In Deutschland wurden im Jahr 2020 pro Einwohner 12,10 kg Elektroschrott entsorgt. Klingt nach viel, soll jedoch weniger als der Hälfte der verkauften Elektroaltgeräte entsprechen. Und das, obwohl Elektroschrott seit 2006 eigentlich nicht mehr in den Restmüll oder die gelbe Tonne darf. Nun hat der Bundestag einen neuen Gesetzentwurf für Elektro-Altgeräte beschlossen. Deshalb treten bereits ab dem 1. Januar 2026 weitere Regeln in Kraft.
Neue Regeln ab Januar
Mit der beschlossenen Neuregelung setzt die Bundesregierung eine Änderung der EU-Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte in deutsches Recht um. Natürlich dürfen diese nach wie vor nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Warum? Einerseits, weil die in Elektroschrott enthaltenen Wertstoffe bei fachgerechter Entsorgung zurückgewonnen werden können. Und andererseits, weil Elektroschrott zu einer Umweltbelastung werden und sich negativ auf die Gesundheit der Bürger auswirken kann: „Problematisch sind Schadstoffe wie Cadmium, Blei oder Quecksilber […]“, so der Naturschutzbund Deutschland (NABU).
Zudem besteht das Risiko, dass falsche Entsorgungswege zu einem Brand führen. Etwa, durch die in vielen Geräten enthaltenen Lithium-Ionen-Batterien. Die Gefahr ist auch für kommunale Wertstoffhöfe real. Daher sieht die neue Regelung vor, dass ausschließlich geschultes Personal die Einsortierung vornehmen darf. Ferner muss der Handel Sammelstellen künftig einheitlich kennzeichnen, damit diese leichter erkennbar sind. Und selbst beim Kauf soll ein spezielles Getrennte-Mülltonnen-Symbol Bewusstsein für die richtige Entsorgung von Elektroschrott schaffen.
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Ein weiterer wesentlicher Aspekt der Neuregelung betrifft E-Zigaretten. Diese dürfen ebenfalls nicht im Restmüll landen und lassen sich daher künftig direkt an den Verkaufsstellen zurückgeben. Das nicht nur kostenlos, sondern auch, ohne dass man eine neue E-Zigarette kaufen muss.
Es drohen horrende Bußgelder
Der neue Gesetzentwurf ist darauf ausgerichtet, das Entsorgen von alten Elektrogeräten einfacher und sicherer zu gestalten. Doch was geschieht, wenn die Bürger sich dennoch für eine illegale Form der Entsorgung entscheiden? Denn was viele nicht wissen: Ein Kavaliersdelikt ist das sicher nicht. Stattdessen drohen je nach Bundesland hohe Bußgelder.
Laut dem Bußgeldkatalog beginnen diese bei gerade einmal 10 Euro in Mecklenburg-Vorpommern. Abhängig von der Art des Produkts und der Falschentsorgung kann die Strafzahlung jedoch schnell auf bis zu 2.500 Euro in Hessen, Niedersachsen, Sachsen und Thüringen ansteigen. Werden mehrere Elektrogeräte falsch entsorgt, müssen die Täter sogar bis zu 10.000 Euro Bußgeld in Kauf nehmen. Das allerdings ausschließlich in Sachsen. Meistens werden maximal 1.500 bis 2.500 Euro fällig.
