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Die Reform ist richtig, nur 30 Jahre zu spät: Was der Abschied von der Witwenrente wirklich bedeutet

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Die Witwenrente könnte bald Geschichte sein. Das Rentensplitting, das sie in Zukunft ersetzen soll, verspricht mehr Gerechtigkeit für Frauen. Und endlich eigene Rentenansprüche unabhängig vom Mann. Für junge Frauen ist das eine Befreiung. Für viele andere kommt es zu spät.
Die Reform ist richtig. Nur 30 Jahre zu spät. Was der Abschied von der Witwenrente wirklich bedeutet
Die Reform ist richtig. Nur 30 Jahre zu spät. Was der Abschied von der Witwenrente wirklich bedeutetBildquelle: Yauheni Flerman / Unsplash

Stellen wir uns Maria vor, 62 Jahre alt, verheiratet seit 35 Jahren. Sie hat drei Kinder großgezogen, war jahrelang nicht oder nur in Teilzeit erwerbstätig, und hat wenig in die Rentenkasse eingezahlt. Ihr Mann dagegen hat Vollzeit gearbeitet, gut verdient und fleißig Rentenpunkte gesammelt. Das war der Deal, den sie beide damals, vielleicht unausgesprochen, getroffen haben: Er verdient das Geld, sie kümmert sich um die Familie. Heute schützt Maria dieser Deal. Aber nur, solange er hält, und nur, solange ihr Mann vor ihr stirbt. Wenn das passiert, bekommt sie die Witwenrente: 55 Prozent seiner gesetzlichen Rente, lebenslang. Das ist kein Almosen, das ist die finanzielle Absicherung, auf die sie ihr halbes Leben lang gebaut hat. Doch genau diese Absicherung wollen Deutschlands führende Wirtschaftsexperten nun abschaffen.

Die neue Witwenrente: Fair?

Der Sachverständigenrat – die sogenannten Wirtschaftsweisen – hat in seinem Jahresgutachten 2023/24 empfohlen, die Witwenrente nach einer Übergangsphase durch ein verpflichtendes Rentensplitting zu ersetzen. Aktuell befasst sich die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission mit dem Thema und soll ihre Empfehlungen Ende Juni vorlegen. Wie das Handelsblatt berichtet, ist aber noch nichts beschlossen. Doch die Richtung ist klar.

Die Idee des Rentensplittings klingt zunächst überzeugend: Beide Partner erwerben während der Ehe gemeinsam Rentenpunkte. Und bekommen am Ende automatisch jeweils die Hälfte davon gutgeschrieben. Unabhängig davon, wer wie viel gearbeitet hat. Das klingt fair, modern und auf den ersten Blick besonders gut für Frauen wie Maria. Auf den zweiten Blick auch – aber anders, als man zunächst denkt.

Was beim Splitting wirklich passiert

Ein Rechenbeispiel macht den Unterschied deutlich. Marias Mann hat eine monatliche Rente von 2.000 Euro aufgebaut, Maria selbst durch ihre Teilzeitarbeit vielleicht 200 Euro. Mit dem Splitting würden beide Ansprüche aus der Ehezeit gleichmäßig aufgeteilt: Maria käme am Ende auf rund 1.000 bis 1.100 Euro im Monat – eine eigene, unabhängige Rente.

Die Witwenrente hätte ihr im Todesfall ihres Mannes 55 Prozent von dessen 2.000 Euro gegeben, also 1.100 Euro, zusätzlich zu ihrer kleinen eigenen Rente. Im reinen Todesfall bringt die Witwenrente also mehr. Das stimmt.

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Aber hier liegt der entscheidende Unterschied, der in der Debatte oft untergeht: Die Witwenrente zahlt nur dann, wenn der Mann tatsächlich stirbt und wenn Maria zu diesem Zeitpunkt noch mit ihm verheiratet ist. Das Splitting dagegen gibt Maria ihre Rentenansprüche bedingungslos. Ob ihr Mann mit 70 stirbt oder mit 90, ob sie bis dahin verheiratet bleiben oder sich scheiden lassen – ihre Rente gehört ihr. Ohne Wenn und Aber, ohne Warten auf einen Todesfall. Das ist kein kleiner Unterschied. Es ist ein Wechsel vom Versorgungs- zum Eigentumsmodell.

