/News/Abgaben und Gebühren/GEZ-Kritiker hatten recht: So urteilt das oberste deutsche Gericht

GEZ-Kritiker hatten recht: So urteilt das oberste deutsche Gericht

3 Min. Lesezeit Teilen/Speichern
Bei den meisten Vorwürfen gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk halten die Belege nicht mit der Empörung vieler Bürger Schritt. Bei diesem allerdings schon. Das Bundesverfassungsgericht hat ARD und ZDF gerügt und zahlreiche GEZ-Kritiker bestätigt.
GEZ-Logo auf einem Fernseher
GEZ-Kritiker hatten recht: So urteilt das oberste deutsche Gericht Bildquelle: Aj Aaaab / Unsplash

Von allen Vorwürfen gegen ARD und ZDF ist dieser der kritischste. Nicht, weil er besonders laut vorgetragen wird. Sondern weil er tatsächlich auf einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts beruht. „Nicht staatsfern“, schreibt ein Leser unter einem GEZ-Artikel. So knapp der Satz ist, so präzise ist er. Denn genau das stellten die Karlsruher Richter fest.

Bundesverfassungsgericht greift ein

Im sogenannten ZDF-Urteil beanstandete das Bundesverfassungsgericht die Zusammensetzung der Aufsichtsgremien. Rund 44 Prozent der Mitglieder des Fernsehrats galten damals als staatsnah. Das war den Richtern zu viel.

Sie verlangten eine klare Obergrenze von einem Drittel. Gleichzeitig untersagten sie, dass Politiker die übrigen Sitze maßgeblich besetzen. Die Begründung liest sich heute fast wie eine Antwort auf viele Kommentarspalten.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk müsse staatsfern organisiert sein. Er dürfe gerade kein Staatsfunk werden. Einer der Verfassungsrichter ging in seinem Sondervotum sogar noch weiter und bezeichnete die Gremien als ein „Spielfeld von Medienpolitikern“. Das sind ungewöhnlich deutliche Worte für ein Gericht, das normalerweise lieber in juristischen Nebensätzen spricht.

Wo die GEZ-Kritik falsch abbiegt

Genau deshalb stehen Kritiker einer zu großen Staatsnähe keineswegs automatisch in der Aluhut-Ecke. Sie berufen sich auf ein Urteil des höchsten deutschen Gerichts. Ironischerweise übersehen viele dabei genau den Teil, der nicht in ihr Weltbild passt.

GEZ-Gebühren: Jetzt steht fest, wann wir keinen Rundfunkbeitrag mehr zahlen müssen

Karlsruhe hat das System nicht verworfen. Karlsruhe hat es korrigiert. Nicht durch die Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, sondern durch strengere Regeln. Und das ist ein erheblicher Unterschied.

Ein weiterer Vorwurf hält einer genaueren Prüfung ebenfalls nur teilweise stand. Unter fast jedem Artikel ist zu lesen, in den Rundfunkgremien säßen „seit zwanzig Jahren nur Linke“. Ein Blick auf die Besetzungslisten erzählt eine deutlich langweiligere Geschichte.

Dort finden sich über viele Jahre Vertreter der Union ebenso wie Kirchen, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und weitere gesellschaftliche Gruppen. Das eigentliche Problem heißt deshalb nicht „links“. Es heißt politische Nähe.

Und die kann unterschiedliche Parteifarben tragen. Menschen lieben einfache Erklärungen. Die Realität besteht leider meistens aus Sitzverteilungen.

Warum der RBB alles verändert hat

Dass trotzdem so viele Menschen misstrauisch geworden sind, erklärt weniger ein Nachrichtenbeitrag als ein anderer Name: RBB. Luxus-Dienstwagen. Abendessen auf Kosten des Senders. Fragwürdige Beraterverträge. Und eine Kontrolle, die jahrelang versagte.

