Einige Fakten zu Reifen sind allgemein bekannt. Etwa, dass es Sommer- und Winterreifen gibt. Und auch, dass die gesetzliche Mindestprofiltiefe bei 1,6 Millimetern liegt – wobei Experten bereits ab spätestens 3 Millimetern zum Wechsel raten. Doch woran kaum jemand denkt, ist Materialalterung. Heißt: Selbst wenn Reifen nicht genutzt werden, sind sie nur eine begrenzte Zeit lang gefahrlos einsetzbar. Und diese Zeitspanne kann stark davon abhängen, wann die gekauften Reifen produziert wurden. Denn was im Fachhandel als neu verkauft wird, lag womöglich bereits jahrelang im Lager.
Warum das Reifenalter wichtig ist
Dass Abrieb dem Reifen schadet, ist offensichtlich. Doch auch das Rad der Zeit nagt am Reifen. Laut dem Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e. V. (BRV) altern diese aufgrund physikalischer und chemischer Prozesse – also etwa durch Witterungseinflüsse wie UV-Licht, Feuchtigkeit und extreme Temperaturen. Die Elastizität und Haftfähigkeit der Reifen würden sich verändern und die Nutzung werde zum Sicherheitsrisiko.
Einheitliche Leitlinien zur Altersgrenze eines Reifens sind in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) dennoch nicht vorhanden. Lediglich für Anhänger mit 100-km/h-Zulassung gilt eine Obergrenze von 6 Jahren.
Im Normalfall empfiehlt der BRV, alte Reifen nach 10 Jahren durch neue zu ersetzen. Während der ADAC seinerseits zwischen 8 bis 10 Jahren bei Sommerreifen und 8 Jahren bei Winterreifen unterscheidet. Der Grund: Winterreifen müssten auch bei tiefen Temperaturen „weich“ bleiben. Noch strenger unterteilt der TÜV Nord. Hier lautet die Empfehlung, Reifen ab 6 Jahren regelmäßig auf Risse und Porosität zu prüfen und bei Bedarf nach 6 bis 8 Jahren auszutauschen.
Neureifen mit begrenzter Nutzungsdauer
Im Regelfall sollte man also zwischen 6 und 10 Jahre Zeit haben, bis der natürliche Alterungsprozess seinen Tribut einfordert, richtig? Nicht ganz. Denn laut dem ADAC definiert der BRV Neureifen für seine Klientel besonders freundlich: „Unter der Voraussetzung einer sach- und fachgerechten Lagerung gilt ein Reifen bis zu einem Alter von 3 Jahren als fabrikneu und bis zu maximal 5 Jahren als neu. Bei ungebrauchten Reifen, die nicht älter als 5 Jahre sind, sind Kauf und Montage technisch unbedenklich. Allerdings haben sie dann nur eine begrenzte Nutzungsdauer.“
Das Problem führt der BRV im letzten Satz selbst auf. Kauft man einen Reifen, dessen Produktionsdatum 5 Jahre zurückliegt, liegt die unbedenkliche Nutzungsdauer nur noch zwischen 1 und 5 Jahren – ein deutlicher Nachteil. Zu erwähnen ist aber auch, dass der BRV auf seiner Website mittlerweile nur noch von 3 Jahren und „fabrikneu“ spricht. Ein 5 Jahre alter und korrekt gelagerter Reifen würde derweil nur noch der „Spezifikation eines Neureifens“ entsprechen und „in seiner Verwendungstauglichkeit nicht beeinträchtigt“ sein.
Dennoch ist es auch heute noch ratsam, beim Kauf auf das Produktionsdatum zu achten. Nur so lassen sich die bestmögliche Qualität und die längstmögliche Nutzungsdauer gewährleisten.
Reifenalter ablesen – so geht‘s
Nach Einschätzung des ADAC sollten Neureifen nicht älter als 2 Jahre sein. Überprüfen lässt sich das Alter des Reifens dabei mithilfe der sogenannten DOT-Nummer. Diese befindet sich an der Reifenflanke und endet mit einer vierstelligen Zahl. Dabei stehen die ersten beiden Ziffern für die Produktionswoche und die letzten beiden für das Produktionsjahr (WWJJ).
Stünde beispielsweise 2825 an der Seite, läge das Produktionsdatum in der 28. Kalenderwoche des Jahres 2025. Damit hätte der Reifen Stand Juli 2026 noch gute 5 bis 9 Jahre, bis das Quasi-Verfallsdatum greift und man ihn aufgrund von Materialalterung sicherheitshalber austauschen müsste. Ein Blick auf diese vier Ziffern lohnt sich also. Auch, oder sogar gerade deshalb, weil es keine gesetzliche Pflicht dazu gibt.
