Wirtschaftsministerin Katherina Reiche hat den Referentenentwurf für das neue Gebäudemodernisierungsgesetz vorgelegt. Der Text streicht das fixe Betriebsverbot für fossile Heizungen aus dem alten Gebäudeenergiegesetz ersatzlos. Wer ab 2029 eine neue Anlage installiert, verpflichtet sich vertraglich zu einer steigenden Beimischung teurer Biokraftstoffe. Gleichzeitig müssen sich Vermieter künftig stark an den Energiekosten beteiligen. Auf dem Papier wirkt dieser Entwurf wie eine späte Rettung für Verbrennerheizungen. Der genaue Blick auf die europäische Rechtslage entlarvt diesen Spielraum jedoch als teure Illusion. Für Bauherren entsteht eine komplexe Kostenfalle.
Die Vorgaben zu grünen Kraftstoffen
Die wichtigste Neuerung betrifft den Einbau ab dem Jahr 2029. Entscheidest du dich ab diesem Zeitpunkt für einen neuen Kessel, zwingt dich der Gesetzgeber in die sogenannte Bio-Treppe. Du musst vertraglich nachweisen, dass du der Anlage einen stetig wachsenden Anteil an klimafreundlichen Gasen oder Heizölen zuführst. Die Stufen beginnen moderat bei zehn Prozent und steigen bis zum Jahr 2040 auf beachtliche 60 Prozent an.
Zuständig für die Überprüfung dieser Verträge ist dein lokaler Schornsteinfeger. Parallel dazu plant das Ministerium eine übergreifende Grüngasquote für den gesamten Bestand. Versorger müssen dann verpflichtend mehr Ökogas in die Verteilernetze pumpen. Diese grünen Alternativen wie Biomethan sind auf dem Weltmarkt extrem knapp. Du heizt zwar formal legal weiter, zahlst dafür aber einen enorm hohen Preis bei der Beschaffung.
Kritik an der doppelten Bürokratie
Die Versorgungsbranche reagiert gespalten auf die neuen Pläne. Der Flüssiggas Verband lobt den Entwurf grundsätzlich für seine reduzierte Komplexität. Hauptgeschäftsführer Andreas Stücke sieht darin eine deutliche Stärkung für biogenes Flüssiggas und künftige Varianten wie Dimethylether (rDME). Diese Kraftstoffe verbrennen extrem schadstoffarm und lassen sich bereits unter sehr geringem Druck verflüssigen. Die gesetzliche Grüngasquote für Versorger bewertet der Verband als essenzielles Signal, um den Produzenten von Ökogas die zwingend nötige Investitionssicherheit zu geben.
Scharfe Kritik erntet die Politik hingegen für die drohende Doppelbelastung der Haushalte. Stücke hält die Bio-Treppe für private Eigentümer angesichts einer ohnehin permanent wachsenden Grüngasquote im Netz für völlig verzichtbar. Er fordert zudem die ersatzlose Streichung der geplanten Länderöffnungsklausel. Diese Regelung würde es den einzelnen Bundesländern erlauben, noch härtere Vorschriften im Heizungskeller zu erlassen. „Wer braucht in diesem Regelungsdickicht des Bundes weitere und härtere Regeln der Länder?“, fragt Stücke. Solche regionalen Sonderregeln stiften bei Sanierungsprojekten nur massive Verunsicherung.
Vermieter zahlen künftig kräftig mit
Wohnst du zur Miete, bringt der Entwurf spürbare Entlastungen. Baut der Eigentümer ab 2029 einen fossilen Erzeuger ein, teilt ihr euch die Mehrkosten für die beigemischten grünen Brennstoffe exakt zur Hälfte. Der Gesetzgeber deckelt diese Beteiligung für den Vermieter bei maximal 15 Prozent der Gesamtkosten. Noch drastischer fällt die Aufteilung bereits ab dem 1. Januar 2028 bei den laufenden Betriebskosten aus.
Ab diesem Datum übernimmt dein Vermieter zwingend die Hälfte der Gasnetzentgelte sowie der aufgeschlagenen CO2-Preise. Für Kapitalanleger schrumpft die Rendite eines alten Mietshauses dadurch erheblich. Selbst bei der Installation einer modernen Wärmepumpe gelten strenge Regeln für die Kostenumlage. Nur wenn das Gerät eine Jahresarbeitszahl von mindestens 2,5 erreicht, dürfen die vollen Einbaukosten auf die Miete aufgeschlagen werden. Verfehlt die Anlage diesen Wert, sinkt die umlegbare Summe um die Hälfte.
Warum die EU das Gesetz faktisch überholt
Die Streichung des nationalen Enddatums im Jahr 2045 wirkt beruhigend, ist in der Praxis jedoch rein symbolisch. Die Europäische Union hat die Rahmenbedingungen längst viel enger gezogen. Ein zentrales Element ist dabei die offiziell verabschiedete EU-Gebäuderichtlinie (EPBD). Dieses verbindliche europäische Recht schreibt den Mitgliedsstaaten vor, fossile Heizkessel bis zum Jahr 2040 vollständig auszumustern. Deutschland muss diese Vorgabe zwingend umsetzen.
Ein Weiterbetrieb kollidiert frontal mit dieser Richtlinie. Ein noch viel härterer Hebel greift bereits ab dem Jahr 2027. Dann startet der europäische Emissionshandel für den Wärmesektor, offiziell bekannt als ETS II (Richtlinie (EU) 2023/959). Dieses bindende Gesetz zwingt alle Brennstofflieferanten europaweit dazu, für jede emittierte Tonne CO2 entsprechende Verschmutzungsrechte zu erwerben. Da die EU diese verfügbaren Zertifikate jährlich strenger limitiert, bildet sich der Preis für Kohlendioxid frei am Markt. Für dich bedeutet das: Die rasant steigenden Beschaffungskosten für diese Zertifikate werden unweigerlich auf deine Gas– oder Ölrechnung durchgeschlagen. Branchenkenner rechnen dadurch mit einer regelrechten Preisexplosion für fossiles Heizen, die jede nationale Erlaubnis zum Weiterbetrieb hinfällig macht.
Das unsichtbare Risiko im Gasnetz
Neben dem teuren Zertifikatehandel droht eine ganz alltägliche Kostenfalle. Wenn die Brennstoffpreise steigen, werden immer mehr Haushalte freiwillig auf elektrische Systeme umsteigen. Die kilometerlangen Rohre unter unseren Straßen müssen jedoch weiterhin gewartet werden. Die fixen Betriebskosten der Gasnetze verteilen sich künftig auf immer weniger Anschlüsse. Wer als Letzter am Netz bleibt, zahlt astronomische Netzentgelte.
Der neue Entwurf der Bundesregierung verleitet vielleicht dazu, den Wechsel auf erneuerbare Energien noch etwas hinauszuzögern. Rein ökonomisch betrachtet erledigt der europäische Markt den Ausstieg jedoch ganz von allein. Eine neue Gasheizung darfst du laut Ministerium künftig zwar länger betreiben, du wirst es dir aber schlichtweg nicht mehr leisten wollen. Plane bei der nächsten Sanierung besser direkt mit zukunftssicheren Alternativen.