Was, wenn er nicht stirbt?

Das klingt makaber formuliert, ist aber der Kern des Problems: Die Witwenrente ist eine Absicherung, die erst greift, wenn der besser verdienende Partner zuerst stirbt. Stirbt Maria zuerst, hat sie über Jahrzehnte keine eigenständige Rente aufgebaut, sie war abhängig. Das Splitting ändert genau das: Ab dem ersten Ehejahr hätte Maria eigene Rentenpunkte auf ihrem Konto, kumuliert, ihr gehörend, unantastbar. Solange er lebt. Und danach.

Was, wenn sie sich scheiden lassen?

Hier herrscht ein verbreitetes Missverständnis. Klären wir es auf. Das Splitting-Modell ist bei Scheidung nicht schlechter als das heutige System, sondern in vieler Hinsicht besser. Nach geltendem Recht gibt es nach einer Scheidung keine Witwenrente. Das gilt seit fast 50 Jahren, unabhängig davon, wie lange die Ehe dauerte. Was es gibt, ist der Versorgungsausgleich: die hälftige Aufteilung der Rentenpunkte zum Zeitpunkt der Scheidung.

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Das Splitting macht diesen Versorgungsausgleich zur Dauereinrichtung. Statt einmal bei der Scheidung aufzuteilen, wird laufend geteilt. Lässt sich Marias Mann mit 58 Jahren von ihr scheiden, hat sie bereits über Jahrzehnte ihre Hälfte der gemeinsamen Rentenpunkte angesammelt. Die gehören ihr, auch wenn er danach stirbt. Das Splitting schützt Frauen bei Scheidung tendenziell besser als das heutige System, nicht schlechter.

Die echte Lücke

Wo das Splitting tatsächlich schwächer ist als die Witwenrente: wenn ein Mann sehr jung stirbt, bevor nennenswerte Rentenpunkte angespart wurden. Die Witwenrente berücksichtigt in solchen Fällen auch, was der Versicherte noch hätte verdienen können. Sie wirkt wie eine Lebensversicherung, nicht nur wie eine Umverteilung von Erspartem. Das Splitting gibt nur das, was tatsächlich da ist. Eine junge Witwe mit kleinen Kindern könnte hier schlechter dastehen als heute. Das ist ein echter Konstruktionsfehler, den eine sorgfältig ausgestaltete Reform ansprechen müsste.

Warum die Reform der Witwenrente trotzdem richtig ist

Das heutige System hat einen gravierenden Fehlanreiz, den Ökonomen seit Jahren kritisieren: Wer als Frau selbst Geld verdient, bekommt weniger Witwenrente, weil das eigene Einkommen angerechnet wird. Das System bestraft Frauen dafür, eigenständig vorzusorgen. Warum sollte eine Frau Vollzeit arbeiten, wenn das am Ende kaum mehr bringt, weil die Witwenrente entsprechend sinkt?

Das Splitting würde diesen Mechanismus beseitigen. Jede Arbeitsstunde würde sich lohnen. Auf dem eigenen Rentenkonto, nicht als implizite Wette darauf, den Ehemann zu überleben. Das ist nicht nur gerechter, sondern auch wirtschaftspolitisch sinnvoll, in einer Zeit, in der Deutschland dringend Arbeitskräfte braucht.

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Und grundsätzlicher: Ein Rentensystem, das Frauen zwingt, auf den Tod ihres Mannes zu warten, um eigene Ansprüche zu haben, hat einen Konstruktionsfehler. Das Splitting löst ihn.

