Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hat ihre Empfehlung korrigiert: In dem Bericht, den die KEF an die Bundesländer übergeben hat, empfiehlt sie, den Beitrag zum 1. Januar 2027 auf 18,64 Euro pro Monat anzuheben, also um 28 Cent monatlich.
Darum soll die GEZ-Gebühr weniger stark steigen
Hinter dieser ungewöhnlichen Neubewertung stehen laut KEF mehrere Faktoren: Es ist mehr Geld als erwartet eingegangen, vor allem weil sich die Zahl der beitragspflichtigen Wohnungen günstiger entwickelt hat als prognostiziert. Schon kleine Abweichungen machen viel aus. Wenn es ein Prozent mehr oder weniger Haushalte gibt als angenommen, verändert das den Monatsbeitrag rechnerisch laut KEF um rund 20 Cent.
Am eigentlichen Finanzbedarf hat sich dagegen kaum etwas geändert. Für die Jahre 2025 bis 2028 erkennt die KEF einen Gesamtaufwand von 42 Milliarden Euro an. Das entspricht einem jährlichen Zuwachs von 2,2 Prozent gegenüber der vorherigen Periode.
Dass die Kommission ihre Empfehlung in einer laufenden Beitragsperiode nach unten anpasst, ist ungewöhnlich. Zwischenberichte führen in der Regel nicht zu einer veränderten Beitragshöhe. Die aktuelle Lage gilt jedoch als Sonderfall. Das hängt auch mit der politischen Blockade zusammen: Die ursprünglich vorgeschlagene Erhöhung auf 18,94 Euro wurde nicht umgesetzt. Wäre sie in Kraft getreten, hätten die Mehreinnahmen in eine Rücklage fließen können, die in der nächsten Periode dämpfend auf den Beitrag gewirkt hätte. Dieses Instrument steht nun nicht zur Verfügung.
Im Anschluss liegt der Ball bei den 16 Bundesländern: Bis Ende 2026 müssen sie in einem staatsvertraglichen Verfahren die Beitragserhöhung auf die nun empfohlenen 18,64 Euro festschreiben. Nur wenn alle Bundesländer zustimmen, kann die Erhöhung auch tatsächlich erfolgen.
Rundfunkbeitrag könnte 2026 schon Thema vor Gericht werden
Gegen die ausgebliebene Erhöhung auf 18,94 Euro hatten ARD und ZDF Verfassungsbeschwerde eingelegt. Mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird in diesem Jahr gerechnet. Dass Karlsruhe noch von der früheren Empfehlung von 18,94 Euro ausgeht, gilt als wenig wahrscheinlich. Mit der neuen Empfehlung von 18,64 Euro liegt nun eine aktualisierte Berechnungsgrundlage vor, für die Politik ebenso wie für das Gericht.
Für dich als Verbraucher heißt das: Dieses Jahr bleibt es voraussichtlich bei 18,36 Euro. Ab 1. Januar 2027 steht eine moderate Erhöhung auf 18,64 Euro im Raum. Endgültig entschieden wird über die Beitragshöhe im Verfahren der Länder, parallel kann die Entscheidung aus Karlsruhe für zusätzliche Bewegung sorgen.
