Betrag bei über zwei Jahren monatlich um 25 Euro.

Da der Rodgauer es seit rund fünf Jahren versäumte, seinen Personalausweis zu erneuern, fiel das Bußgeld entsprechend hoch aus. Der Bußgeldkatalog geht in den meisten Fällen von Beträgen zwischen 10 und 80 Euro aus.

Personalausweis in Wahrheit nicht vorgeschrieben

Ein Personalausweis ist in der Regel 10 Jahre lang gültig. Für Bürger unter 24 Jahren sind es 6 Jahre, während ein vorläufiger Ausweis höchstens 3 Monate Bestand hat. Das entsprechende Gültigkeitsdatum findet sich auf dem Dokument selbst. Ist dieser abgelaufen, kann eine neue Variante im Bürgeramt am Hauptwohnsitz beantragt werden – mit Betonung auf „kann“.

Der Personalausweis ist entgegen der weitläufigen Annahme gesetzlich nicht vorgeschrieben. Was vorgeschrieben ist, ist ein Identitätsdokument. Das kann der Personalausweis, aber auch ein gültiger Reisepass sein. Wer möchte, kann auf diese Weise folglich Gebühren in Höhe von aktuell 37 Euro sparen (22,80 Euro unter 24 Jahren). Allerdings ist die Online-Ausweisfunktion nur mittels Scheckkarte möglich.

Den alten Personalausweis können Bürger derweil behalten. Allerdings muss dieser Wunsch bei der Abholung des neuen Personalausweises im Bürgeramt angegeben werden. Denn der Ausweis ist gesetzlich Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Diese Regelung soll verhindern, dass andere Staaten den Personalausweis einbehalten und die Reisefreiheit deutscher Bürger unberechtigt beschränken dürfen.

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