Seit Mittwoch gilt die zuvor beschlossene EU-Verordnung über die allgemeine Sicherheit von Fahrzeugen. Diese schafft unter anderem einen Rechtsrahmen für die Genehmigung „automatisierter und vollständig fahrerloser Fahrzeuge“. Doch ein anderer Aspekt dürfte Fahrer zumindest in den kommenden Jahren deutlich stärker beeinflussen – der sogenannte intelligente Geschwindigkeitsassistent.
Neue EU-Regelung für Überwachungs-Systeme
Der intelligente Geschwindigkeitsassistent, oder auch intelligent speed assistance (ISA), soll mitunter dazu beitragen, Verkehrsunfälle zu verhindert, die schlechte Luftqualität zu verbessern und den Klimawandel zu bremsen. Das System soll in sämtliche Straßenfahrzeuge wie Pkw, Lastkraftwagen und Busse verbaut werden und die Geschwindigkeit regulieren. Wer nun an einen automatisierten Bremsvorgang denkt, liegt damit genau richtig. Doch dabei handelt es sich lediglich um eine von vier möglichen Vorgehensweisen. Weitere Möglichkeiten wären eine akustische Warnung, eine Vibrationswarnung sowie haptisches Feedback über das Beschleunigungspedal.
Die neue Regelung lässt Kraftfahrzeugherstellern viel Spielraum bei der Implementierung. Sie gewährt ihnen die Möglichkeit, sich eine der besagten Vorgehensweisen selbst auszusuchen. Daher ist es möglich, dass eine automatische Geschwindigkeitsregelungsfunktion niemals zum Einsatz kommt. Zudem werden sich Fahrer über sämtliche Warnungen und Brems-Maßnahmen hinwegsetzen können, indem sie das Beschleunigungspedal etwas kräftiger betätigen.
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Unterstützung, kein Zwang
Im Endeffekt handelt es sich bei dem intelligenten Geschwindigkeitsassistenten somit eher um eine informative Funktion, die den Fahrer lediglich über eine Geschwindigkeitsüberschreitung informiert – ähnlich, wie es zahlreiche Navigationssysteme bereits seit Jahren tun. Eine verpflichtende, technische Geschwindigkeitsreduktion ist nicht vorgesehen. Bleibt lediglich die Frage, ob das System Geschwindigkeitsüberschreitungen protokolliert und etwa im Falle eines Verkehrsunfalls auswertet. Denn zumindest die technischen Voraussetzungen dafür werden mit Blick auf das ISA-System schon bald in jedem neu zugelassenen Automobil vorhanden sein.
Die Vorschriften sind ab sofort für neue Fahrzeugtypen verpflichtend und werden zum 7. Juli 2024 auf sämtliche Neufahrzeuge ausgeweitet. Kraftfahrzeuge mit einem älteren Zulassungsdatum werden nicht berücksichtigt.