Es ist kein großes Geheimnis, dass Ausweisdokumente nach 10 respektive 6 Jahren (letzteres gilt für Personen unter 24 Jahren) erneuert werden müssen. Ab heute gilt eine weitere Regelung, welche das Lichtbild betrifft – bundesweit und verbindlich für alle Bürger.
Neue Regelung beim Beantragen von Ausweisen
Wer mindestens 16 Jahre alt ist, benötigt in Deutschland einen Personalausweis. Diesen optimierte man in jüngster Vergangenheit gleich mehrfach. Nicht nur handelt es sich bei dem Dokument mittlerweile um eine Plastikkarte; biometrische Fingerabdrücke und kontaktlose Chips gehören inzwischen ebenfalls dazu. Die nächste Neuregelung trat am 1. Mai 2025 in Kraft. Wer seither einen neuen Personalausweis oder Reisepass beantragte, durfte das Lichtbild ausschließlich in digitaler Form bereitstellen. So zumindest die Theorie. In der Praxis überforderten die technischen Anforderungen der neuen Regelung zahlreiche Ämter. Daher setzte die Regierung eine Übergangsfrist bis zum 31. Juli. Heute ist auch diese abgelaufen, und die neuen Regeln gelten uneingeschränkt und bundesweit. Doch was steckt genau dahinter?
Um Manipulationen am Bild vorzubeugen, dürfen Passbilder nun ausschließlich in professionellen Fotostudios aufgenommen werden. Fotografen können sich registrieren und die Bildinformationen anschließend auf einem gesicherten elektronischen Weg direkt an die Behörden übermitteln. Alternativ finden sich spezielle Geräte zur Lichtbildaufnahme vor Ort in den Bürgerämtern.
Warum mussten ausgedruckte Lichtbilder das Feld räumen?
Die Bundesregierung nennt gleich mehrere Gründe für die neue Regelung. So heißt es vonseiten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), dass mit dem digitalen Lichtbild und einem gesicherten elektronischen Übertragungsweg Manipulationen von hoheitlichen Dokumenten durch Morphing verhindert werden sollen. Bei Morphing handelt es sich um eine Technik, bei der mehrere Gesichtsbilder zu einem einzigen Bild verschmolzen werden. Dieses weist anschließend die Gesichtszüge verschiedener Personen auf.
Das BMI unterstreicht in diesem Kontext auch, dass die internationale Anerkennung, die der deutsche Pass aufgrund seiner Sicherheitsstandards im internationalen Vergleich besitzt, erhalten werden müsse. Gleichzeitig bestünde jedoch ein weiteres Ziel darin, die Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen so unbürokratisch und bürgerfreundlich wie möglich zu gestalten. Dank der neuen Regelung sei für die Beantragung künftig lediglich ein Weg erforderlich – der zum Bürgeramt. Und auch Qualitätseinbußen beim Einscannen papierbasierter Passbilder möchte man mit der neuen Regelung wirksam entgegentreten.
Zu den weiteren Neuerungen gehört eine postalische Direktzustellung von Reisepässen und Personalausweisen. Dies gilt allerdings ausschließlich für inländische Meldeanschriften.