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Neue Handy-Regeln: Deshalb jetzt lieber PIN statt Fingerabdruck

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Fingerabdruck und Gesichtserkennung haben die PIN am Handy schon vor Jahren abgelöst. Doch nun macht ein Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) die PIN wieder deutlich attraktiver. Sollten Smartphone-Nutzer jetzt zurĂŒckwechseln?
PIN-Eingabefeld auf einem Smartphone
Neue Handy-Regeln: Deshalb jetzt lieber PIN statt FingerabdruckBildquelle: 512r / shutterstock.com

Im Schnitt nutzen wir das Smartphone etwa 3 Stunden pro Tag (2,5 Stunden in 2024). Das ergab eine reprĂ€sentative Umfrage im Auftrag des Digitalverbands Bitkom aus dem Jahr 2026. Dazu gehören auch viele tĂ€gliche Entsperrungen – die sich mittels biometrischer Sperrmechanismen schneller und einfacher umsetzen lassen. Mit seinem Beschluss vom 13. MĂ€rz 2025 entschied der BGH (Az. 2 StR 232/24), dass Strafverfolgungsbehörden die Finger von VerdĂ€chtigen zwangsweise auf den Smartphone-Sensor auflegen dĂŒrfen, um ein Handy zu entsperren. Und sich auf diese Weise Zugriff auf die darin gespeicherten Daten zu verschaffen. Das jedoch zumindest nicht vollkommen willkĂŒrlich.

Neue Befugnisse fĂŒr Polizeistreifen

Der Beschluss könnte Folgen fĂŒr den Schutz digitaler PrivatsphĂ€re haben, allerdings nur in gewissen Grenzen. Denn Beamte dĂŒrfen den Finger eines Beschuldigten nur im Rahmen einer richterlich angeordneten Durchsuchung gegen seinen Willen auf den Fingerabdrucksensor legen. Ferner muss der Grundsatz der VerhĂ€ltnismĂ€ĂŸigkeit gewahrt bleiben und der Zugriff auf gespeicherte Daten der AufklĂ€rung konkreter Straftaten dienen.

WĂ€hrend sich der Begriff der „VerhĂ€ltnismĂ€ĂŸigkeit“ in der Praxis unterschiedlich auslegen lĂ€sst, stellt die zweite Voraussetzung eine grĂ¶ĂŸere HĂŒrde dar und schĂŒtzt vor Missbrauch. Folglich mĂŒssen BĂŒrger in der Regel auch angesichts des BGH-Beschlusses und mit Blick auf den Datenschutz nicht zwangslĂ€ufig auf den bequemen Fingerabdrucksensor verzichten und zur PIN wechseln. Wer jedoch auf Nummer sicher gehen möchte, sollte genau das tun.

Noch im Vorfeld des Beschlusses forderten manche Stimmen eine enge Auslegung der Voraussetzungen – insbesondere im Hinblick auf die VerhĂ€ltnismĂ€ĂŸigkeit und den konkreten Ermittlungszweck. „Klar dĂŒrfte sein, dass die BGH-Entscheidung nun nicht als Freifahrtschein fĂŒr beliebige weitere biometrische Entsperrungen gilt“, so etwa Rechtsanwalt Christian Solmecke. Kritiker fĂŒhren zudem auf, dass die zugrundeliegende Befugnisnorm § 81b StPO lediglich zur Identifizierung geschaffen worden sei, nicht als Befugnis zum Datenzugriff.

Es ist keine Selbstbelastung

Entscheidend fĂŒr den Beschluss sei laut BGH, dass es sich beim Auflegen des Fingers nicht um eine aktive Mitwirkung im Sinne der Selbstbelastung handele. Der Körper werde lediglich als „natĂŒrlicher SchlĂŒssel“ verwendet – was wiederum mit dem Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit vereinbar sei.

Die Entscheidung basiert auf dem Fall eines ehemaligen Erziehers. Dieser wurde bereits im Jahr 2019 wegen der Erstellung kinderpornografischen Materials verurteilt. Das Urteil umfasste auch ein Berufsverbot; dennoch nahm der ehemalige Erzieher erneut eine TÀtigkeit als privater Kinderbetreuer auf. Es folgte eine richterlich angeordnete Durchsuchung seiner WohnrÀume sowie seiner Person. Im Rahmen ihrer Ermittlungen sicherten die Beamten zwei Smartphones, deren Entsperrung der Beschuldigte jedoch verweigerte. Daraufhin entschieden sich die Beamten dazu, seinen Finger zwangsweise auf den Sensor zu legen und sich so Zugriff zu verschaffen.

