Telekom-Trick mit der Congstar-App: Dieses Urteil betrifft alle Kunden

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Die Telekom-Tochter Congstar wollte Kunden mit einem Hinweisbildschirm in die App drängen. Ein Urteil des Landgerichts Köln bremst diese Strategie jetzt aus. Darin steckt eine Nachricht, die alle Kunden betrifft.
Logo der Congstar App auf einem Smartphone

Congstar App auf Smartphone

Rückblende: Im Sommer 2024 änderte Congstar den Login zum Kundenkonto. Wer sich über die Website bei „meincongstar“ anmelden wollte, wurde zuerst auf eine Zwischenseite geleitet. Dort stand unübersehbar: Das Online-Kundenportal werde ab Sommer 2025 abgeschaltet. Direkt dazu kam die Aufforderung, auf die Congstar-App umzusteigen. Auf der eigentlichen Login-Seite tauchte dieselbe Botschaft erneut auf: Der Zugriff auf das Kundenprofil solle ab Sommer 2025 nur noch per App möglich sein. Für jeden normalen Kunden klingt das eindeutig: Wenn du weiter deine Verträge und Rechnungen sehen willst, musst du die App installieren.

Was das Gericht der Telekom verbietet

Das brachte Congstar nicht nur negative Schlagzeilen ein. Viele Kunden kündigten damals auch an, zu kündigen. Sie wollten sich nicht verpflichtend die App von Congstar installieren. Auch sonst ging der Schuss für die Telekom-Marke Congstar nach hinten los. Denn in den AGB von Congstar stand, dass Rechnungen für zwölf Monate im PDF-Format über „meincongstar“ abrufbar sein müssen – also vertraglich zugesicherter Webzugang. Und parallel dazu die Ankündigung, genau diesen Zugang abzuschalten.

Dagegen ist der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) vorgegangen und hat die Telekom Deutschland GmbH als Anbieterin von Congstar verklagt. Das Landgericht Köln gab der Klage weitgehend statt. Nach Auffassung des Gerichts ist es irreführend, das Webportal als bald abgeschaltet darzustellen, wenn der Anbieter gleichzeitig vertraglich einen Online-Zugang zusichert.

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Die Telekom darf Kunden daher nicht mehr in dieser Form mitteilen, „meincongstar“ werde ab Sommer 2025 abgeschaltet, und sie dabei zum Download der App drängen, solange die AGB den Abruf von Rechnungen über die Website vorsehen. Für jeden Verstoß drohen hohe Ordnungsgelder. Congstar kann dich also nicht einfach per Hinweisbildschirm in die App zwingen, wenn dein Vertrag einen Webzugang vorsieht. Ein Satz „Portal wird abgeschaltet, nutze die App“ reicht nicht, um Pflichten aus den AGB auszuhebeln. Das Gericht weist zudem darauf hin, dass ein reiner App-Zugang klare Nachteile haben kann: Nicht jeder will eine App installieren, manche nutzen lieber PC oder Laptop, andere haben gar kein geeignetes Smartphone.

Das Kundencenter bleibt – vorerst

Kurzfristig heißt das: Der angekündigte App-Zwang kommt so nicht. Bestandskunden müssen weiterhin eine Möglichkeit haben, ihre Unterlagen online zu erreichen – auch ohne App, solange das im Vertrag steht. Das Urteil verhindert aber keine App-Pflicht für alle Zukunft. Es zwingt die Telekom nur, sich an ihre eigenen Verträge zu halten. Will der Konzern wirklich auf App-only umstellen, müsste er AGB ändern, transparent informieren und Übergangsfristen einhalten. Außerdem ist ein Urteil eines Landgerichts in der Regel noch nicht endgültig. Die Telekom kann Rechtsmittel einlegen.

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Bildquellen

  • congstar@2x: congstar
  • Congstar App auf Smartphone: Hayo Lücke / inside digital

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