Gericht legt fest: Das ist für alle Mieter also doch verboten

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Ein Urteil aus Karlsruhe sorgt gerade für ordentlich Unruhe bei Mietern und könnte still und leise ein weitverbreitetes Alltagsmodell kippen. Was bisher für viele als harmlose Lösung bei Abwesenheit galt, entpuppt sich plötzlich als rechtliches Minenfeld mit klaren Verlierern.
Ein Bund Schlüssel liegt auf 100-Euro-Scheinen
Das dürfen Mieter also doch nichtBildquelle: inside digital / KI-generiert / Thomas Kern

Millionen Mietverhältnisse in Deutschland stehen damit vor einer grundlegenden Neubewertung dessen, was erlaubt ist und was nicht. Hintergrund der Entscheidung ist ein Fall aus Berlin, der zuvor für Schlagzeilen gesorgt hatte: Ein Mieter nutzte seine Zweizimmerwohnung, um sie während eines längeren Auslandsaufenthalts teuer unterzuvermieten, mehr als doppelt so teuer wie seine eigene Kaltmiete.

BGH-Klartext: Gewinne aus Untervermietung? Vergiss es!

Der BGH hat in seiner aktuellen Entscheidung unmissverständlich festgelegt: Mieter dürfen mit der Untervermietung ihrer eigenen Wohnung keinen finanziellen Vorteil erzielen, der über die Deckung ihrer eigenen Mietkosten hinausgeht. Anders gesagt: Wer versucht, die Wohnung „gewinnbringend“ weiterzugeben, verstößt gegen den Sinn der gesetzlichen Regelung. Das berechtigte Interesse an einer Untervermietung besteht nur dann, wenn die Untermiete dazu dient, die eigenen Mietkosten zu decken, nicht mehr. 

In dem konkreten Berliner Fall zahlte der Hauptmieter selbst nur rund 460 Euro kalt, verlangte aber für die Untervermietung fast 962 Euro monatlich. Der BGH wertete das als klaren Versuch, aus der Mietsache Profit zu schlagen, und bestätigte damit die Kündigung durch die Vermieterin.

Damit setzt Karlsruhe ein starkes Signal: Der Zweck des Untervermietungsrechts ist kein Geschäftsmodell, sondern ein Schutzinstrument für Mieter in besonderen Lebenssituationen. Etwa bei längeren Auslandsaufenthalten oder vorübergehender Abwesenheit. 

Möbel, Extras und „Möblierungszuschlag“. Was bleibt offen?

Ein spannender Punkt im Urteil war die Frage, wie mit möblierten Wohnungen umzugehen ist. Der Mieter hatte argumentiert, seine teils hochwertig ausgestattete Wohnung rechtfertige den höheren Untermietpreis. Doch der BGH ließ offen, wie Möbel und Hausrat bei der Berechnung anzusetzen seien. Auch, weil es derzeit keine verlässlichen gesetzlichen Maßstäbe dafür gibt.

Die Debatte darüber, wie „Möblierungszuschläge“ rechtlich sauber berechnet werden können, ist damit noch nicht abgeschlossen. Das Bundesjustizministerium arbeitet laut Experten an entsprechenden gesetzlichen Regeln. Dabei handelt es sich um einen Punkt, den sowohl Vermieter als auch Mieter im Blick behalten sollten.

Aber klar ist schon jetzt: Reine Profitabsichten sind für den BGH nicht zulässig. Selbst das Argument, man habe die Wohnung voll ausgestattet übergeben, reicht nicht, um die Grenze zwischen Kostendeckung und Gewinnerzielung zu verwischen.

Mitreden

4 KOMMENTARE

  1. Nutzerbild Frank

    Und wer nimmt den nicht verrenteten und nichtblinkenden und trotzdem autofahrenden Straßenverkehrsgefährdern die Fahrerlaubnis weg? Und werden weiblichende Rentnende von Zwanguntersuchungen befreit? Und wundert sich dann noch jemand über die steigenden Wahlergebnisse der NsAfd?

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    • Nutzerbild Philipp

      Personen im Rentenalter wird die Fahrerlaubnis deutlich öfter entzogen als
      „nichtblinkenden und trotzdem autofahrenden Straßenverkehrsgefährdern“ deutlichen jüngeren Alters.
      Fahrern im Rentenalter wird sogar die Fahrerlaubnis entzogen, wenn sie lediglich einen vergleichsweise günstigen kleinen Blechschaden an einem anderen KFZ verursacht haben, als sie einem verkehrsgefährdend fahrenden Fahrrad einer ca. 30jährigen Person ausgewichen sind, um einen Unfall mit Personenschaden erfolgreich zu vermeiden!
      Jüngere Personen jedweder Herkunft fahren, egal mit welchem Verkehrsmittel, oft noch viel gefährdender und auch gerne mal Menschen „nachhaltig“ kaputt – von rollstuhlbedürftig bis direkt tot. Dafür kommen sie allerdings dann sogar noch ohne Gefängnisstrafe davon, sondern müssen nur eine vergleichsweise geringe Geldstrafe zahlen und eine Handvoll Sozialstunden ableisten (siehe z. B. das kürzlich ergangene Urteil des AG Köln für einen eindeutig zu stark alkoholisierten jungen Autofahrer in einem übermotorisierten geliehenen Auto in Köln-Rondorf, der sich BEWUSST in diese Situation begeben hat!!!).
      Wer hingegen eigentlich deutlich harmlosere Straftaten begeht, bei denen niemand verletzt wurde, bekommt eine Verhandlung beim Landgericht mit Aussicht auf Gefängnis ab mindestens 4 Jahren oder Unterbringung in der forensischen Psychiatrie.
      Solche jungen Gesellschaftsgefährder dürfen allerdings auf Bewährung einfach weiter draußen unterwegs und erneut vorsätzlich noch mehr Leute in den Rollstuhl oder tot fahren, weil sie eine Tätschelstrafe erhalten haben, statt die Gesellschaft vor ihnen zu schützen.

      Sparen Sie sich also bitte klischeehafte Vorverurteilungen aufgrund der Altersklasse in der Zukunft.

      Gefährder im Straßenverkehr gibt es in allen Altersstufen und nicht-blinken, sowie weitere vorsätzlich egoistische Verhaltensweisen greifen leider immer mehr um sich.

      Solche Probleme werden übrigens nie gelöst, indem gesellschaftsfeindliche extremistische Parteien demokratisch gewählt werden, um anschließend eine Diktatur einzurichten – weder vor 100 Jahren, noch in ein paar Jahren!

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  2. Nutzerbild Manuela

    Wenn jemand € 460,- Kaltmiete bezahlt, dann kommen ja auch noch Nebenkosten dazu (Wasser, Heizung, etc.) pauschal 200€ im Monat. Dann noch Strom 100€ – Internet 50€ – schon sind wir bei 910€ !
    Das Urteil ist demnach einfach nur lächerlich, da darauf nicht mal eingegangen wird.

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  3. Nutzerbild Zirkel

    Also Möbel sorgen beim regulären Vermieter dafür, dass die Mietpreisbremse nicht zieht und sie Miete aufschlagen können. Bei der Untervermietung spielen die Möbel dann keine Rolle mehr. Widerspricht sich das nicht?

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