Rechts überholen: Ab diesem Tempo auch auf der Autobahn erlaubt

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Autofahrer müssen auf deutschen Autobahnen links überholen. Das geht aus der Straßenverkehrsordnung (StVO) hervor. Doch was viele nicht wissen: Bei einer bestimmten Geschwindigkeit darf auch rechts überholt werden – es droht kein Bußgeld.

Rechts überholen: Ab diesem Tempo auch auf der Autobahn erlaubt

Es gibt mehrere Regelungen, die es Autofahrern erlauben, auf der Autobahn rechts zu überholen. Eine davon ist ziemlich bekannt. Die Rede ist von abgehenden Fahrstreifen. Unter § 7a Abs. 1 StVO heißt es dazu: „Gehen Fahrstreifen, insbesondere auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, von der durchgehenden Fahrbahn ab, darf beim Abbiegen vom Beginn einer breiten Leitlinie (Zeichen 340) rechts von dieser schneller als auf der durchgehenden Fahrbahn gefahren werden.“ Und selbiges gilt auch für Einfädelungsstreifen. Doch es existieren auch weitere Regelungen, die viele Autofahrer nicht kennen.

Auf der Autobahn rechts überholen

Wie der ADAC unterstreicht, dürfen Autofahrer unter gewissen Umständen auch auf der Autobahn rechts überholen. Geregelt wird das im § 7 Abs. 2 StVO. Aus dem Paragraf geht hervor, dass man bei Fahrzeugschlangen (etwa im Stau) rechts schneller fahren darf als links. Wenn der Verkehr links steht, dürfen Fahrer rechts mit bis zu 20 km/h überholen. Doch damit nicht genug.

Eine vergleichbare Regelung findet auch dann Anwendung, wenn der Verkehr links nur langsam rollt – konkret mit bis zu 60 km/h. In solchen Fällen dürfen Fahrer abermals mit einer Differenzgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h und folglich maximal 80 km/h rechts überholen. Wer die vorgegebenen Limits jedoch überschreitet, riskiert ein Bußgeld.

Hohe Bußgelder und Punkte in Flensburg drohen

Sind die Bußgelder für verbotswidriges Rechtsüberholen innerhalb geschlossener Ortschaften mit rund 60 Euro noch vergleichsweise überschaubar, schießen sie außerhalb geschlossener Ortschaften drastisch in die Höhe. Wer hier rechts überholt, muss laut dem Bußgeldkatalog selbst im günstigsten Fall 128,5 Euro auf den Tisch legen. Und einen Punkt in Flensburg gibt es obendrauf. Gefährdet man durch den Überholvorgang indes andere Verkehrsteilnehmer, steigt das Bußgeld auf 148,50 Euro an. Und sollte die waghalsige Aktion in einem Unfall enden, werden sogar 173,50 Euro fällig.

Wer kein Bußgeld entrichten möchte, sollte zudem wissen, dass die StVO abgehende Fahrstreifen und Ausfädelungsstreifen unterschiedlich behandelt. Während Fahrer auf ersteren, wie bereits erwähnt, unter bestimmten Umständen auch rechts überholen können, darf auf Ausfädelungsstreifen nicht schneller gefahren werden als auf den durchgehenden Fahrstreifen. Von dieser Regelung können Autofahrer lediglich bei stockendem Verkehr auf den durchgehenden Fahrstreifen Abstand nehmen.

Bildquellen

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  • Rechts überholen: Ab diesem Tempo auch auf der Autobahn erlaubt: Werner Lerooy / shutterstock.com

8 Kommentare

  1. Vincenzo
    Der Artikel enthält größtenteils richtige Informationen, ist aber an einigen Stellen unpräzise formuliert. Besonders die Unterschiede zwischen Ein- und Ausfädelungsstreifen werden missverständlich dargestellt. Wer sicher gehen will, sollte sich lieber direkt an die StVO oder den ADAC halten.
  2. Guido Meurer
    Vielleicht sollte man auch mehr Augenmerk auf die notorischen Mittelspurfahrer legen, die meist auch bei freiem rechten Streifen, andere Verkehrsteilnehmer dazu zwingen auf den linken Fahrbahnstreifen auszuweichen.
  3. Uwe G.
    warum redet hier keiner von den "Schleichern" in der Mittelspur obwohl rechts alles frei ist. Wenn man wegen denen mit höherer Geschwindigkeit von rechten Spur über 2 Spuren nach ganz links muss um danach sich wieder ganz rechts einzuordnen ist doch viel riskanter oder?
  4. Ihrseidlauchs
    ihr müsst schon besser recherchieren .. das ist kein journalismus, außer fehlen so viele fakten, wo man noch rechts überholen darf
  5. Carola Huflattich
    Alles gut und richtig. Aber wie sieht es mit den Strafen für Mittelspurblockierer aus? Wer es nicht mal schafft 120 zu fahren hat kein Dauergast auf der Mittel - oder bei zweispuriger Autobahn - auf der linken Spur zu sein. Es gilt Richtschwindigkeit, Rechtsfahrgebot und damit einhergehendes zügiges Überholen. Darüber redet wie immer keiner. Und hier geht's nicht darum 200 fahren zu können, sondern darum dass man sich in Gefahr begibt auf der ganz linken Spur weil immer ein Dödel jetz grade dringend sein Ego spazieren fährt.
  6. John Jankowich
    Was aber mit herren und damen die ohne grund in der linken fahrspur faren und damit schneleres verkehr verhindern? die natürlich ohne busgelder weiter fahren dürfen.
  7. Tino
    Ich würde den Führerschein von der Schreibfähigkeit abhängig machen. Schreibfehler = Führerschein weg.
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