Damit ist die Zahl der Untersuchungen, landläufig auch als „Idiotentest“ bekannt, im Vergleich zu den Vorjahren erneut zurückgegangen. Die MPU wird von den Fahrerlaubnisbehörden angeordnet, wenn Zweifel an der Fahreignung bestehen. Häufige Auslöser sind festgestellte Alkohol- oder Drogenauffälligkeiten sowie eine hohe Anzahl von Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg. Entscheidend ist dabei nicht allein der vergangene Verstoß, sondern die Frage, ob Betroffene künftig sicher am Straßenverkehr teilnehmen können.
Deswegen geht’s zum „Idiotentest“
Alkohol bleibt der Hauptgrund für eine MPU. Rund 43 Prozent aller Begutachtungen stehen im Zusammenhang mit Alkoholauffälligkeiten. Etwa 30 Prozent betreffen erstmalige Auffälligkeiten und circa 9 Prozent wiederholte Fälle. In einigen Fällen ist Alkohol in Kombination mit anderen Verkehrs- oder Straftaten der Anlass für eine Untersuchung.
Im Gegensatz dazu sind Drogen und Medikamente als MPU-Grund rückläufig. Etwa ein Viertel der Untersuchungen entfällt auf diesen Bereich. Trotz des Rückgangs warnt Andrea Häußler, Verkehrsexpertin und Mitglied der Geschäftsleitung beim TÜV SÜD, davor, die Problematik zu verharmlosen: Wer unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln fährt oder Konsum und Teilnahme am Straßenverkehr nicht zuverlässig voneinander trennt, riskiert nicht nur eine MPU, sondern im schlimmsten anzunehmenden Fall auch das eigene Leben und das anderer Verkehrsteilnehmer.
Auch Wiederholungstäter müssen zum Test
Weitere rund 19 Prozent aller MPUs werden wegen anderer Verkehrsverstöße angeordnet, die keine direkten Alkohol- oder Drogenbezüge haben. Typische Fälle sind zu viele Punkte in Flensburg oder wiederholte Regelverstöße, die Zweifel an der Verkehrsdisziplin begründen. Bei einer Eintragung von acht Punkten wird die Fahrerlaubnis grundsätzlich entzogen und häufig eine MPU zur Wiedererteilung gefordert.
Gesundheitliche Ursachen, etwa körperliche oder neurologisch-psychiatrische Einschränkungen, spielen statistisch gesehen eine untergeordnete Rolle: Sie machen weniger als ein Prozent aller MPU-Fälle aus. Dennoch können sie im Einzelfall eine Begutachtung erforderlich machen.
Die MPU dient nicht nur der Bewertung vergangener Verstöße, sondern soll den Behörden eine fundierte Prognose für das künftige Verkehrsverhalten liefern. Wird die Fahrerlaubnis zunächst nicht wiedererteilt, besteht die Möglichkeit, nach einer festgelegten Frist einen erneuten Antrag zu stellen. In vielen Fällen können Betroffene durch gezielte Nachschulungen ihre Fahreignung verbessern und erneut nachweisen.
