Was eine Parkscheibe ist, sollte allen Autofahrern klar sein. Und selbiges gilt zumindest im Idealfall fĂŒr ihren Einsatz. Zumal es auch nicht wirklich schwer ist, die Parkscheibe richtig einzustellen. So wird die Zeit schlichtweg auf die nĂ€chste halbe Stunde nach der Ankunft am Parkort gestellt. Und fertig. Leider kann auch in solchen FĂ€llen ein BuĂgeld fĂ€llig werden. Und zwar immer dann, wenn man sich die falsche Parkscheibe zugelegt hat.
Es kann nur eine Parkscheibe geben
Sucht man online nach Parkscheiben, werden diese in allen möglichen Formen und Farben angeboten. Zwar dominiert die blau-weiĂe Version, doch es werden durchaus auch andere Farben angeboten. Ein Umstand, der nach Angaben des Allgemeinen Deutschen Automobil-Clubs (ADAC) ein BuĂgeld in Höhe von mindestens 20 Euro nach sich ziehen kann. Denn was viele Autofahrer nicht wissen: Die Form und Farbe der Parkscheibe sind klar reglementiert. Die genauen Regeln finden sich in der 11. Abbildung der Anlage 3 (StVO). Hier ist eine blau-weiĂe Parkscheibe abgebildet, mit einer Höhe von 150 Millimetern und einer Breite von 110 Millimetern.
Ăberdies muss die Parkscheibe laut dem BuĂgeldkatalog volle und halbe Stunden auf der Anzeige aufweisen und Ziffern sowie Schrift sollen der Norm DIN 1415 entsprechen. Welches Material zum Einsatz kommt â sei es Pappe oder Plastik â, scheint derweil unerheblich zu sein. Und selbiges gilt auch fĂŒr integrierte Eiskratzer.
In der Praxis kann das zuvor aufgefĂŒhrte BuĂgeld zudem deutlich höher ausfallen. Auf der Website des BuĂgeldkatalogs heiĂt es dazu: âEntspricht das offizielle Richtzeichen nicht den Vorgaben, ist es ungĂŒltig und Ihnen droht dennoch ein Verwarngeld fĂŒr das widerrechtliche Parken ohne (zulĂ€ssige) Parkscheibe.â Die dazugehörigen BuĂgelder starten bei 20 Euro fĂŒr 30 Minuten und steigen stufenweise auf bis zu 40 Euro fĂŒr mehr als drei Stunden.
Ist eine digitale Parkscheibe zulÀssig?
Eine elektronische Parkscheibe (wie diese fĂŒr knapp 20 Euro) ist in Deutschland zulĂ€ssig und stellt somit eine Ausnahme von den zuvor aufgefĂŒhrten Regularien dar. Doch auch fĂŒr die elektronische Parkscheibe gibt es hierzulande klare Vorschriften. So muss sich diese am Parkort automatisch auf die nĂ€chste halbe Stunde einstellen, wobei die Zeit nicht mitlaufen darf. HeiĂt konkret: Die Ankunftszeit darf sich nach dem Abstellen des Fahrzeugs nicht verĂ€ndern. Ferner muss auf der Vorderseite das blau-weiĂe Parken-Verkehrszeichen (314) abgebildet sein, ĂŒber dem Bildschirm muss âAnkunftszeitâ stehen und eine 24-Stunden-Zeitangabe mit einer Zahlenhöhe von mehr als zwei Zentimetern ist ebenfalls Vorschrift.

