Für Millionen Familien in Deutschland geht es heute um eine Zahl: 272. So viel Kindergeld soll es bis 2028 geben. Doch obwohl der Bundestag am heutigen Donnerstag über neue Familiengesetze abstimmt, ist das bislang nur ein politisches Ziel, kein beschlossener Betrag. Warum Eltern weiter warten müssen und weshalb sich das Kindergeld seit Jahren nur in Trippelschritten bewegt.
Warum das Kindergeld nur langsam steigt
Seit dem 1. Januar 2026 zahlt die Familienkasse 259 Euro pro Kind und Monat. Und das vollkommen unabhängig von Einkommen oder Kinderzahl. Ausgezahlt wird das Kindergeld an den Elternteil, bei dem das Kind lebt. Wer bereits Kindergeld bezieht, musste dafür keinen neuen Antrag stellen; die Erhöhung wurde automatisch übernommen.
Der letzte größere Schritt liegt bereits drei Jahre zurück: 2023 wurde das frühere Staffelmodell mit unterschiedlich hohen Beträgen je nach Kinderzahl abgeschafft. Seitdem erhalten alle Kinder den gleichen Betrag: zunächst 250 Euro.
Seitdem geht es nur noch in kleinen Schritten voran. Der Grund: Kindergeld ist rechtlich keine klassische Sozialleistung, sondern vor allem eine Steuervergütung. Deshalb orientiert sich seine Höhe am steuerlichen Existenzminimum eines Kindes. Dieses wird regelmäßig im Existenzminimumbericht der Bundesregierung berechnet und steigt meist nur moderat. Große Sprünge sind deshalb eher die Ausnahme.
Dieses Element kann auf dieser reduzierten Version der Webseite nicht dargestellt werden.
jetzt ansehenBis 2028 sind 272 Euro geplant
Die geplante Erhöhung ist Teil eines größeren Steuerpakets von CDU, CSU und SPD. Es soll ab dem 1. Januar 2027 greifen und seine volle Wirkung 2028 entfalten. Neben dem Kindergeld sollen auch der Grundfreibetrag, der Kinderfreibetrag und der Arbeitnehmerpauschbetrag steigen. Außerdem soll der Spitzensteuersatz künftig erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 70.600 Euro greifen.
→ Kindergeld: Das ändert sich ab 2027
Für Familien bedeutet das: Das Kindergeld soll bis 2028 in zwei Schritten auf 272 Euro pro Kind und Monat steigen. Das wären 13 Euro mehr pro Monat beziehungsweise 156 Euro im Jahr. Bei zwei Kindern summiert sich das Plus auf 312 Euro jährlich, bei drei Kindern auf 468 Euro.
Kindergeld-Erhöhung: Der Haken
Genau diese Zahl ist noch nicht endgültig beschlossen. Wie hoch das Kindergeld bereits 2027 ausfällt und wie die beiden Erhöhungsschritte konkret aussehen, steht bislang nicht fest. Das Bundesfinanzministerium verweist auf den nächsten Existenzminimumbericht, der die Beträge voraussichtlich erst im Herbst endgültig beziffern wird. Bis ein Gesetz mit konkreten Zahlen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist, bleiben die 272 Euro eine politische Ankündigung und keine rechtsverbindliche Zusage.
Parallel dazu entscheidet der Bundestag am heutigen 9. Juli 2026 über ein weiteres Gesetz: Künftig soll das Kindergeld schrittweise ohne Antrag ausgezahlt werden. Geplant ist eine Einführung in zwei Stufen. Zunächst soll das Verfahren für weitere Kinder von Familien gelten, die bereits Kindergeld beziehen, weil der Familienkasse deren Daten schon vorliegen. Später sollen auch Eltern von Erstgeborenen automatisch Geld erhalten, sobald Wohnsitz, Steuer-ID und Bankverbindung vorliegen. Die Anspruchsprüfung entfällt dadurch allerdings nicht, lediglich der Antrag.
Was Familien außerdem wissen sollten
Der Kinderfreibetrag soll im Zuge der Reform ebenfalls steigen. Aktuell liegt er bei 9.756 Euro. Das Finanzamt prüft bei der Steuererklärung automatisch, ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag finanziell günstiger ist. Ein gesonderter Antrag ist dafür nicht erforderlich.
→ Obwohl niemand muss: Fast 20 Millionen Deutsche zahlen freiwillig 60 Euro im Monat
Nicht jede Familie wird die Erhöhung vollständig im Portemonnaie spüren. Beim Bürgergeld und einigen anderen Sozialleistungen wird das Kindergeld als Einkommen angerechnet. Gleichzeitig soll das Wohngeld ab 2027 sinken, sodass sich die Entlastung für manche Haushalte teilweise wieder ausgleichen könnte.
Unverändert bleibt der Kindersofortzuschlag von 25 Euro für bedürftige Kinder. Er sollte ursprünglich nur bis zur geplanten Kindergrundsicherung gelten, bleibt nach deren Scheitern jedoch bestehen.
Auch an den Altersgrenzen ändert sich nichts: Kindergeld wird grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag gezahlt, bei Arbeitslosigkeit bis 21 Jahre und während Ausbildung oder Studium in der Regel bis zum 25. Geburtstag.
