Wasserzähler-Frist läuft ab: Mietern drohen hohe Kosten

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Stell dir vor: Du öffnest deine nächste Nebenkostenabrechnung und plötzlich stehen dort Zusatzkosten, von denen du noch nie etwas gehört hast. Nicht, weil du mehr verbraucht hast, sondern weil alte Messgeräte ersetzt werden müssen. Genau das droht jetzt vielen Mietern bundesweit.
Wasserzähler-Frist läuft ab
Wasserzähler-Frist läuft abBildquelle: inside digital / KI-generiert / Thomas Kern

In vielen Häusern ticken sie seit Jahren vor sich hin: Wasserzähler, Heizkostenverteiler und Warmwasserzähler. Diese stillen Helfer messen deinen Verbrauch und sind ein wichtiger Bestandteil der Nebenkostenabrechnung. Doch viele dieser Messgeräte haben längst ihre Eichfrist überschritten oder entsprechen nicht mehr den aktuellen gesetzlichen Vorgaben.

Wasserzähler-Austausch notwendig

Die Regelungen sind Teil einer über Jahre laufenden Modernisierungswelle im Miet- und Energierecht. Die Vorschriften verlangen, dass bestimmte Messgeräte wie Wasserzähler und andere Verbrauchserfassungen regelmäßigen Prüfungen und Fristen unterliegen. Wenn diese Fristen überschritten sind, gilt ein Pflichtaustausch, auch ohne akuten Defekt.

Entscheidend ist das Einbaujahr des Zählers. Steht auf dem Gerät beispielsweise 2022, darfst du ihn nur bis Ende 2028 verwenden. Eigentümer müssen die veralteten Zähler ersetzen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

Denn auch wenn der Vermieter die Kosten zunächst selbst tragen muss, können ihm diese unter bestimmten Bedingungen über die Nebenkostenabrechnung erstattet werden. Das gilt insbesondere dann, wenn es sich um umlagefähige Kosten handelt, die im Mietvertrag entsprechend vereinbart sind. Wie zum Beispiel die Miete von Zählern oder Dienstleistungen zur Verbrauchserfassung. Damit will der Gesetzgeber die Verbrauchstransparenz und korrekte Messwerte fördern.

So solltest du vorgehen

Der Zählerwechsel selbst kann teuer sein. Je nach Art des Zählers, zum Beispiel Wasser, Heizwärme oder Warmwasser, fallen unterschiedliche Kosten an. Das bedeutet im Klartext: Während du technisch gesehen nicht direkt gezwungen wirst, neue Technik zu akzeptieren, können dir die laufenden Kosten für die Nutzung der modernen Geräte über deine Abrechnung präsentiert werden. Viele Mieter merken erst beim Blick auf die Abrechnung, wie stark sich die Zählerkosten summieren.

Am besten ist es, wenn du deine Abrechnungen und die darin enthaltenen Zählerpositionen genau prüfst. Werden dort neue Positionen aufgeführt? Woher stammen diese, und sind sie wirklich umlagefähig? Ein Blick in den Mietvertrag lohnt sich. Wenn etwas unklar ist, lohnt sich frühzeitiger Kontakt zum Vermieter oder zur Hausverwaltung. Informiere dich auch darüber, welche Geräte tatsächlich gesetzlich betroffen sind, und ob der Vermieter die Kosten korrekt abrechnet.

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