Neue EU-Regeln für Flugreisende: Was jetzt kostenlos wird und wer Anspruch auf 600 Euro hat

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Die EU feiert ihre neue Fluggastrechte-Reform als Fortschritt. Feste Fristen für Entschädigung und Auszahlung, aber auch neun statt drei Jahre Zeit für den Antrag. Manches wird sogar kostenlos. Was sich wirklich ändert, wer profitiert und warum die neue Uhr schneller tickt, als gedacht.
Neue EU-Regeln für Flugreisende: Was jetzt kostenlos wird und wer Anspruch auf 600 Euro hat
Neue EU-Regeln für Flugreisende: Was jetzt kostenlos wird und wer Anspruch auf 600 Euro hatBildquelle: Nitai Mondal / Pexels

Ein Flughafen-Terminal um sieben Uhr morgens ist kein Ort, es ist ein Symptom. Rollkoffer schlurfen über Fliesen wie Patienten auf dem Weg zur Röntgenstation, Anzeigetafeln flackern rot, und irgendwo zwischen Gate 12 und der Kaffeetheke steht ein Mann, der seit vier Stunden wartet und nicht weiß, dass ihm gerade die Union 400 Euro schuldet. Er wird es vielleicht auch in neun Monaten noch nicht wissen, wenn ihm niemand die Uhr erklärt, die gerade zu ticken begonnen hat.

Bis zu 600 Euro bei Verspätung

Am 13. Juli hat der Rat der Europäischen Union in Brüssel das getan, wofür er sich 13 Jahre Zeit gelassen hat: Er hat die Reform der Fluggastrechte endgültig beschlossen. Dreizehn Jahre. Länger, als so mancher Airbus im Liniendienst verbringt. Der ursprüngliche Kommissionsvorschlag stammt aus dem Jahr 2013. Damals hieß der EU-Kommissionspräsident noch Barroso, und Verspätung war noch kein Lifestyle.

Fast wäre das Ganze noch zulasten der Passagiere ausgegangen. Der Ministerrat wollte die Drei-Stunden-Schwelle für Entschädigungen auf vier bis sechs Stunden anheben – je nach Flugdistanz. Klingt nach Verwaltungsdetail, war aber ein massiver Einschnitt: Bis zu 60 Prozent der bisherigen Ausgleichszahlungen wären weggefallen. Das Europäische Parlament hielt mit 632 zu 15 Stimmen dagegen. Ein Ergebnis, das selbst in Brüssel ungewöhnlich eindeutig ist.

Das passiert, wenn man im Flugzeug während des Flugs die Tür öffnet

Geblieben ist die Drei-Stunden-Regel. Wer lange genug festhängt, hat weiterhin Anspruch auf 250, 400 oder 600 Euro – je nach Streckenlänge. Diese Beträge sind allerdings seit 2004 unverändert. Zwei Jahrzehnte ohne Inflationsanpassung, während Flugtickets vielerorts deutlich teurer geworden sind. Die EU verkauft das als Sieg für Verbraucher. Tatsächlich handelt es sich eher um ein eingefrorenes Zugeständnis, das jedes Jahr ein wenig an Wert verliert.

Für Reisende heißt das: Hat ein Flug mindestens drei Stunden Verspätung oder wird weniger als 14 Tage vor Abflug ganz gestrichen, bekommen Passagiere je nach Entfernung 250 Euro (1.500 Kilometer), 400 Euro (bei bis zu 3.500 Kilometern) oder 600 Euro (bei mehr als 3.500 Kilometern) erstattet.

Reisenden bleibt weniger Zeit

Der eigentliche Kern der Reform sind nicht die Entschädigungsbeträge, sondern die Fristen. Airlines müssen Passagiere künftig spätestens 96 Stunden nach dem Ende der Reise elektronisch über mögliche Ansprüche informieren. Danach bleiben neun Monate, um die Entschädigung zu beantragen. Reagiert die Airline nicht oder lehnt den Antrag ab, muss sie innerhalb von 30 Kalendertagen zahlen oder ihre Ablehnung schriftlich begründen. Das klingt zunächst nach mehr Klarheit. Verglichen mit dem bisherigen Flickenteppich ist es das auch.

