Die StVO-Novelle 2020 brachte nicht nur neue Regeln, sondern auch eine ganze Reihe neuer Verkehrszeichen mit sich. Zu Ersteren gehört etwa ein Mindestabstand beim Ăberholen von Radfahrern. Hier sind 2 Meter auĂerorts und 1,5 Meter innerorts vorgesehen. Derweil zĂ€hlen zu den neuen Verkehrszeichen unter anderem ein GrĂŒnpfeil-Schild nur fĂŒr Radfahrer sowie Fahrradzonen. FĂŒr Autofahrer dĂŒrfte im Alltag ein weiteres neues Schild jedoch noch wichtiger sein. Das sogenannte âZeichen 277.1â.
Neues Verbotszeichen
Generell handelt es sich bei runden Verkehrszeichen mit einem roten Rand um Verbotszeichen. In diesem Fall ist im Kreis ein roter Pkw links neben mehreren ZweirĂ€dern zu sehen. Das bedeutet schlicht, dass das Ăberholen von ZweirĂ€dern mit einem mehrspurigen Kraftfahrzeug verboten ist. Ăhnlich, wie es bei den Zeichen 276 (rotes Auto neben einem schwarzen Auto) und 277 (roter Lkw neben einem schwarzen Pkw) der Fall ist.
Beendet wird das Ăberholverbot fĂŒr ZweirĂ€der mit dem Verkehrszeichen 281.1. Oder aber mit dem Zeichen 282, das die Beendigung sĂ€mtlicher streckenbezogener GeschwindigkeitsbeschrĂ€nkungen und Ăberholverbote markiert. Und an diese sollte man sich auch halten, denn wer das neue Ăberholverbot missachtet, riskiert mehr als einfach nur ein BuĂgeld.
FĂŒhrerscheinentzug und Freiheitsstrafen drohen
Das Ăberholen im Ăberholverbot ist alles andere als ein Kavaliersdelikt. Wer gegen die Regelung verstöĂt, muss laut BuĂgeldkatalog mit einem MindestbuĂgeld in Höhe von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen â zzgl. Auslagen und BearbeitungsgebĂŒhren. Ist zudem die Verkehrslage unklar, steigt das BuĂgeld auf 150 Euro an. Wirklich ernst wird es allerdings erst, wenn der Ăberholvorgang mit einer GefĂ€hrdung fĂŒr sich und andere einhergeht.
Dann sind nicht nur 250 Euro BuĂgeld und zwei Punkte in Flensburg vorgesehen, sondern auch ein einmonatiges Fahrverbot. Und je nach Tatbegehung, auch ein FĂŒhrerscheinentzug sowie eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren â gemÀà § 315c StGB (Strafgesetzbuch). Bei SachbeschĂ€digung ohne GefĂ€hrdung werden derweil 300 Euro BuĂgeld, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot fĂ€llig.
