Nach wie vor wird Gaffen bei Unfällen von vielen Autofahrern als ein Kavaliersdelikt angesehen. Das liegt wohl auch daran, dass Einsatzkräfte Betroffene oftmals lediglich verscheuchen. In Wahrheit behindern Schaulustige jedoch oftmals Rettungskräfte, was tödliche Folgen haben kann. Aus diesem Grund drohen bereits jetzt hohe Geldstrafen, Punkte in Flensburg und sogar Freiheitsstrafen. Nun möchte der Deutsche Feuerwehrverband (DFE) noch eine Schippe drauflegen.
Autofahrern droht Führerscheinentzug
Laut dem ADAC nahmen Gaffen sowie das Behindern von Einsatzkräften in den vergangenen Jahren stetig zu. Anstatt sich mit vollem Einsatz um die Unfallopfer zu kümmern, sind diese gezwungen, Schaulustige zu vertreiben. Wobei Gaffer oftmals sogar das Handy zücken und Fotos sowie Videos aufnehmen. Aus diesem Grund fordert der DFE nun weitere Strafen: „Schaulustige, die an Unfallorten die Einsatzkräfte behindern, Verletzte oder gar Leichen filmen, müssen hart bestraft werden“, sagt DFV-Präsident Karl-Heinz Banse gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung. Dies solle sich an den Strafen für Autofahrer orientieren, die während der Fahrt das Handy nutzen – bis hin zur zeitnahen Abnahme des Führerscheins.
Aktuelle Strafen reichen nach Auffassung von Banse dagegen offenkundig nicht aus. „Das [Strafen bis hin zum Führerscheinentzug] schreckt sicherlich mehr ab als abstrakte Geldstrafen“, so der DFV-Präsident. Dabei ist Gaffen auch nach aktueller Regelung alles andere als ein Kavaliersdelikt. Im Bußgeldkatalog ist von Strafen von 20 bis 1.000 Euro die Rede. Bei einer Behinderung der Rettungskräfte durch das Befahren oder Parken auf dem Seitenstreifen werden indes 70 bis 75 Euro sowie ein Punkt in Flensburg fällig.
Und wer Fotos oder Videos aufnimmt, dem droht nicht nur eine Geldstrafe. Sondern auch eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. Denn bei dieser Handlung handelt es sich seit 2015 nicht mehr um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat nach § 201a Strafgesetzbuch (StGB). Dabei ist unerheblich, ob die Täter das aufgezeichnete Material anschließend veröffentlichen oder nicht.