Die Idee ist nicht neu. Bereits seit Monaten diskutiert Deutschland hitzig darüber, ob die hohen Krankenstände ein echtes gesellschaftliches Problem sind. Für die einen handelt es sich schlicht um einen statistischen Effekt, ausgelöst durch die bessere Erfassung von Fehlzeiten seit Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Jahr 2022. Fakt ist: Laut Statistischem Bundesamt waren Arbeitnehmer 2024 im Schnitt knapp 15 Arbeitstage krankgemeldet. Somit rund 3,6 Tage mehr als noch 2021.
Was der Karenztag bedeutet und was Dulger damit bezwecken will
Der Begriff Karenztag bedeutet: Wer sich krankmeldet, bekommt für den ersten Krankheitstag keinen Lohn. Also würde die sogenannte Lohnfortzahlung erst nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) ab dem zweiten Tag greifen. Rainer Dulger, Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, argumentiert, ein solches Modell würde vor allem kurzfristige Fehlzeiten reduzieren und den Fokus auf wirklich notwendige Ausfallzeiten lenken. Wer tatsächlich ernsthaft krank ist und länger ausfällt, würde dieselben Leistungen wie bisher erhalten. Der erste verlorene Tag könnte laut Dulger am Ende der Krankheit einfach angehängt werden.
Dabei geht es ums Finanzielle: Wer weiß, dass ein spontaner Kranktag Geld kostet, überlegt sich laut Befürwortern zweimal, ob er ihn wirklich in Anspruch nimmt. Dulger steht mit dieser Forderung nicht allein: Allianz-Chef Oliver Bäte hatte Anfang 2025 denselben Vorschlag gemacht und damit eine bundesweite Debatte ausgelöst.
Arbeitgeber in Deutschland zahlen pro Jahr schätzungsweise 77 Milliarden Euro für kranke Beschäftigte. Ein Argument, das die Wirtschaftsseite immer wieder ins Feld führt. Zusätzlich fordert Dulger, dass der Bund die Gesundheitskosten der rund fünf Millionen Bürgergeldempfänger vollständig übernimmt. Derzeit zahle der Bund den Krankenkassen pro Person nur rund 140 Euro und die Lücke von etwa zehn Milliarden Euro tragen bislang die Beitragszahler.
Warum Kritiker den Karenztag ablehnen und die rechtliche Lage
So eingängig die Idee klingt, so viel Gegenwind bekommt sie. Gewerkschaften kritisieren den Vorstoß als zutiefst ungerecht und verweisen auf eine einfache Kehrseite. Wer finanziell ohnehin wenig Spielraum hat, wird sich trotz echter Erkrankung nicht krankmelden und geht krank zur Arbeit. Das nützt niemandem, schadet aber allen: dem Arbeitnehmer selbst, und im Falle ansteckender Krankheiten auch den Kolleginnen und Kollegen. Die OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) kommt übrigens zu dem Befund, dass der deutsche Krankenstand auf internationaler Ebene kein besorgniserregendes Niveau erreicht. Vielmehr seien die hohen Zahlen der Krankenkassen vor allem eine Folge vollständigerer Erfassung.
Dazu kommt ein handfestes rechtliches Problem: Der Karenztag lässt sich nicht einfach per Unternehmensanweisung einführen. Paragraph 3 des Entgeltfortzahlungsgesetzes sichert Arbeitnehmern bei Krankheit einen Lohnanspruch für bis zu sechs Wochen zu. Und das ab dem ersten Tag. Wer diesen Anspruch nicht erhält, kann ihn notfalls vor Gericht einklagen. Eine Änderung wäre also nur auf gesetzlichem Weg möglich. Zudem bemerkenswert: Laut einer aktuellen Umfrage der Techniker Krankenkasse lehnen sogar 65 Prozent der befragten Arbeitgeber selbst eine Kürzung der Lohnfortzahlung ab.
