Als der Bund 2019 den Stufenplan für den Pflichtumtausch festlegte, rechnete er mit rund 43 Millionen Dokumenten, die bis 2033 ersetzt werden müssen. Etwa 15 Millionen davon waren graue und rosa Papierführerscheine, rund 28 Millionen Plastikkarten aus der Zeit vor 2013. Für den Führerschein aus Papier sind die Fristen inzwischen fast alle verstrichen, die letzte reguläre im Januar 2025. Seit Anfang 2026 sind die Karten an der Reihe. Dort zählt nicht das Alter des Fahrers, sondern das Jahr, in dem die Behörde den Führerschein ausgestellt hat.
Diese Führerscheine müssen bis zum 19. Januar 2027 umgetauscht sein
Maßgeblich ist bei Kartenführerscheinen das Ausstellungsdatum in Feld 4a auf der Vorderseite, nicht das Jahr der Führerscheinprüfung. Wer die Prüfung 1996 bestanden und 2003 nach einem Verlust eine neue Karte bekommen hat, gehört deshalb zur Gruppe mit der Frist 2027. Ob überhaupt getauscht werden muss, verrät Feld 4b: Steht dort kein Ablaufdatum, gilt die Karte als unbefristet und fällt unter die Umtauschpflicht.
Eine Ausnahme gibt es für alle, die vor 1953 geboren sind. Sie haben unabhängig vom Ausstellungsjahr bis zum 19. Januar 2033 Zeit, auch mit dem alten Papierschein.
Dieses Element kann auf dieser reduzierten Version der Webseite nicht dargestellt werden.
jetzt ansehenWarum der Dezember zu spät sein kann
Der Umtausch selbst ist Formsache, die Wartezeit ist es nicht. Dresden gibt eine Bearbeitungszeit von bis zu drei Monaten an. Das Landratsamt Mühldorf am Inn erwartet den größten Andrang zwischen Dezember und Februar, also genau dann, wenn den meisten Betroffenen einfällt, dass da noch etwas war.
→ Personalausweis, Führerschein, Bankkonto: Das ändert sich ab Januar 2027
Wer erst im Dezember beantragt, hält den neuen Führerschein deshalb womöglich erst in der Hand, wenn der alte seine Gültigkeit längst verloren hat. Legt man die drei Monate aus Dresden zugrunde, wird es schon ab Mitte Oktober knapp. Zuständig ist die Führerscheinstelle am Wohnort, mancherorts auch das Bürgeramt. Einige Kommunen nehmen den Antrag inzwischen online an.
Ungültig wird der Führerschein, nicht die Fahrerlaubnis
Hinter dem Umtausch steht eine EU-Vorgabe. Bis zum 19. Januar 2033 sollen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, durch das einheitliche, fälschungssichere EU-Kartenmodell ersetzt sein. Viele alte Papierscheine waren zudem nie im Zentralen Fahrerlaubnisregister erfasst, und auf manchen ist das Ausstellungsdatum kaum noch zu entziffern.
Was in der Debatte regelmäßig untergeht: Ungültig wird das Dokument, nicht das Recht zu fahren. Wer die Prüfung bestanden hat, behält seine Fahrerlaubnis, auch wenn auf dem alten Führerschein „unbefristet“ steht und die Frist verstrichen ist. Prüfung, Sehtest oder ärztliches Gutachten verlangt beim Umtausch deshalb niemand, nur bei Lkw-Berechtigungen können zusätzliche Unterlagen nötig werden.
→ 4.000 Euro für den Führerschein: Abzocke? Eine Fahrlehrerin erklärt, warum er so teuer ist.
Die neue Karte gilt 15 Jahre. Danach wird wieder nur das Dokument neu ausgestellt, mit aktuellem Foto, ähnlich wie beim Personalausweis. Das Bild auf manchem alten Lappen zeigt ohnehin einen jungen Menschen, den der Inhaber selbst kaum noch wiedererkennt.
Was der Umtausch kostet
Die Gebühr liegt bei 25,30 Euro. Wer sich die Karte schicken lässt, statt sie abzuholen, zahlt dort, wo das angeboten wird, 6,50 Euro extra. Dazu kommt ein biometrisches Passfoto, das am Automaten ab etwa 5 Euro und beim Fotografen 10 bis 20 Euro kostet. Unterm Strich landen die meisten zwischen 30 und 45 Euro.
Rechnet man die 43 Millionen Dokumente des Stufenplans mit der Gebühr hoch, bezahlen Deutschlands Autofahrer ihre neue Fälschungssicherheit mit gut einer Milliarde Euro, Passfotos nicht eingerechnet.
→ Führerschein: Deshalb kostet er in Deutschland 4.000 Euro und in Polen oder Spanien nur 600 Euro
Mitzubringen sind der alte Führerschein im Original, Personalausweis oder Reisepass und das Foto. Wurde der alte Schein von einer anderen Behörde ausgestellt als der heute zuständigen, braucht es außerdem eine Karteikartenabschrift, die man vor dem Termin bei der damaligen Behörde anfordert.
Wer am alten Führerschein hängt, kann ihn in der Regel behalten. Die Behörde macht ihn vorher ungültig, als Andenken taugt er dann noch.
Das passiert, wenn die Frist verstreicht
Strafrechtlich passiert nichts. Wer nach dem 19. Januar 2027 mit einer alten Karte aus den Jahren 2002 bis 2004 in eine Kontrolle gerät, fährt nicht ohne Fahrerlaubnis, sondern mit einem ungültigen Dokument. Das ist eine Ordnungswidrigkeit, die 10 Euro Verwarngeld kostet.
Unangenehmer kann es im Ausland werden. Der ADAC warnt vor Problemen bei Kontrollen jenseits der Grenze und am Schalter von Mietwagenfirmen.
Den alten Führerschein nimmt die App nicht
Ein weiterer Grund, nicht bis zur letzten Woche zu warten, steckt im Smartphone. Das Kraftfahrt-Bundesamt will den digitalen Führerschein im vierten Quartal 2026 in die i-Kfz-App bringen, in der sich der Fahrzeugschein schon seit November 2025 hinterlegen lässt. Einen konkreten Starttermin hat KBA-Präsident Richard Damm im September nicht genannt.
→ Führerschein: Das ändert sich ab 2027 für alle
Beantragen können die digitale Version alle, die einen gültigen deutschen Kartenführerschein besitzen, der ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurde. Dazu braucht es ein geeignetes Smartphone und die Online-Ausweisfunktion. Für Papierführerscheine gibt es keinen digitalen Zwilling. Ob eine Karte aus den Jahren 2002 bis 2004 nach dem 19. Januar noch digitalisiert werden kann, ist offen.
Abgeschafft wird die Plastikkarte durch die App nicht, sie bekommt nur eine Kopie aufs Telefon. Der graue Lappen, der Jahrzehnte in Brieftaschen überdauert hat, scheitert am Ende also nicht an einer Polizeikontrolle, sondern an einer App.
