Immer wieder berichten die Medien von Senioren, die als Geisterfahrer unterwegs sind oder die Straßen anderweitig unsicher machen. Es entsteht das Bild, dass ältere Menschen nur noch bedingt fahrtauglich sind. Doch trifft dies wirklich zu? Teilweise. Laut Zahlen des Statistischen Bundesamts (Destatis) waren im Jahr 2021 lediglich 14,5 Prozent aller an Verkehrsunfällen beteiligten Personen älter als 65 Jahre. Dabei lag der Anteil dieser Altersgruppe an der Gesamtbevölkerung bei 22,1 Prozent. Bedeutet dies nun, dass ältere Autofahrer in Wahrheit sogar überdurchschnittlich gut fahren?
Das Statistische Bundesamt glaubt, die geringe Unfallbeteiligung dürfe unter anderem darauf zurückzuführen sein, dass ältere Menschen „nicht mehr regelmäßig zur Arbeit fahren und somit seltener als jüngere am Straßenverkehr teilnehmen“. Diese Erklärung wird von weiteren Zahlen untermauert, die belegen, dass ältere Fahrer, die in einen Unfall verwickelt waren, in knapp 70 Prozent der Fälle die Hauptschuld trugen. Kurzum: Ein hohes Alter und die Fahrtauglichkeit hängen zwangsläufig zusammen. Zumindest bei einigen Autofahrern. Und diese sollen nun ausgefiltert werden.
Ab diesem Alter sollen regelmäßige Check-ups anstehen
Die EU-Kommission arbeitet bereits seit Längerem daran, Kfz-Regelungen im gesamten EU-Raum zu harmonisieren. Im Zuge dessen präsentierte die Kommission Anfang März 2023 einen 64-seitigen Vorschlag für neue Richtlinien. Darin wird auch eine Regelung für Senioren aufgeführt. Diese sollen künftig ab einem Alter von 70 Jahren alle fünf Jahre einen Check-up durchführen, um ihre Fahrtauglichkeit zu belegen. Im Rahmen dieser soll sowohl die körperliche als auch die geistige Gesundheit überprüft werden – komplementiert von einem Auffrischungskurs. Das sieht zumindest der Vorschlag der EU-Kommission vor. Den genauen Ablauf der Check-ups sollen dagegen die Mitgliedsländer selbst festlegen. Auf diesem Wege ließe sich die fünfjährige Zeitspanne sogar verkürzen.
Nicht nur Senioren
Abseits von älteren Fahrern soll die Fahrerlaubnis auf Lebenszeit generell der neuen Regelung zum Opfer fallen. Diese möchten die Verantwortlichen künftig für die gängigen Führerschein-Klassen AM, A1, A2, A, B, B1 und BE zeitlich auf 15 Jahre beschränken. Fahrer der Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 und D1E sollen derweil im Fünf-Jahres-Rhythmus zum Check-up. Somit betrifft die Regelung in erster Linie schwere Maschinen wie Lkw ab 3,5 Tonnen und Busse. Allerdings handelt es sich auch hierbei um die Mindestanforderungen. So gewährt die Regelung den Mitgliedsländern die Möglichkeit, zumindest „in Ausnahmefällen“ kürzere Zeitperioden zu definieren.