Ende 2025 erhob die Generalstaatsanwaltschaft Anklage gegen die frühere Intendantin Patricia Schlesinger und drei weitere ehemalige Führungskräfte. Es gilt die Unschuldsvermutung. Der Skandal hatte allerdings noch eine zweite Wirkung.

GEZ-Befreiung: Diese Rentner müssen jetzt nicht mehr zahlen

Er beschädigte nicht nur den RBB. Er beschädigte das Vertrauen in den gesamten öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Das ist menschlich nachvollziehbar. Nur folgt daraus nicht automatisch, dass deshalb auch die Berichterstattung manipuliert wurde. Ein Geldskandal ist keine Nachrichtenfälschung. Er bleibt ein Geldskandal.

Urteil: GEZ-Kritiker haben recht

Bleibt also vom Vorwurf der Staatsnähe etwas übrig? Ja. Mehr noch: Er ist der bislang stärkste Kritikpunkt am öffentlich-rechtlichen Rundfunk, weil er höchstrichterlich bestätigt wurde. Die Konsequenz lautet allerdings nicht Abschaffung, sondern Reform.

Das Bundesverfassungsgericht hat den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht delegitimiert. Es hat ihm strengere Regeln verordnet. Und genau darin liegt ein Unterschied, der in vielen Debatten aber nur selten vorkommt.

➡️ Das war einer von fünf Vorwürfen. Im großen Faktencheck haben wir über 550 GEZ-Kommentare sortiert – Einseitigkeit, Staatsnähe, Knast-Mythos und Propaganda inklusive: ARD und ZDF unter Beschuss: Wo die GEZ-Kritiker recht haben. Und wo nicht.

4 Kommentare

  1. Karsten Frei
    Was juckt den Elefanten, wenn ein Mops am kläffen ist. Der Merz hat sein Kabinett umgebaut, die Minister müssen vom Bundestag vereidigt werden. Wurden die das? Nein. Ist das ein Gesetzesverstoß ? ja. Wird Bundeskanzler dafür zur Verantwortung gezogen? Nein. Und wenn sich sogar die hohen Würdenträger nicht an die Gesetze halten, was will man denn gegen ARD/ZDF Funktionäre ausrichten? Die pfeifen auf das oberste deutsche Gericht und machen munter weiter, wie bisher. Reformen helfen bei ARD und ZDF nicht mehr, das System muss weg, mit allen Lasten und Krankheiten. Das System ist nicht mehr zeitgemäß, es hilft nur ein neues System. So einfach ist das.
  2. Christoph
    Liebe Redaktion. Ist das ein Sommerlochthema bei euch oder wollt ihr lediglich für ein paar Klicks auf der Welle der Empörung mitschwimmen, das ihr jetzt, im August 2026 einen Artikel veröffentlicht, der sich auf ein Urteil aus 2014 bezieht? Demnach war es VOR 2014 so, dass die Zusammensetzung nach Auffassung der Richter nicht neutral (genug) war. Seitdem aind 12 Jahre vergangen. Die Situation von damals muss nicht mehr der Situation von heute entsprechen. Zumindest ist es in höchstem Maße unseriös, heutigen Kritikern des ÖRR ein 12 Jahre altes Urteil als Beleg zu liefern.
  3. Holger
    Der wichtigste Punkt wird gerne ignoriert: Veraltet und Unnötig. Es gibt dank Internet mehr als genug unabhängige und politikferne Unterhaltung und Berichterstattung. Die GEZ, die sowieso nur noch ein privates Bezahlschwein von ein paar dreisten reichen Leuten ist, hat schlichtweg in 2026 keine Daseinsberechtigung mehr.
  4. YoghiHH
    Was für ein hohles Geschreibsel! Mal abgesehen davon, das es GEZ seit 2013 nicht mehr gibt und diese auch noch nie von jemanden bezahlt wurde, die Situation, die das Gericht gerügt hat, liegt Jahre zurück und ist so schon lange nicht mehr gegeben 🤦
[-AMP Version-]