Kassenpatienten: Auf keinen Fall diese neue Rückerstattung annehmen

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Kassenpatienten erhalten aktuell vermehrt Rückerstattungen. So wirkt es zumindest auf den ersten Blick. In Wahrheit handelt es sich bei diesen jedoch um eine Kostenfalle, welche die ohnehin schon hohen Versicherungskosten deutlich in die Höhe treiben kann. Wie sollten Kassenpatienten reagieren?
AOK-Gesundheitskarte
Kassenpatienten: Auf keinen Fall diese neue Rückerstattung annehmenBildquelle: Kittyfly / shutterstock.com

Als Kassenpatient hat man es in jüngster Zeit nicht leicht. Versicherer streichen Leistungen, Termine sind für Monate im Voraus ausgebucht und die Versicherungsgebühren steigen. Und nun gibt es noch ein weiteres Problem. Eine Rückerstattung entpuppt sich als fiese Kostenfalle. Die Verbraucherzentrale NRW schlägt Alarm.

Rückerstattung in Höhe von 470 Euro

Kunden der AOK erhalten gegenwärtig gehäuft E-Mails, die sie über eine erfolgreich geprüfte Rückerstattung informieren. Demnach stünden ihnen Beträge in Höhe von 470 Euro zu. Allerdings rät die Verbraucherzentrale NRW allen AOK-Kunden davon ab, diese wahrzunehmen. Denn bei der E-Mail handelt es sich in Wahrheit um Phishing-Betrug.

Empfänger werden aufgefordert, auf einen Button mit der Aufschrift „Jetzt Auszahlung beantragen“ zu tippen. Dieser führt jedoch lediglich auf eine gefälschte Seite, die optisch der AOK-Website nachempfunden ist. Hier sollen die Opfer ihre Passwörter, persönliche Informationen und Banking-Daten preisgeben. Anschließend folgen in den meisten Fällen ein Angriff auf das Bankkonto, Identitätsdiebstahl, gezielteres Phishing oder der Verkauf der Daten im Darknet.

AOK
AOK-Kunden erhalten solche Phishing-Mails

Wie sollten Betroffene vorgehen?

Ob es sich um eine echte AOK-Mail handelt, erkennt man meistens an der Absenderadresse. Ferner fehlt in der Phishing-Mail eine direkte Kundenanrede und die hinterlegte Verlinkung führt auch nicht auf die AOK-Domain (per Rechtsklick überprüfbar). Besteht weiterhin Unsicherheit, können AOK-Kunden auch in der offiziellen App nachschauen, ob sie dort ähnliche Aufforderungen vorfinden. Und ein Anruf beim Kundenservice kann ebenfalls Klarheit verschaffen.

Was man dagegen nicht tun sollte, ist, unbedacht auf den hinterlegten Button zu klicken. Eine Rückzahlung bekommt man mit hoher Wahrscheinlichkeit dadurch nicht. Stattdessen empfiehlt die Verbraucherzentrale NRW, die Phishing-Mail zu ignorieren und unbeantwortet in den Spam-Ordner zu verschieben. Wer bereits auf die Betrugsmasche hereingefallen ist, erfährt in unserem umfangreichen Phishing-Ratgeber, was zu tun ist.

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