5 Kommentare

  1. Karsten Frei
    Ob jetzt ein PIN mit Gewalt aus einer Person raus geprĂŒgelt wird oder ein Finger auf Smartphone drauf gelegt, spielt dabei keine Rolle. Gewalt ist Gewalt. AutoritĂ€re Methoden kann man nicht reinwaschen. Es wurde schon mehrfach erwĂ€hnt, Demokratien bedienen sich autoritĂ€ren Methoden und begrĂŒnden dies mit Schutz der Demokratie und bauen damit die Demokratie ab. Wenn man schon Zugang zu den persönlich sensiblen Daten sucht, dann soll man dies im Rahmen des Gesetzes machen bzw. so, dass es unseren moralischen Idealen entspricht, aber so kann der Staat jeden Zugriff begrĂŒnden, ob jetzt ein Terrorist, ein PĂ€dophiler, unliebsamer Journalist oder Opposition.
  2. Bluebirf
    dem ist nicht viel hinzuzufĂŒgen, abgesehen davon daß es wieder die Kinderpornographie ist die man als Vorwand benutzt. jeder weiss das Deutschland ein PĂ€dophilien Paradies ist und das die hohen Tiere oft selbst mit drin stecken Politiker allen vorran...
  3. Rico Junghans
    und seit wann brauchen die Behörden denn denn Finger Abdruck von jemanden um in das beschlagnahmte GerĂ€t zu kommen, sind den die Spezialisten ausgegangen oder wie sind die sonst in den letzten Jahren in die beschlagnahmtem Handys rein gekommen um diese auszulesen denn Fingerabdruck gibt es ja nicht erst seit gestern.Aber das passt ja wieder mal hat es Vater Staat nicht ĂŒber WhatsApp und co. geschafft Einblick auf unsere Daten zubekommen versuchen sie es jetzt so .....
  4. Mike
    Die Polizei darf es doch nur mit richterlichem EinverstĂ€bdnis (anordnung), so wie bei Hausdurchsuchungen. ich sehe da keinen Unterschied im eindringen in die privatsphĂ€re des beschuldigtem. In sofern finde ich es i.O. das die Polizei das Handy des Bezoffenen nach Beweisen durchsuchen darf. Einerseits erwarten wir das der Staat bzw. die Polizei uns vor StraftĂ€tern schĂŒtzt, wollen aber anderseits den Ermittlungsbehörden keine Rechte geben bei begrĂŒndet TatverdĂ€chtigen in deren privatsphĂ€re, such digitalen, zuermitteln. Es ist schon komisch das BĂŒrger gegenĂŒber Ermittlungsbehörden sehr kritisch sind wenn diese in ihre privatsphĂ€re eindringen und andererseits viel privates ins Internet stellen das ihnen au h sehr schaden kann.
  5. David S
    Ganz einfach wenn handy Hersteller ihre gerĂ€te so bauen das behörden gegen deinen willen an die daten kommen, kommen auch kriminelle an diese daten. denn kriminelle nutzen genau die gleichen möglichkeiten wie behörden, klar im Extremfall haben behörden mehr Möglichkeiten aber das wird dann sehr teuer und hier muss man dann differenzieren. ab welchem straftatbestand sind diese enorm kostenintensive Ressourcen gerechtfertigt. Handys sind heute schon sehr sicher wenn man die richtigen Einstellungen vornimmt das mĂŒssen sie auch sein wenn wir immer mehr mit den Handys machen, anfangs war es nur Kommunikation (SMS, Telefonate) heute spielen viel mehr sachen da mit rein. viele nutzen die Handys zum bezahlen also musst du sicherstellen das der Prozess sicher ist (ist nur ein beispiel da gibt's noch hunderte Beispiele). das gereicht eben auch straftĂ€tern zum vorteil hier ist dann die andere seite der medallie. Man muss halt ein Gleichgewicht finden zwischen dem schutz der individuellen Freiheit und PrivatsphĂ€re und dem schutz der Gesellschaft. Hier kommt meine meinung: ich sehe es kritisch wenn behörden immer stĂ€rkere Einblicke in unser privates leben erhalten selbst mit richterlichen Beschluss ist das als kritisch zu betrachten, Rechtssysteme sind auch nicht frei von Fehler... eine bundestagswahl reicht schon und schwupps liegt die macht bei denen die dann mit den Mitteln des Staates unschuldige verfolgen, die Sicherheit des eigenen Smartphones ist da relevant... Man muss ursachen bekĂ€mpfen statt Symptome, dazu muss man aber sich mit den problemen beschĂ€ftigen auf offene, logische, faktenbasierte weise und nicht in der Form wie es hĂ€ufig gemaxht wird vorwĂŒffe emotionale AusbrĂŒche und tabuisierung (den Begriff verwende ich hier in dem Kontext das man nicht vernĂŒnftig ĂŒber ein problem diskutieren kann ohne das es laut oder emotional wird) ich nehme mal als beispiel das thema Drogen, sexualdelikte usw... Ja das sind barbarischen straftaten aber ohne logisch und mit klarem Sachverstand an die Sache ranzugehen wird diese probleme nicht lösen der mensch ist zu soviel im standen aber nur wenn er sein Hirn benutzt... und das wird durch starke Emotionen nunmal in eine Art notfallmodus gebracht wo es eher reaktiv arbeitet (ĂŒberleben schnell handeln denken kann man spĂ€ter). und hier kommen wir beim eigentlichen Problem an, den medien... solange sie von Emotionen profitieren (Algorithmus problem)
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