An einem geselligen Abend bei gutem Wetter gehört Bier für viele einfach dazu. Doch was macht man mit der Flasche, wenn diese ausgetrunken ist? Zurückbringen, entsorgen oder schlicht neben einem Mülleimer deponieren – für Pfandsammler? Meistens dürfte Letzteres zutreffen. Was viele jedoch nicht wissen: Erlaubt oder gar erwünscht ist das nicht. Und ein Kavaliersdelikt ist es ebenso wenig.
Nett gemeint, aber dennoch illegal
Natürlich stellt man Pfandflaschen üblicherweise neben den Mülleimer, um Pfandsammlern den Zugriff zu erleichtern. In größeren Städten dauert es für gewöhnlich auch nicht lange, bis die Flasche verschwunden ist. Dennoch handelt es sich bei dieser Handlung rechtlich betrachtet um eine Ordnungswidrigkeit. Was ein Mann in Dortmund zuletzt auf schmerzhafte Art erfahren musste.
Nach Angaben des WDR verhängte die Stadt ein Bußgeld von 130 Euro, weil der Mann Pfandflaschen neben einen Glascontainer gestellt hatte. Auch seine Beteuerungen, die Flaschen als Spende für Pfandsammler deponiert zu haben, halfen nicht – der Mann musste zahlen. Ein Einzelfall ist das dabei nicht. Allerdings kann die Höhe des Bußgeldes stark variieren.
Bußgelder bei falscher Müllentsorgung
Ein klar definiertes und bundesweit gültiges Bußgeld gibt es im Kontext der Müllentsorgung nicht. Die einzelnen Bundesländer oder gar die einzelnen Städte und Kommunen legen die Höhe eigenständig fest. Üblicherweise schwanken die Beträge laut dem Bußgeldkatalog deutschlandweit zwischen 20 und 300 Euro. Wobei der Betrag ansteigt, sollten mehrere Gegenstände widerrechtlich entsorgt worden sein. Und auch Wiederholungstäter müssen tiefer in die Tasche greifen. Ein Kavaliersdelikt ist die falsche Entsorgung von Bierflaschen rein rechtlich betrachtet also nicht. Zumal diese nicht nur aufgesammelt werden, sondern auch umgestoßen und bei Glasflaschen zerbrochen werden können. Die Folge: Glasscherben im öffentlichen Raum.
„Unerlaubte Ablagerungen an Containerstandorten nehmen leider zu und ein Verzicht auf ein Bußgeld würde andere dazu ermuntern, es ebenfalls zu tun“, so die Stadt Dortmund. Demnach bliebe das Abstellen der Flaschen neben dem Container gesetzlich verboten.
