Neue Promillegrenze für Radfahrer: Jetzt drohen Horror-Bußgelder

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Bier, Sattel, Freiheit: Für Radfahrer galt lange ein erstaunlich großzügiges Alkoholgesetz. Doch damit soll jetzt Schluss sein. Neue Grenzwerte und saftige Strafen drohen. Das zweite Bier ist dann schon zu viel.
Neue Promillegrenze für Radfahrer: Jetzt drohen Horror-Bußgelder

Neue Promillegrenze für Radfahrer: Jetzt drohen Horror-Bußgelder

Radfahrer lebten bislang in einem kleinen juristischen Paradies. Bier trinken, aufsatteln, heimradeln: kein Problem. Solange man nicht torkelte wie ein Flamingo auf Glatteis, blieb der Staat erstaunlich gelassen. Die Gesetzeslage war eindeutig: Wer mit dem Fahrrad gefahrlos unterwegs ist, darf bis zu 1,6 Promille Alkohol im Blut haben, ohne Konsequenzen zu fürchten. Erst jenseits dieser magischen Grenze wurde es ernst. Doch das soll sich nun ändern.

Radfahrer geraten ins Visier

Heute gilt für Fahrradfahrer zwar eine Promillegrenze ab 0,3 Promille, die auch als relative Fahruntauglichkeit bezeichnet wird. Sollte man dann aber schon auffällig werden und etwa schwankend fahren, können bereits hier Strafen drohen. Insbesondere dann, wenn ein Unfall passiert. Aber: Erst ab 1,6 Promille drohen Strafanzeige, drei Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg und eine Geldstrafe, die oft einem Nettomonatsgehalt entspricht. Auch der Autoführerschein ist dann in Gefahr.

Zebrastreifen: Muss man als Autofahrer wirklich immer anhalten?

Doch jetzt soll eine neue Promillegrenze für Radfahrer kommen. Und wer sie überschreitet, muss mit einem Horror-Bußgeld rechnen. Der Verkehrsgerichtstag in Goslar fordert ein deutlich niedrigeres Limit. Wer künftig mit mindestens 1,1 Promille Alkohol im Blut auf dem Fahrrad oder dem Pedelec erwischt wird, soll ein Bußgeld von 250 Euro zahlen. Dazu kommt ein Punkt in Flensburg. Das geht aus den am Freitag vorgelegten Empfehlungen zum Abschluss der Tagung hervor.

Das sind die Gründe

Die Begründung für die Forderung der Experten: gestiegene Unfallzahlen und alarmierende Mitteilungen aus Kliniken. Denn während Alkoholunfälle bei vielen Verkehrsmitteln rückläufig sind, nehmen sie bei Fahrrädern und Pedelecs seit Jahren zu. Schon 2015 hatte man sich mit dem Thema beschäftigt. Jetzt wieder. Praktisch heißt das: Bei so mancher Person reicht künftig schon das zweite große Bier (0,5 Liter), um die neue Grenze zu erreichen oder zu überschreiten. Aus Feierabendradeln wird dann ein Fall für die Bußgeldstelle.

Für Fahrer von E-Bikes, die keine Pedelecs sind, gelten ohnehin schon die gleichen Regeln wie für Autofahrer. Ab 0,5 Promille liegt eine Ordnungswidrigkeit vor: 500 Euro Strafe, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Ab 1,1 Promille wird daraus eine Straftat – mit möglicher Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr und mindestens sechs Monaten Führerscheinentzug. Die gleichen Regeln gelten übrigens auch für E-Scooter.

Bildquellen

  • Jetzt wird abkassiert: Das ist die Strafe für freihändiges Fahrrad fahren: lzf / Shutterstock
  • Neue Promillegrenze für Radfahrer: Jetzt drohen Horror-Bußgelder: Markus Spiske / Unsplash

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