Zum 1. Juli 2027 steigen die gesetzlichen Renten erneut. Um wie viel, steht erst im Frühjahr 2027 fest. Die derzeit maßgebliche Orientierung stammt aus der Frühjahrsfinanzschätzung der Deutschen Rentenversicherung Bund vom Mai 2026. Sie rechnet mit einem Plus von 4,4 Prozent.
Auf den aktuellen Rentenwert von 42,52 Euro angewandt, ergäbe das rechnerisch 44,39 Euro je Entgeltpunkt. Eine Standardrente mit 45 Entgeltpunkten stiege damit von 1.913,40 Euro auf 1.997,55 Euro brutto. Das sind 84,15 Euro mehr im Monat, bevor Kranken- und Pflegekasse zugreifen.
So viel mehr Rente bei 4,4 Prozent
Belastbar ist die Zahl nur bedingt. Für 2026 lagen die Vorausberechnungen Ende 2025 bei rund 3,73 Prozent, beschlossen wurden am Ende 4,24 Prozent. Den Ausschlag gibt die Lohnentwicklung 2026: Im ersten und im zweiten Quartal lagen die Nominallöhne laut Statistischem Bundesamt jeweils 4,1 Prozent über dem Vorjahr. Die Daten für das dritte und vierte Quartal folgen im November 2026 und im Februar 2027.
Nach 2027 wird es ruhiger. Für 2028 rechnet die Rentenversicherung mit rund 2,3 Prozent, für 2029 mit 2,8 Prozent. Netto bleiben von der Erhöhung gut 87 Prozent übrig, bei einer Rente von 1.500 Euro also rund 58 statt 66 Euro.
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Von jedem Euro Rentenerhöhung gehen bei gesetzlich Versicherten rund 12 bis 13 Cent sofort an Kranken- und Pflegekasse. Der allgemeine Beitragssatz der Krankenversicherung liegt bei 14,6 Prozent, die Hälfte davon trägt die Rentenversicherung. Den Zusatzbeitrag der eigenen Kasse teilen sich beide ebenfalls. Im Durchschnitt liegt er 2026 bei 2,9 Prozent, Rentner zahlen davon 1,45 Punkte.
Die Pflegeversicherung tragen Rentner allein: 3,6 Prozent mit Kind, 4,2 Prozent ohne. Wer vor 1940 geboren ist, zahlt keinen Kinderlosenzuschlag.
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Wie viel 2027 tatsächlich abgeht, hängt am Zusatzbeitrag für 2027. Den durchschnittlichen Satz legt das Bundesgesundheitsministerium im Herbst fest, jede Kasse bestimmt danach ihren eigenen. Erhöht eine Kasse zum Jahresbeginn, zahlen Rentner den höheren Satz ab März. Das Sonderkündigungsrecht gilt auch für sie.
Dann die Steuer. Der steuerfreie Teil der Rente wird einmalig in Euro festgeschrieben, jede spätere Erhöhung ist deshalb voll steuerpflichtig. Der Grundfreibetrag soll 2027 laut Regierungsentwurf von 12.348 auf 12.564 Euro steigen, beschlossen ist das noch nicht. Die Grenze bezieht sich auf das zu versteuernde Einkommen, nicht auf die Bruttorente. Wer bisher knapp darunter lag, kann durch die Erhöhung trotzdem erstmals steuerpflichtig werden.
Haltelinie: Warum die Rente 2027 schneller steigen kann als die Löhne
Die Rentenerhöhung 2027 folgt voraussichtlich nicht der üblichen Formel, sondern der Haltelinie. Das Rentenniveau darf bis einschließlich der Anpassung am 1. Juli 2031 nicht unter 48 Prozent fallen. So hat es der Bundestag im Dezember 2025 mit dem Rentenpaket beschlossen.
Mit 48 Prozent vom letzten Gehalt hat das nichts zu tun. Das Rentenniveau vergleicht die Standardrente nach 45 Beitragsjahren mit dem Durchschnittsverdienst, beide nach Sozialabgaben und vor Steuern.
Technisch sorgt dafür die Niveauschutzklausel. Ergäbe die normale Anpassungsformel ein Niveau unter 48 Prozent, wird sie ausgesetzt und der Rentenwert so festgelegt, dass die 48 Prozent erreicht werden. Die Dämpfungsfaktoren, mit denen die Formel die Alterung der Gesellschaft einpreist, laufen dann ins Leere. Die Mehrkosten zahlt der Bund aus Steuermitteln, damit der Beitragssatz nicht steigt.
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Deshalb kann die Anpassung über dem Lohnplus liegen. Nach Rechnung des Arbeitsministeriums fällt eine Rente von 1.500 Euro im Juli 2031 durch die Haltelinie rund 35 Euro im Monat höher aus als ohne. Ab der Anpassung 2032 gilt nach heutiger Rechtslage wieder die reguläre Formel mit Nachhaltigkeits- und Beitragssatzfaktor.
Grundsicherung: Wo die Erhöhung komplett verpufft
Wer ergänzend Grundsicherung im Alter bezieht, hat von der Rentenerhöhung meist keinen Cent mehr. Die gesetzliche Rente zählt als Einkommen. Steigt sie, kürzt das Sozialamt die Grundsicherung um denselben Betrag.
Eine Ausnahme gilt nach 33 Jahren Grundrentenzeiten, also Pflichtbeiträgen, Kindererziehung oder Pflege. Dann bleiben 100 Euro der Bruttorente anrechnungsfrei, dazu 30 Prozent des darüber liegenden Betrags. Gedeckelt ist dieser Freibetrag bei der Hälfte des Regelbedarfs, 2026 also bei 281,50 Euro. Den Deckel erreicht, wer mehr als 705 Euro brutto bekommt. Ab dort bringt auch die lange Versicherungszeit bei einer Erhöhung nichts mehr.
Die drei Beispielfälle gehen von einer alleinstehenden Person aus, mit 563 Euro Regelbedarf und 550 Euro Warmmiete, zusammen 1.113 Euro Bedarf.
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jetzt ansehenOffen ist noch der Regelbedarf 2027. Er liegt seit 2024 bei 563 Euro, nach dem Regierungsentwurf ist eine weitere Nullrunde möglich. Steigt er zum 1. Januar, wächst auch der Deckel des Freibetrags. Die Rentenanpassung folgt ein halbes Jahr später, das Sozialamt rechnet dann zur Jahresmitte neu. Die Rentenanpassungsmitteilung gehört deshalb zügig zum Amt.
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Leer gehen auch Rentner aus, deren Zahlbetrag besitzgeschützt ist und über dem neu berechneten Wert liegt. Bei ihnen wird die Erhöhung verrechnet, bis der neue Wert den alten übersteigt.
Wann die Rentenerhöhung 2027 feststeht
Verbindlich wird die Zahl, wenn Bundesregierung und Bundesrat die Rentenwertbestimmungsverordnung beschlossen haben, üblicherweise im Frühjahr. Bis dahin verschieben mehrere Termine die Rechnung.
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jetzt ansehenEinen Antrag brauchen Bestandsrentner nicht. Die Rentenversicherung passt Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten automatisch an und verschickt vorab eine Rentenanpassungsmitteilung. Betriebs- und Privatrenten steigen nicht automatisch mit.
