Ob Holzkohle oder Gas, ob Bratwurst, Nackensteak oder Gemüse: Grillen ist in Deutschland nicht nur eine beliebte Freizeitbeschäftigung. Es gehört zur Esskultur. Eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov aus dem Jahr 2021 ergab, dass fast jeder dritte Deutsche mindestens einmal im Monat grillt. Rund 16 Prozent gaben an, sogar mehrmals im Monat zu grillen, und 6 Prozent grillen jede Woche. Doch wer keinen Garten hat, muss auf den Balkon oder in den Park. Und hier wird es brenzlig.
So wird das Grillen zum Albtraum
Während es in Mietwohnungen schon mal Probleme mit den Nachbarn geben kann, wenn man auf dem Balkon grillt, droht beim Grillen in Parks und in der Öffentlichkeit eine Horror-Strafe. Was erlaubt und wo Grillen komplett verboten ist, ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Jede Gemeinde hat ihre eigenen Grill-Regeln. Und auch die Bußgelder fürs Grillen im Park können unterschiedlich hoch ausfallen.
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Zwar gibt es keine bundeseinheitliche Regelung über Bußgelder und Ordnungsgelder, die bei einzelnen Verstößen gegen die Parkordnung verhängt werden. Allerdings stellen Kommunen und Gemeinden regelmäßig eine Parkordnung auf, um den Bestand der Grünanlagen zu sichern. Und so kann das Grillen im Park unglaublich teuer werden, wenn man sich im Vorfeld nicht darüber informiert, ob es erlaubt ist. Und nur, weil es andere machen, heißt es noch lange nicht, dass es legal ist. So sind laut Bußgeldkatalog Strafen von bis zu 5.000 Euro fällig, wenn man in einem Park grillt, in dem es nicht erlaubt ist.
Horror-Strafe: Das sind die Regeln
Doch diese drakonische Strafe dürften die Parkranger wohl nur in Ausnahmefällen anwenden, weshalb sie eher als Drohung gilt, um Parks sauber zu halten. In den meisten Fällen dürften beim illegalen Grillen im Park eher Verwarngelder in Höhe von 5 bis 30 Euro erteilt werden. Doch nicht nur fürs illegale Grillen im Park kann es ein heftiges Bußgeld geben. Auch wer seinen Hund verbotswidrig frei herumlaufen lässt oder mit Fahrrad oder Auto durch den Park fährt, wo es nicht gestattet ist, muss mit einer Strafe von bis zu 5.000 Euro rechnen.