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Balkonkraftwerk-Speicher verboten – Ist diese Vonovia-Klausel überhaupt zulässig?

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Für Vonovia-Mieter ist die Anschaffung eines Balkonkraftwerks aktuell mit einer unerwarteten Frage verbunden: Lohnt sich die Anlage auch ohne Batteriespeicher? Diesen schließt Vonovia nämlich aus Brandschutzgründen aus. Wir haben nachgehakt.
Mieter installieren ein Balkonkraftwerk
Bildquelle: Astrid Gast / shutterstock.com

Vonovia ist kein kleines Licht. Als Wohnungsunternehmen bietet es über 1 Million Mietern in Deutschland, Österreich und Schweden ein Zuhause. In seinen Geschäftszahlen spricht das Unternehmen von rund 85 Milliarden Euro Immobilienvermögen. Kurzum: Wenn Vonovia eine weitreichende Regelung einführt, ist das keine Kleinigkeit.

Auf eine ebensolche Regelung stießen wir da, wo heutzutage Millionen Menschen ihre Herzen ausschütten: auf Reddit. Hier veröffentlichte ein Nutzer einen Technischen Leitfaden, den er im Zuge einer Balkonkraftwerk-Installation von Vonovia erhalten hat. Darin findet sich ganz unten, unter Punkt 8, ein soweit erkennbar pauschales Verbot. Eines, das die Frage aufwirft, ob es so rechtlich zulässig ist. Zumal es manche Mieter bei ihrer Entscheidung über den Kauf eines Balkonkraftwerks beeinflussen könnte. „Aus Brandschutzgründen“, wie es in dem Leitfaden heißt. Doch alles der Reihe nach.

Vonovia und Balkonkraftwerke

Vorweg: Wenn es um Balkonkraftwerke geht, ist Vonovia kein unbeschriebenes Blatt. Noch vor wenigen Monaten, im Januar 2026, verkündete eine Schlagzeile der Deutschen Umwelthilfe (DUH):

„Signalwirkung für hunderttausende Mieterinnen und Mieter: Vonovia erlaubt Balkonkraftwerk nach Rechtsverfahren der Deutschen Umwelthilfe“

Was war passiert? Anfang des Jahres gab Vonovia ihren monatelangen Widerstand im Rechtsstreit um die Installation eines Balkonkraftwerks auf. Kläger war ein Mieter aus Aachen, der zwar nicht direkt mit einem Verbot von Balkonkraftwerken, aber dennoch mit hohen bürokratischen Hürden konfrontiert wurde. Dazu sollen Windlastberechnungen, statische Nachweise und die Anwendung der Norm für Vertikalverglasung gehört haben.

Die DUH unterstützte die Klage und forderte Vonovia im Anschluss auf, ihre „Gestattungsvereinbarungen zur Anbringung von Balkonkraftwerken schnellstmöglich zu überarbeiten und damit hunderttausenden Mieterinnen und Mietern Rechtsicherheit zu verschaffen“. Außerdem stützte die DUH ihre Forderung eigenen Angaben nach auf ein Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Wandsbek aus dem Dezember 2025. Demnach könne eine große Hamburger Wohnungsgenossenschaft den Mieter nicht zum Rückbau seines Balkonkraftwerks zwingen. Pauschale Bedenken wie Haftungsrisiken oder optische Beeinträchtigungen seien keine ausreichenden Gründe zur Verweigerung.

Und was bedeutet das alles nun genau? Es bedeutet, dass Vermieter immer weniger Mitspracherecht haben, wenn es um die Installation von Balkonkraftwerken geht. Schließlich stellen diese einen grundlegenden Baustein der Energiewende dar. Und genau hier kommt der eingangs erwähnte Technische Leitfaden ins Spiel.

Vonovias Technischer Leitfaden wirft Fragen auf

Der auf Reddit veröffentlichte Leitfaden umfasst allgemeine Bedingungen und technische Voraussetzungen für die Installation von mietereigenen Photovoltaik-Anlagen. Die Echtheit des Leitfadens hat Vonovia gegenüber inside digital bestätigt. Während die meisten weiteren Vorgaben im Leitfaden nicht ungewöhnlich sind, ist Punkt 8 auffällig. Denn dieser umfasst ein pauschales Verbot von Energiespeichern. Im Wortlaut: „Die Installation eines Batteriespeichers oder ähnlicher Komponenten ist aus Brandschutzgründen untersagt.“ Dabei können Speicher eine große Bereicherung darstellen.

