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Auch wer sich keine Sendungen bei ARD, ZDF und den dritten Programmen anschaut, muss GEZ-Gebühren zahlen. Monatlich sind es inzwischen 18,36 Euro. Und da man gar nicht monatlich zahlen kann, werden einmal im Quartal 55,08 Euro abgebucht. Für so manchen Rentner ist das viel Geld. Nicht nur deshalb steht der Rundfunkbeitrag in der Kritik. „Zu vieles vom Gleichen“ und Aussagen von Juristen, die behaupten, dass die GEZ-Gebühren gegen das Gesetz verstoßen, gießen Öl ins Feuer. Vielen Deutschen reicht es.
Und während sich ARD, ZDF und die Bundesländer vor dem Bundesverfassungsgericht um eine Erhöhung von 58 Cent streiten, übersehen viele Rentner etwas deutlich Größeres: Sie müssten von den derzeit 18,36 Euro Rundfunkbeitrag unter Umständen gar keinen einzigen Cent zahlen.
Wann können sich Rentner von den GEZ-Gebühren befreien lassen?
Wer sich einmal durch die Befreiungsregeln arbeitet, bekommt schnell den Eindruck, dass hier jemand das Wort „einfach“ persönlich beleidigt hat. Sozialleistung ja, aber welche? Pflegeeinrichtung ja, Wohngeld nein. Übergangsgeld? Auch nein. Beim Behindertenausweis kommt es wiederum auf das Merkzeichen an.
Die Kommentarspalten unter Rundfunkbeitrags-Artikeln sind entsprechend voll von Menschen, die genau daran verzweifeln. Warum bekommt der eine eine Befreiung, während der andere mit vergleichbar wenig Geld weiterzahlen muss? Ganz so undurchschaubar, wie es zunächst wirkt, ist die Sache allerdings nicht.
→ GEZ-Gebühren: Wer keinen Fernseher hat, zahlt keinen Rundfunkbeitrag
Wer neben seiner Rente eine entsprechende Sozialleistung bezieht, etwa Grundsicherung im Alter, kann sich vollständig vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Dafür braucht es vor allem eines: einen aktuellen Bewilligungsbescheid.
Liegt der entsprechende Nachweis vor und sind die Voraussetzungen erfüllt, sinkt der monatliche Rundfunkbeitrag auf 0 Euro. Keine anteilige Befreiung, keine Staffelung, kein Ermessensspielraum. Der Bescheid ist der Schlüssel.
Auch wer dauerhaft in einer vollstationären Pflegeeinrichtung oder Behinderteneinrichtung lebt, kann unter den entsprechenden Voraussetzungen von der Zahlungspflicht befreit werden.
Was dagegen nicht reicht
Wohngeld zählt nicht zu den Sozialleistungen, die eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag begründen. Übergangsgeld reicht ebenfalls nicht. Das ist einer der Punkte, die für Betroffene besonders schwer nachvollziehbar sind: Wer wenig Geld hat, bekommt deshalb nicht automatisch eine Befreiung.
Das Regelwerk unterscheidet ziemlich genau zwischen den einzelnen Leistungen. Für jemanden, der am Monatsende rechnen muss, wirkt das mitunter wie ein ziemlich schmaler Spalt zwischen „befreit“ und „zahlpflichtig“.
Für manche Rentner gibt es noch eine zweite Tür
Wer knapp über der Grenze für eine befreiende Sozialleistung liegt, ist allerdings nicht automatisch draußen. Es gibt eine zweite Möglichkeit, die offenbar nur wenige kennen: den Härtefallantrag.
Er greift, wenn das Einkommen den maßgeblichen Sozialleistungsbedarf um nicht mehr als 18,36 Euro übersteigt. Das ist exakt der Betrag des aktuellen Rundfunkbeitrags. Wer diese Differenz nachweisen kann, kann sich trotzdem vollständig von der Zahlung befreien lassen.
Das bedeutet: Wer nur deshalb keine entsprechende Sozialleistung erhält, weil sein Einkommen knapp über der maßgeblichen Grenze liegt, kann unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem bei 0 Euro Rundfunkbeitrag landen.
Eine weitere Möglichkeit gibt es für Menschen, die zwar Anspruch auf eine entsprechende Sozialleistung hätten, diese aber freiwillig nicht in Anspruch nehmen. Auch in diesem Fall kann eine Befreiung möglich sein, wenn der entsprechende Anspruch nachgewiesen und eine Verzichtserklärung vorgelegt wird.
Dass solche Möglichkeiten kaum bekannt sind, dürfte auch daran liegen, dass sie gar nicht offensiv kommuniziert werden. Wer nicht gezielt danach sucht, kommt kaum darauf, dass es sie überhaupt gibt.
Wer noch befreit werden kann
Die Regeln gelten außerdem für weitere Gruppen. Dazu gehören unter anderem Studenten mit BAföG-Bezug, Empfänger bestimmter Sozialleistungen und Asylbewerber sowie bestimmte taubblinde oder seh- beziehungsweise hörgeschädigte Menschen.
Rund 2,8 Millionen Menschen in Deutschland nutzen derzeit eine Möglichkeit zur Befreiung oder Ermäßigung des Rundfunkbeitrags. Für Rentner ist dabei vor allem eines entscheidend: Die Rente allein führt nicht zur Befreiung. Erst wenn eine entsprechende Sozialleistung oder ein anderer anerkannter Befreiungsgrund hinzukommt, kann aus den 18,36 Euro tatsächlich 0 Euro werden.
Während Karlsruhe über 58 Cent streitet
Während ARD, ZDF und die Bundesländer also vor dem Bundesverfassungsgericht über 58 Cent mehr oder weniger beim Rundfunkbeitrag streiten, könnten manche Rentner den gesamten Betrag bereits auf 0 Euro drücken.
Dafür braucht es weder einen Trick noch eine Gesetzeslücke. Entscheidend ist, zur richtigen Gruppe zu gehören und den Anspruch mit den entsprechenden Unterlagen geltend zu machen. Hier kann man eine Befreiung oder Ermäßigung online beantragen.
