Spritkosten explodieren, Lebensmittel werden teurer und die Mieten steigen ebenfalls. Da bleibt am Ende des Monats oftmals nicht mehr viel übrig. Dennoch empfehlen Finanzexperten, das Giro- oder Tagesgeldkonto nach Möglichkeit niemals vollständig ausbluten zu lassen. Stattdessen soll man auf einen bestimmten Mindestbetrag achten. Überdies gibt es aber auch eine Obergrenze. Überschreitet man diese, könnte es zu Problemen kommen.
Wie viel Geld gehört aufs Bankkonto?
Zunächst einmal: Bankkonto ist nicht gleich Bankkonto. Während das klassische Girokonto oftmals keinerlei Zinsen abwirft, erfüllt das Tagesgeldkonto eben jenen Zweck. Größere Geldsummen sollte man daher zwangsläufig hier parken. Dann gibt es je nach Bank bestenfalls zwischen 2 und 3 Prozent Standardzins pro Jahr. Du hast gar kein Geld auf deinem Bankkonto? Angesichts der aktuellen Wirtschaftslage durchaus verständlich. Doch wenn man die Möglichkeit hat, sollte man unbedingt einen Notgroschen anhäufen.
Die Experten von Finanztip raten dazu, nicht weniger als drei Nettomonatsgehälter für unvorhergesehene Ausgaben zur Seite zu legen. Liegt das Bruttogehalt also bei 3.500 Euro, sollte man je nach Bundesland, Steuerklasse und Krankenkasse nicht weniger als etwa 7.000 Euro (3 x 2.330 Euro) auf dem Bankkonto lagern. Von diesem Geld bezahlt man dann die Autoreparatur oder ersetzt den Kühlschrank, sollte dieser unerwartet den Geist aufgeben. Erst, wenn der Notgroschen voll ist, dürfe man sich um weitere Formen der Geldanlage kümmern.
Das ist die Obergrenze
Anders als der Mindestbetrag, wird der Maximalbetrag nicht durch den Notgroschen definiert, sondern durch die Einlagensicherung. Demnach ist bei einer Bankpleite jeder in der Europäischen Union mit 100.000 Euro pro Person und Bank abgesichert. Und das gilt auch für Girokonten und Tagesgeldkonten. Lediglich bei Gemeinschaftskonten mit zwei Eigentümern steigt der Entschädigungsanspruch auf 200.000 Euro. Mehr sollte man also nicht auf dem Konto lagern, wenn man auf Nummer sicher gehen möchte.
Einen Haken hat die Sache allerdings. Denn manchmal ist eine Bank nicht wirklich alleinstehend, sondern nur eine Marke eines anderen Kreditinstituts. So verhält es sich etwa mit der Postbank, die zur Deutschen Bank gehört. In solchen Fällen werden die 100.000 Euro auf beide Banken respektive Konten verteilt. Sind auf einem Konto also 70.000 Euro und auf dem anderen 50.000, bekommt man im Fall der Fälle nicht etwa 120.000 Euro zurück, sondern nur 100.000 Euro. Mehr dazu in unserem Artikel:
