Aufgepasst: Neue Karten-Führerscheine werden ungültig, alte bleiben im Einsatz

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Die deutsche Bürokratie lädt wieder einmal zum Staunen ein. Während ältere Führerscheine noch viele Jahre lang genutzt werden können, laufen neuere Lappen schon bald aus. Entscheidend ist der Punkt 4b auf der Scheckkarte.
Deutscher Führerschein

Aufgepasst: Neue Karten-Führerscheine werden ungültig, alte bleiben im Einsatz

Die letzten gültigen Papierführerscheine liefen 2025 aus. Lediglich wer vor 1953 zur Welt kam, darf noch ohne Scheckkartenführerschein herumfahren. Doch auch damit ist spätestens am 19. Januar 2033 Schluss. Nun sind die Karten-Führerscheine an der Reihe. Diese werden zeitversetzt erneuert. Wer 1999 sein Kärtchen erhielt, musste bereits Anfang 2026 zur zuständigen Führerscheinstelle. Dagegen hat Glück, wer 2012 seinen Lappen ausgestellt bekam. Denn diese sind noch bis 2033 gültig. Und wie steht es um 2013er Führerscheinempfänger? Genau hier endet die Logik.

Schon bald laufen die ersten Führerscheine aus

Seit dem 19.01.2013 werden Führerscheine in Deutschland mit einer festen Gültigkeit versehen. Diese beläuft sich auf 15 Jahre und dient der Aktualisierung von Lichtbild und ggf. Namen. Anschließend müssen Autofahrer ihre Plastikkarten umtauschen. Das bedeutet unterm Strich, dass die ersten befristeten Führerscheine bereits ab 2028 auslaufen. Also solche, die 2013 ausgestellt wurden. Das konkrete Ablaufdatum findest du direkt auf der Scheckkarte unter dem Punkt 4b.

Und Führerscheine, die 2012 und damit früher in Umlauf kamen? Die bleiben, wie bereits erwähnt, noch bis 2033 gültig. Glück gehabt, könnte man sagen. Denn natürlich ist der Umtausch eines Führerscheins nicht nur mit einem gewissen Zeitaufwand, sondern auch mit Kosten verbunden.

AusstellungsjahrBis wann muss der Führerschein umgetauscht sein?
1999 bis 200119. Januar 2026
2002 bis 200419. Januar 2027
2005 bis 200719. Januar 2028
200819. Januar 2029
200919. Januar 2030
201019. Januar 2031
201119. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 201319. Januar 2033

Kosten einer Führerschein-Neuausstellung

Vorab: Bei einem Umtausch erfolgt keine inhaltliche Prüfung. Die Fahrerlaubnis als solche bleibt unverändert bestehen. Dabei handelt es sich lediglich um eine bürokratische Formalität, die jedoch mit einem gewissen Verwaltungsaufwand verbunden ist und folglich Kosten verursacht. Diese liegen in der Regel zwischen 25 und 35 Euro.

Wer seinen Führerschein umtauschen muss, benötigt die folgenden Unterlagen:

  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder sonstiges Ausweisdokument)
  • Lichtbild (aktuelles biometrisches Foto)
  • Alter Führerschein im Original

Autofahrer dürfen den alten Führerschein übrigens behalten. Allerdings nur, wenn die Fahrerlaubnisbehörde diesen ungültig gemacht hat.

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Wer den Termin verpasst, begeht eine Ordnungswidrigkeit

Autofahrer, die ein Kraftfahrzeug ohne gültigen Führerschein steuern, begehen eine Ordnungswidrigkeit. Sie müssen mit einem Verwarngeld in Höhe von 10 Euro rechnen. Setzt man sich hingegen ohne eine Fahrerlaubnis hinters Steuer und nimmt am Straßenverkehr teil, handelt es sich um eine Straftat. Dann droht entweder eine Geldstrafe oder eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr.

Bildquellen

  • Das Heimwegtelefon sorgt für einen sicheren Heimweg: Heimwegtelefon e.V.
  • Aufgepasst: Neue Karten-Führerscheine werden ungültig, alte bleiben im Einsatz: TN Creative Visuals / shutterstock.com

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