Fahrt zur Arbeit: Staat zahlt Millionen Deutschen 258 Euro

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Wer täglich im Stau steht, verliert jedes Jahr rund 40 Arbeitstage. Bezahlt wird diese Zeit nicht. Immerhin gibt es die Pendlerpauschale. Doch wer glaubt, damit seine Spritkosten auch nur annähernd zu decken, sollte sich die Rechnung genauer ansehen.
Fahrt zur Arbeit: Staat zahlt Millionen Deutschen 258 Euro
Fahrt zur Arbeit: Staat zahlt Millionen Deutschen 258 EuroBildquelle: Jr Satilite / Pexels

Es ist 6:42 Uhr, die A3 steht, und im Radio läuft diese Woche zum dritten Mal derselbe Song. Wer gerade gelesen hat, dass die Fahrt zur Arbeit Arbeitszeit sein kann, sitzt plötzlich anders hinterm Steuer. Jede Stauminute bekommt ein Preisschild. Die Ampel, die zum zweiten Mal auf Rot springt, wird zum Stundenzettel.

Ein Leser hat unter unserem Artikel nachgerechnet: 45 Minuten pro Strecke, 220 Arbeitstage im Jahr. Macht für Pendler 330 Stunden im Auto. Das sind rund 40 volle Acht-Stunden-Arbeitstage, die niemand bezahlt. Über 40 Berufsjahre summiert sich das auf etwa 7,5 Arbeitsjahre hinterm Steuer. Die Frage liegt nahe: Gibt es dafür jetzt Geld?

Wo die Arbeit für Pendler beginnt

Kurze Antwort: nein. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs gilt für Menschen, deren Arbeitstag schon auf dem Betriebshof beginnt. Der Maler, der morgens in den Firmenbus steigt, weil der Chef Treffpunkt, Uhrzeit und Baustelle vorgibt, fährt nicht zur Arbeit. Er ist schon da, nur auf vier Rädern.

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Wer dagegen von zu Hause zu einem festen Arbeitsplatz fährt, entscheidet selbst, wann er losfährt, welche Strecke er nimmt und ob er beim Bäcker hält. Rechtlich zählt diese Fahrt nicht als Arbeitszeit. Teure, zähe Freizeit mit Blick auf fremde Rücklichter, aber Freizeit. Der Arbeitstag beginnt am Werkstor, an der Stempeluhr, am Schreibtisch.

Eine Ausnahme gibt es: Wer keinen festen Arbeitsort hat und morgens direkt von zu Hause zum ersten Kunden fährt, arbeitet unter bestimmten Voraussetzungen schon ab der Haustür. Das hat der EuGH bereits 2015 entschieden. Für die große Mehrheit bleibt es beim Stau ohne Stundenlohn.

Ganz leer gehen Pendler trotzdem nicht aus. Der Staat hat ein Trostpflaster vorgesehen: die Entfernungspauschale. Wie viel davon tatsächlich auf dem Konto landet, zeigt erst die Steuerrechnung.

Das Trostpflaster: 38 Cent

Seit Januar 2026 gilt die Entfernungspauschale, im Alltag Pendlerpauschale genannt, einheitlich: 38 Cent für jeden Kilometer der einfachen Strecke, ab dem ersten Kilometer. Vorher gab es für die ersten 20 Kilometer nur 30 Cent. Ob Auto, Bahn oder Fahrrad, spielt keine Rolle.

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Nehmen wir Peter. Er fährt 25 Kilometer zur Arbeit, an 220 Tagen im Jahr. Das ergibt 2.090 Euro, die er in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen kann. Klingt ordentlich.

Jetzt kommt der Haken. Jeder Arbeitnehmer bekommt ohnehin 1.230 Euro Werbungskosten pauschal angerechnet, auch wenn er nie einen Meter zur Arbeit fährt. Peters Pendelei zählt steuerlich also nur mit dem Teil darüber: 860 Euro. Das ist kein Geld auf dem Konto, sondern weniger zu versteuerndes Einkommen. Bei einem angenommenen Grenzsteuersatz von 30 Prozent bleiben 258 Euro Steuerersparnis im Jahr. Pro Arbeitstag sind das 1,17 Euro. Dafür gibt es an der Tankstelle nicht einmal einen Kaffee.

Allein der Sprit kostet Peter für 11.000 Kilometer im Jahr bei sieben Litern auf 100 Kilometer und einem angenommenen E10-Preis von 2,16 Euro rund 1.660 Euro. Und das, bevor Verschleiß, Versicherung oder Werkstatt dazukommen. Dem Maler aus unserem Rechenbeispiel fehlen nach dem EuGH-Urteil ab Januar 19,47 Euro am Tag, wenn sein Chef die Fahrt nicht bezahlt. Peter sitzt genauso lange im Auto. Er bekommt einen Euro siebzehn und das gute Gefühl, in der Steuerstatistik aufzutauchen.

Was für Pendler trotzdem drin ist

Wer mehr herausholen will, muss über die 1.230-Euro-Hürde. Weitere berufliche Ausgaben können den steuerlich absetzbaren Betrag erhöhen: etwa Arbeitsmittel, Gewerkschaftsbeiträge, Fortbildungen oder die Homeoffice-Pauschale für Tage ohne Fahrt. Entscheidend ist, was insgesamt zusammenkommt.

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Wer so wenig verdient, dass er keine Einkommensteuer zahlt, hat von der normalen Steuerersparnis dagegen nichts. Für bestimmte Pendler gibt es die Mobilitätsprämie: Ab dem 21. Kilometer können sie 14 Prozent der maßgeblichen Entfernungspauschale erhalten, bei 38 Cent also gut fünf Cent pro Kilometer. Die Prämie kommt nicht automatisch. Sie muss beantragt werden.

Und dann ist da noch der Arbeitgeber. Er kann ein Jobticket steuerfrei finanzieren oder einen Fahrtkostenzuschuss zahlen, den er pauschal versteuert. Einen Anspruch darauf gibt es nicht. Eine E-Mail kostet trotzdem nichts.

Bleibt die Rechnung des Lesers: sieben Jahre im Auto. Bezahlt werden sie nicht. Immerhin gibt es dafür 38 Cent pro Kilometer, Hin- und Rückweg zusammen. Für jeden Kilometer, den man tatsächlich fährt, sind das 19 Cent. Fährt Peter dieselbe Strecke als Dienstreise, gibt es 30 Cent. Pro gefahrenem Kilometer. Der Weg zur Arbeit ist dem Staat offenbar weniger wert als der Weg im Auftrag der Firma.


Einen Euro siebzehn für einen Tag im Stau, und in Berlin nennt man das Entlastung. Wir nennen es beim Namen. In unserem WhatsApp-Kanal life & money rechnen wir nach, was Politik, Banken und Konzerne lieber unter den Tisch fallen lassen. Kein Spam, kein Gewinnspiel, keine Versicherung zum Vorzugspreis. Nur Zahlen, die wehtun, und manchmal Geld, das dir zusteht.

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