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Aber die Reform hat eine Kehrseite: Nach deutschem Recht konnten Passagiere ihre Ansprüche bislang bis zu drei Jahre geltend machen. Künftig sind es neun Monate. Wer nach dem Sommerurlaub denkt: „Darum kümmere ich mich später“, könnte feststellen, dass später bereits zu spät ist. Das ist keine Verbesserung. Es ist eine deutlich kürzere Leine.

Wieso verzichten so viele auf die Entschädigung?

Dabei fordern schon heute erstaunlich wenige Betroffene überhaupt ihr Geld ein. Laut der Europäischen Verbraucherorganisation BEUC machen derzeit nur 38 Prozent der anspruchsberechtigten Passagiere ihre Entschädigung geltend. Zwei Drittel verzichten. Aus Unwissen, aus Erschöpfung oder weil sie den Kampf mit dem Airline-Kundenservice scheuen, der oft einem Wartezimmer ohne Arzt gleicht.

Genau dieses Zeitfenster verkürzt die Reform nun erheblich. Das ist keine Geschichte über Bürokratieabbau. Es ist eine Verjährungsuhr, die schneller läuft als jede Aufklärungskampagne, die es bislang nie gegeben hat.

Was außerdem besser wird

Ganz ohne Fortschritte kommt die Reform der EU allerdings nicht angeflogen. Kinder unter 14 Jahren dürfen künftig kostenlos neben ihren Eltern sitzen. Dasselbe gilt für Schwangere sowie Menschen mit eingeschränkter Mobilität und ihre Begleitpersonen. Was bislang oft zusätzliche Gebühren kostete, wird damit zum Standard. Keine Extragebühren für eine Sitzplatzreservierung mehr.

Auch Tippfehler im Namen dürfen kostenlos korrigiert werden. Wer bereits eingecheckt hat, erhält seinen Boardingpass künftig ohne Aufpreis ausgedruckt. Kleinigkeiten vielleicht. Aber Kleinigkeiten, mit denen Airlines jahrelang gutes Geld verdient haben.

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Außerdem werden die sogenannten außergewöhnlichen Umstände, unter denen Fluggesellschaften keine Entschädigung zahlen müssen, enger definiert. Wetter, Naturkatastrophen oder Streiks von Flughafen- und Bodenpersonal gelten weiterhin als Ausnahme. Technische Defekte oder hausgemachte Airline-Streiks dagegen nicht mehr. Ein Punkt für die Passagiere. Und das nach Jahren, in denen sich manche Fluggesellschaft hinter jeder lockeren Schraube versteckte.

Was die EU hätte besser machen können

Der zuständige EU-Verkehrskommissar Apostolos Tzitzikostas hätte die Gelegenheit nutzen können, die Entschädigungen nach mehr als zwei Jahrzehnten endlich an die Inflation anzupassen. 250, 400 und 600 Euro klingen heute noch genauso wie 2004, kaufen aber längst nicht mehr dasselbe.

Er hätte die neue Neun-Monats-Frist außerdem an eine verpflichtende, verständliche Information der Passagiere koppeln können, statt lediglich darauf zu vertrauen, dass die neue E-Mail der Airline schon gelesen wird.

Stattdessen bekommt die Branche vor allem Rechtssicherheit. Die Passagiere bekommen eine neue Uhr. Sie beginnt nicht erst zu ticken, wenn die Airline antwortet. Sondern in dem Moment, in dem die Reise endet. Und bis 2027 dürfte sich zeigen, wer schneller ist: die Airline mit ihrer Ausrede oder der Passagier mit seinem Antragsformular.

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