Grundsätzlich soll die sogenannte Energiepreispauschale (EPP) der Bundesregierung die Belastung durch die gesteigerten Kraftstoffkosten und die Energiepreisentwicklung zumindest kurzfristig abschwächen. Ansprüche haben dabei generell alle Arbeitnehmer, die sich während des Jahres 2022 für gewöhnlich in Deutschland aufhielten. Zu den Anspruchsberechtigten gehören unter anderem Arbeiter, Angestellte, Auszubildende, Minijobber, Rentner und Studenten (weitere Details zur Epp hier). Diese sollen bis zu 300 Euro ausgezahlt bekommen, doch zuvor müssen sie sich verifizieren. Wen die letzte Aussage verunsichert, der liegt mit seiner Reaktion goldrichtig. Dennoch ist genau das die Botschaft, die zahlreiche Bürger gegenwärtig von Banken oder dem Bundesministerium der Finanzen bekommen. Wir verraten, was dahintersteckt und worauf du achten musst.
Verifizierung nicht notwendig – alles nur Betrug
Wer in den vergangenen Tagen eine E-Mail von seiner Bank (etwa der Sparkasse oder einer VR-Bank) erhielt, in der eine Verifizierung zwecks Auszahlung der Energiepauschale erfragt wird, sollte ab dato besonders vorsichtig agieren. Und dasselbe gilt auch für SMS, die gegenwärtig im Namen des Bundesministeriums der Finanzen verbreitet werden. Denn in beiden Fällen handelt es sich um nichts anderes als Phishing-Angriffe, mit dem Ziel, an die Zugangsdaten der Empfänger zu kommen. Anschließend können Cyberkriminelle die abgeschöpften Daten verwenden, um etwa Geldbeträge abzubuchen, Online-Einkäufe zu tätigen, Identitätsdiebstahl zu begehen oder diese schlicht im Darknet zu verkaufen.
Die Verbraucherzentrale NRW warnt gegenwärtig vor den sich häufenden Betrugsversuchen. Tatsache ist, dass die Regierung ihre Energiepauschale über den Arbeitgeber auszahlt und eine Verifizierung daher nicht notwendig ist. Die Betrüger nutzen schlicht die aktuelle Lage und die Not der Bürger dazu aus, um sich zu bereichern. Als Empfänger einer entsprechenden Phishing-Mail solltest du diese unverzüglich in den Spam-Ordner verfrachten. Hast du eine SMS erhalten, empfiehlt die Verbraucherzentrale NRW, diese zu ignorieren und die Absendernummer zu sperren.
Neuartige Phishing-Masche aufgetaucht
Mit „handelsüblichem“ Phishing sind die meisten Internet-Nutzer mittlerweile schon einmal in Berührung gekommen. Daher wissen sie oftmals zumindest ansatzweise, worauf sie achten sollten – etwa auf eine direkte Kundenansprache, den Absender und die Grammatik. Doch vor einer neuartigen Phishing-Masche, der sogenannten Browser-in-the-Browser-Masche (BITB), schützen diese Kenntnisse kaum bis gar nicht. Auf welche Details du künftig direkt im Browser achten solltest, erfährst du hier: