Im kommenden Januar wird die Regierung das Kindergeld erhöhen. Eltern bekommen dann 4 Euro pro Kind mehr im Monat und damit insgesamt 259 Euro. Doch das ist noch nicht alles. Denn: Es gibt auch noch den sogenannten Kinderzuschlag. Und der wurde zum 1. Januar 2024 erhöht. Wer ihn beantragt, kann bis zu 292 Euro pro Monat zusätzlich bekommen und das Kindergeld damit mehr als verdoppeln. Doch wer hat Anspruch darauf und wie beantragt man den Zuschlag?
Kindergeld mehr als verdoppeln: So geht’s
Der Kinderzuschlag ist eine Sozialleistung, die neben dem Kindergeld all denjenigen zusteht, die ein niedriges Einkommen haben. Damit will die Regierung Kinderarmut verhindern. Wer den Kinderzuschlag in Anspruch nehmen will, muss die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- alleinerziehend sein und mindestens 600 Euro brutto im Monat verdienen
- mit einem Partner zusammen kann der Anspruch ab einem Einkommen von 900 Euro brutto bestehen
- das Kind muss im Haushalt der Eltern leben
- das Kind muss jünger als 25 Jahre sein
- man bekommt bereits Kindergeld
- das Einkommen muss zusammen mit dem Kinderzuschlag und gegebenenfalls Wohngeld so hoch sein, dass man den Lebensunterhalt decken kann
Ob einem neben dem Kindergeld auch der Kinderzuschlag zusteht, lässt sich auf dieser Internetseite der Bundesagentur für Arbeit prüfen. Übrigens: Wenn man einen Kinderzuschlag bezieht, kann man sich zudem auch von den Kita-Gebühren befreien lassen.
Antrag online stellen
Sollte man berechtigt sein, kann man den Antrag für den Zuschlag ganz einfach online stellen und muss nicht zum Amt rennen. Dazu muss man das Antragsformular ausfüllen und benötigt etwa eine Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers oder andere Einkommensnachweise und eine Mietbescheinigung.
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Ist das eigene Vermögen zu hoch, bekommt man keinen Kinderzuschlag. Die Vermögensfreigrenze liegt bei 55.000 Euro bei zwei Personen im Haushalt und 15.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied. Überschreitet man diese Grenze, bleibt nur das Kindergeld. Und: Wer Bürgergeld bekommt, erhält keinen Kinderzuschlag. Der Grund: Bürgergeld schließt auch Leistungen für Kinder mit ein.
Kindergeld und Frühstartrente
Neben Kindergeld, Kinderzuschlag und dem Kinderstartgeld in Höhe von einmalig 3.000 Euro, gibt es im kommenden Jahr die Frühstart-Rente für Kinder. Zehn Euro pro Monat, die der Staat auf ein Sparkonto legt. Mit 18 bekommt man als junger Erwachsener Zugang zu dem Konto und soll im besten Fall ein schönes Sümmchen darauf vorfinden. CDU-Kanzlerkandidat Friedrich Merz hat das mal durchgerechnet: 2.100 Euro wären drauf, wenn man optimistisch sechs Prozent Rendite annimmt. Immerhin.
