Der Trend zum Speicherkauf bei Balkonkraftwerken dürfte auch weiterhin anhalten. Mittlerweile wird bei etwa der Hälfte aller neuen Balkonkraftwerke auch ein Stromspeicher installiert. Doch muss man einen Balkonkraftwerkspeicher anmelden? Die Antwort auf diese Frage sollte theoretisch einfach zu beantworten sein. Doch genau sie erweist sich als fataler Stolperstein, der zur Verunsicherung vieler Verbraucher führt. Denn selbst die Experten scheinen sich darin uneinig zu sein.
Anmeldepflicht für Stromspeicher bei Balkonkraftwerken ungeklärt
Balkonkraftwerke können dank eines vereinfachten Anmeldeverfahrens mittlerweile unkompliziert im Marktstammdatenregister erfasst werden. Während der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) auf einer verpflichtenden Installation durch Fachkräfte statt Anmeldung beim Netzbetreiber besteht, ist das keineswegs allgemein gängige Praxis. Stromnetz Berlin hingegen vertritt die Ansicht, dass mobile Stromspeicher gar keiner Anmeldung bedürfen. Systeme unter 800 Voltampere sollten durch eine einfache Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur erfasst werden. Gegensätzlicher könnten diese Beurteilungen kaum ausfallen – und damit stehen Verbraucher letztlich vor einer unbeantworteten Frage.
Die HTW Berlin schätzt, dass von über 100.000 installierten Speichersystemen lediglich 65.000 in den offiziellen Registern auftauchten. Die Dunkelziffer für nicht angemeldete Anlagen könnte zwischen 50 und 80 Prozent liegen. Angesichts dieser Zahlen erscheint die unterschiedliche Auffassung zuständiger Stellen in einem anderen Licht. Dabei sind die Aussagen keineswegs aus dem Bauch heraus getroffen. Vielmehr kollidieren hier die Interpretationen verschiedener gesetzlicher Vorgaben und Normen miteinander. Die Auffassung des BSW stützt sich auf das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Dieses sieht lediglich Anlagen ohne einen Stromspeicher als Steckersolargeräte.
Andere Stellen hingegen verweisen auf die Netzanschlussnorm VDE-AR-N 4105. Sie betrachtet die Einspeiseleistung von 800 Watt für Steckersolargeräte als Grenze. Völlig unabhängig davon, ob dabei zusätzlich ein Stromspeicher installiert wurde oder nicht. Welche der beiden Regelungen im Zweifelsfalle stärker zu gewichten ist, darauf gibt es nach heutigem Stand keine Antwort. Wer auf der sicheren Seite sein möchte, sollte sich bei seinem lokalen Netzbetreiber nach der dort gültigen Auffassung erkundigen. So läufst du nicht Gefahr, einer Verpflichtung nicht nachzukommen und kannst den Kontakt zum Netzbetreiber im Nachhinein als Beleg für dich verwenden.
Ausgerechnet netzfreundlichste Praxis stellt Nutzer vor Rätsel
Wie sinnvoll eine Anmeldepflicht für Balkonkraftwerkspeicher ausfällt, bleibt dabei offen. Während es für die Netzbetreiber notwendig ist, die Speicherkapazitäten von großen PV-Anlagen zu kennen, ebenso wie deren Einspeiseleistung, ist für Balkonkraftwerke und deren Speicher kein Unterschied zur maximalen Einspeiseleistung zu erkennen. Solange der Stromspeicher stets die 800 Watt als maximale Einspeiseleistung einhält, kann es somit durch den Anschluss der Stromspeicher nicht zu Problemen kommen. Im Gegenteil: Vielmehr ist es ein netzdienliches Verhalten, wenn Balkonkraftwerkbesitzer ihren Strom zwischenspeichern und nur einen Teil davon einspeisen. Schließlich summiert sich die derzeit an Mini-PV-Anlagen installierte Leistung bereits auf 170 Megawattstunden. Je mehr davon also nicht unkontrolliert ins Stromnetz fließt, sondern direkt in Haushalten verbraucht wird, desto besser für unser Stromnetz.
Es sollte daher eine klare Regelung für Haushalte geben, die sich für das Netz dienlich verhalten, statt offener Fragen und Unsicherheiten. Mit ein wenig Glück könnte jedoch noch in diesem Jahr Klarheit über die Rechtslage geschaffen werden. Denn die neue technische Anschlussrichtlinie (TAR) soll noch 2025 in Kraft treten. Sie verspricht, einheitliche Regelungen für Anlagen bis 800 Voltampere zu schaffen. Zwar werden auch nach Inkrafttreten dieser Norm entsprechende Installationsnormen gelten. Im Gegensatz zu einem verpflichtendenn Einbau durch einen Elektriker sollten diese Laien, die sich bereits mit Balkonkraftwerken beschäftigen, kaum abstecken. Dabei ist die Verunsicherung um die Anmeldepflicht von BKW-Speichern nicht das erste Dilemma dieser Art. Ein ähnliches Szenario ereignete sich bereits mit dem Anschluss von Balkonkraftwerken über den Schukostecker, was heute gängige Praxis darstellt.