Technischer Leitfaden von Vonovia zur Anschaffung eines Balkonkraftwerks Image source: Reddit / No_Apartment_6671

Eine Batterie kann den tagsüber umgewandelten und nicht benötigten Strom speichern. Anschließend lässt sich dieser in den Abend- und Nachtstunden nutzen, wenn Verbraucher von der Arbeit zurückkommen und beispielsweise die Wasch- oder Spülmaschine anschmeißen. Also zur Zeit, wenn das Balkonkraftwerk selbst mangels Sonne nur noch eingeschränkt Energie erzeugt.

Heißt unterm Strich: Mehr vom selbst erzeugten Strom lässt sich tatsächlich nutzen. Und das kann ein Balkonkraftwerk spürbar wirtschaftlicher machen, abhängig von den Gewohnheiten und dem Energiebedarf des Nutzers. Zumal eine Einspeisevergütung mit einem höheren bürokratischen Aufwand verbunden ist und finanziell meistens nicht als lohnenswert gilt. Lediglich die Anschaffungskosten des Energiespeichers dürfen Interessierte bei ihrer Kalkulation nicht unterschätzen. Kurzum: Ein Speicher macht ein Balkonkraftwerk für viele attraktiver – wenngleich Experten hervorheben, dass Batteriespeicher keine zwingende Voraussetzung für die Sinnhaftigkeit eines Balkonkraftwerks darstellen.

Was sagt Vonovia?

Wir haben bei Vonovia nachgehakt. Laut einem Pressesprecher spiele der Mieterstrom für Vonovia eine zentrale Rolle. So würde man einen Beitrag zur nachhaltigen Energieversorgung leisten, die Stromkosten der Kunden senken und die dezentrale Nutzung erneuerbarer Energien in Quartieren fördern.

Beim Thema Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke) setze Vonovia auf Transparenz und Kundenzufriedenheit. „Jedem Kunden, der sich für eine solche Anlage interessiert, stellen wir unseren Leitfaden zur Verfügung. Dort sind alle zentralen Informationen aufgeführt – die ausnahmslos alle geprüft und gesetzeskonform sind“, so der Sprecher.

Demnach begrüße das Wohnungsunternehmen die Bestrebungen ihrer Kunden generell, private Balkonkraftwerke zu installieren. An erster Stelle stünde dabei aber immer die Sicherheit aller Mieter eines Hauses. „Brand- und Explosionsschutz, Schutz vor herabfallenden Teilen, Versicherungsfragen, Veränderungen der baulichen Substanz: Das ist nur eine kleine Auswahl der sicherheitsrelevanten Aspekte, die berücksichtigt und vollumfänglich erfüllt werden müssen.“

Wo alle Auflagen erfüllt werden, würde Vonovia Balkonkraftwerke genehmigen. Auf den Aspekt der Batteriespeicher ging der Sprecher allerdings nicht konkret ein.

Installation von Batteriespeichern untersagt – darf Vonovia das?

Die entscheidende Frage bleibt: Darf Vonovia ein solches Verbot überhaupt aussprechen? Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH, sieht ein pauschales Verbot von Speichern als problematisch an. Auf Anfrage begründete sie: „Aufstellung und Betrieb eines Batteriespeichers stellen nach unserer Einschätzung keine bauliche Veränderung der Mietsache dar, sondern gehören zum schlichten, zulässigen Gebrauch des Balkons. Nach unserer Einschätzung ist dafür daher keine gesonderte Zustimmung des Vermieters erforderlich.“

Zur selben Einschätzung kommt auch die Verbraucherzentrale NRW. Gegenüber inside digital unterstreicht der Verein: „Wir sind der Ansicht, dass die – insbesondere nachträgliche – pauschale Untersagung der Nutzung eines Batteriespeichers nicht zulässig ist.“ Für die Aufstellung und den Betrieb eines Batteriespeichers sei keine bauliche Veränderung der Mietsache notwendig. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale handle es sich dabei um einen zulässigen Gebrauch der Mietsache.

Grundsätzlich sind Experteneinschätzungen allerdings genau das: Einschätzungen. Ob ein Gericht die Rechtmäßigkeit des 8. Punkts im Leitfaden ähnlich beurteilen würde, bleibt offen.

Das Risiko eines Brandes bei PV-Speichern schätzt das TÜV-Süd-Brandschutzportal derweil als gering ein. Dabei stützt sich der Beitrag auf eine Studie des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme ISE. Diese registrierte bei 130.000 dokumentierten PV-Anlagen nur zehn Brände, davon neun bei einem Lithium- und einer bei einem Blei-Stromspeicher. Zudem gehen die erfassten Brandereignisse dem Portal zufolge in erster Linie auf elektronische Bauteile oder Verpuffungen zurück und nicht auf die Speicherzellen.

Aktuell scheint das Speicherverbot vorwiegend Vonovia-Mieter zu betreffen. Weitere Fälle sind der Verbraucherzentrale NRW nicht bekannt.

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