Gut, aber dreißig Jahre zu spät

Das ist das eigentliche Problem, und es betrifft Maria direkt. Sie hat ihr Leben nach den Regeln eines alten Systems gestaltet, das ihr die Witwenrente als Absicherung versprochen hat. Diese Regeln waren bekannt, staatlich legitimiert, gesellschaftlich anerkannt. Ökonomen fordern zwar Vertrauensschutz für bestehende Ansprüche, aber die genaue Ausgestaltung einer solchen Übergangsregelung ist politisch wie rechtlich heikel.

Für junge Paare, die heute heiraten, ist das Splitting die bessere Lösung: fairer, unabhängiger, moderner. Für Maria, die mit 62 Jahren keine neue Karriere mehr aufbauen kann, kommt die Reform zu spät.

15 Kommentare

  1. Horst Tobias
    Ich bin 64,meine Frau ist 61 Jahre alt. Sie hat derzeit eine errechnete Rentenerwartung von 1900 €, weil sie u.a.auch unseren behinderten Sohn gepflegt hat. Ich habe eine Rentenerwartung von 1000 Euro. Würde das denn dann bedeuten, dass ich mehr Rente bekäme, und sie weniger?
  2. Petra Bleich
    Wenn der schlechter verdienende Ehepartner früher stirbt, ist die Hälfte der über die Ehezeit erworbenen Rentenanwardschaften futsch! Das ist der Haken.
  3. Sebastian Wagner
    Der Artikel ist totaler Quatsch. es werden Dinge angesprochen und dann nicht berücksichtigt. Sehr seltsam. Kleines Beispiel: Splitting des Anspruchs der während der Ehe aufgebauten Punkte bei einer Scheidung. Wo genau soll das neue System jetzt besser sein? Bisher wurde in der Scheidung alles aufgeteilt, nun soll es auch so sein. Wo genau soll das neue System besser sein? Auch der Fall, wenn Maria vor dem Mann stirbt. Warum soll der Fall besser für Maria sein, wenn sie bis dahin mehr eigene Rente hatte und der Mann weniger? Ein Artikel mit Fakten und davon unabhängiger Meinung.
  4. S. Voigt
    Was ist daran bitte fair? Wenn man es so verstanden hat, einer geht Jahrzehnte arbeiten, verdient vielleicht gutes Geld.Der Partner geht eventuell Teilzeit und verdient sich am Partner seine Rentenpunkte.Der gutverdiener hingegen verliert aber die Punkte durch daß Splitting. Wo ist da die Gerechtigkeit? Es wird doch der Jahrzehnte lang arbeitende bestraft.
  5. Peter Schram
    bemerkenswert wie sexistisch und einseitig und Familie feindlich die Erklärung ist. zudem grundsätzlich negativ über den Mann angenommen wird. wenn der Mann nicht stirbt bekommen wird ja die Familie also auch die Frau über das Einkommen und die Rente des Mannes versorgt jeder Vermögensaufbau ob in bar oder rentenantwartschaft wird bei Scheidung geteilt und bei Tod geerbt. umgekehrt was wenn der Mann länger lebt? die erarbeiteten Rentenpunkte wurden geteilt und sind mit dem Tod der Frau weg. A er stirbt sie bekommt Witwen Rente. B Scheidung also Aufteilung des Vermögens und Rente oder Rentenansprüche C sie bleiben zusammen und leben fast gleich lange gemeinsame Versorgung D sie stirbt, mit ihr 50% seiner Rentenansprüche. es stellt die Frau in keinem Szenario wirklich besser außer das es formal ihr gehört obwohl bereits indirekte oder direkte Ansprüche bei leben, Scheidung oder Tod bestehen. es stellt junge Frauen schlechter und Männer die ihre Frauen überleben. zu letzt die Fehlanreize welche Frau bleibt dem bitte mit 40 zu Hause mit der Begründung es spielt für die Rente keine Rolle in 20-30 Jahren wenn im hier und jetzt das eigene oder Familien Vermögen und Einkommen steigt? "ne ich gehe jetzt nicht arbeite für 500-1000 Euro netto mehr im Monat, weil ich bekomme ja eh nicht mehr Rente in 30 Jahren und für 50 Euro eigenen Anspruch lohnt es sich nicht.
