Noch nie beherrschte die Heizung die Schlagzeilen wie derzeit. Verbote von Gas– und Ölheizungen und die Pflicht für Wärmepumpen sorgen bei vielen Deutschen für Verwirrung. Hinzu kommen steigen Energiepreise und Ausgaben für neue Heizungen. Im kommenden Januar greift zudem ein neues Gesetz. Wer dann Heizungen einbauen lässt, die mit weniger als 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden, muss exorbitant hohe Strafen zahlen. Und die Regierung weiß auch schon, wie man das in hunderttausenden Haushalten überprüfen kann.
Illegale Heizung? Dann wird man gemeldet
Vorneweg: „Niemand muss eine funktionierende Gas- und Ölheizung austauschen“, versicherte Bundesminister Robert Habeck vor Kurzem. Nur bei neu eingebauten Heizungen will die Regierung einschreiten. Nach harter Kritik an dem Entwurf hat sich auf eine Reihe von Kompromissen geeinigt. So sollen etwa Menschen über 80 von der 65-Prozent-Regel ausgenommen sein. Alle anderen Hausbesitzer, die gegen das neue Gesetz verstoßen, weil das Wirtschaftsministerium zur Kasse bitten. Je nach Schwere des Vergehens sollen Haus- oder Wohnungseigentümer bis zu 50.000 Euro Strafe zahlen. Und um zu prüfen, ob sich Haushalte daran halten, will die Regierung laut Gesetzesentwurf Schornsteinfeger als „Spitzel“ einsetzen.
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Die Einhaltung der 65-Prozent-Regel zu kontrollieren, sei für Schornsteinfeger rein fachlich gesehen kein Problem, sagt Julian Schwark, Vorstand Energie beim Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks dem Business Insider. So etwas sei meist schon an der grundlegenden Konstellation einer Heizungsanlage erkennbar. Allerdings erscheine es abwegig, künftig das Lebensalter der Hausbesitzer zu prüfen. „Dafür sind wir eigentlich nicht zuständig. Wir prüfen technische Anlagen und nicht einzelne Bürger“, erklärt Schwark.
So könnten die Kontrollbesuche der Schornsteinfeger ablaufen
Noch ist das neue Heizungs-Gesetz nicht durch. Sollten Bundestag und Bundesrat es aber beschließen, würde ein Kontrollbesuch in etwa so ablaufen: Der Schornsteinfeger kommt und überprüft die Heizung. Stellt er einen Verstoß fest, soll zunächst nur der Eigentümer informiert werden. Ein Bußgeld drohe aber erst, wenn der Haus- oder Wohnungsbesitzer keine Änderung an der Heizung vornimmt.
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Auch Habeck und das Bundeswirtschaftsministerium scheinen in der Sache eher milde gestimmt. „Es ist (…) kaum realistisch vorstellbar, dass gegen eine Privatperson eine Geldbuße im fünfstelligen Bereich ausgesprochen wird“, erklärte eine Ministeriumssprecherin dem Business Insider. Grundsätzlich will jedem Hausbesitzer zunächst eine angemessene Frist zur Nacherfüllung einräumen.