  6. Fritz Kirn
    was der Kommentar verschweigt ist, dass wenn der nebenverdiener zuerst stirbt, der Hauptverdiener 50% seiner Rentenbeiträge verliert? fair geht anders.
  7. Junggeselle
    Die Reform ist zu wenig und zu spät. Konsequent zuende gedacht landen wir bei einer gesamtgesellschaftlichen Solidarlösung, aus Mindestrente und Höchstrente.
  8. C. Witte
    Arroganz und ihre bornierte Antwort, nach uralten Rollenbildern ausgerichtet, finde ich auch eklig. Was sie versuchen zu verschleiern und absichtlich unterschlagen, dass sie eine Rentenkürzung anstreben.Sie wollen es mit fadenscheinigen Argumenten nett verpacken. Wie Sie an den Kommentaren sehen,- die Leute sind nicht dämlich. Das Rentensplitting wird auch vor Gericht kein Bestand haben, da es ein nachträglicher Eingriff in die Ehe und auch persönliche Lebensleistung darstellt, die bei Eheschließung nicht absehbar war. Die Ehe hat bei der CDU, anders als in eher linksgerichteten Parteien, auch einen hohen Wert und genießt dort besonderen Schutz.
  9. Uwe M.
    Ich habe noch nie so viel Unsinn in einem Bericht gelesen! Wenn beide die Rente genießen können, dann haben Sie auch die gemeinsamen Renten zum Leben. Warum sollte also die Ehefrau auf den Tod des Partners warten??? Fakt ist, es geht mal wieder nur ums Geld und um nichts anderes! Beim Rentensplitting würde meine Frau ca. 450 € weniger pro Monat nach meinem Tod erhalten! Das soll Gerechtigkeit sein? Wir sollen mal wieder für Dumm verkauft werden!
  10. Hans
    Stellen wir uns mal vor Maria bekommt 1100 Euro Rente aus eigenen Ansprüchen. Ihr Mann bekommt ebenso 1100 Rente. Nach dem neuen Ansatz bekommt Maria im Todesfall ihres Mannes 1100 Euro. Nach dem derzeit gültigen System 1100 Plus 605 Witwenrente.
  11. Alex
    wenn wir Deutschen am Ende weniger in der Tasche haben, dann kommt ihr mit fair? wie könnt ihr euren Kindern gegenüber stehen? wie kommt ihr schlafen? wie könnt ihr in den Spiegel gucken?
  12. Ronny
    Und wie sieht aus, mit Pensionsansprüchen von Beamten? Werden die auch geteilt? Aus welchen Pott werden die bezahlt, wen der Besserverdienende Beamter und der Schlechterverdienende in der RV ist?
  13. Herbert
    Und wenn der Mann oder Frau vor dem Eintritt des Rentenalter stirbt dann kassiert die Rentenversicherung bzw. der Staat die Rente ein? Ist das fair? Nein überhaupt nicht das ist unfair! Uns soll hier mit dem Artikel es schmackhaft gemacht werden wie toll doch der Verzicht auf die Wittwenrente sein soll was es nicht ist!
  14. Michael
    Und wenn die Frau eben nicht, oder wenig in ihrem Leben gearbeitet hat (Krankheit, oder es gab schlicht und ergreifend keinen vernünftig bezahlten Job), bekommt keine Witwenrente mehr und darf sich beim Sozialamt anstellen....
  15. Andreas
    was mich bei der Diskussion stört, ist die Tatsache dass Leute die überhaupt keine Rente beziehen, darüber entscheiden! und zweitens wie wird das mit unseren Beamten und Pensionäre gemacht? kein Wort! und die Leute die über unsere Rente entscheiden, bekommen alle Pensionen!!! wie wäre es, wenn die Rentner über die Pensionen und Beamten entscheiden????
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