Normalerweise müssen Autofahrer nur alle 24 Monate zum TÜV. Lediglich bei Fahrzeugen jenseits der 3.500 Kilo wird die Hauptuntersuchung jährlich fällig. Seit Juli 2025 gibt es jedoch eine Ausnahme. Bis zu 1,8 Millionen Freizeitfahrzeuge müssen nun neben der klassischen HU auch eine weitere Inspektion über sich ergehen lassen. Und auch diese in einem 24-Monats-Takt. Heißt also: Betroffene müssen gewissermaßen jährlich zum TÜV.
Hauptuntersuchung und DVGW G 607
Wohnmobile, Wohnwagen sowie weitere Freizeitfahrzeuge mit einer fest verbauten Flüssiggasanlage müssen seit Mitte 2025 eine gültige Gasprüfung nach dem technischen Standard DVGW G 607 vorweisen. Diese darf ausschließlich von anerkannten Sachkundigen durchgeführt werden. Dazu gehören nach Angaben des TÜV-Verbands neben TÜV-Prüfstellen auch Fachwerkstätten und mobile Prüfdienste. Im Rahmen der Überprüfung wird dabei die gesamte Gasanlage auf Dichte und Funktionstüchtigkeit kontrolliert. Entsprechend müssen sich Fahrzeughalter auf die Inspektion sämtlicher Elemente einstellen. Von Gasleitungen und Anschlüssen bis hin zu Lüftungsöffnungen, Sicherheitsventilen und der Halterung der Gasflasche.
Grund für die verpflichtende Gasprüfung ist das „hohe Sicherheitsrisiko“, das laut TÜV von alten, beschädigten oder unsachgemäß gewarteten Gasanlagen ausgehe. „Flüssiggas im Camper ist zwar praktisch, aber bei defekten Anlagen hochgefährlich“, sagt Frank Schneider, Experte für Fahrzeugtechnik beim TÜV-Verband. „Die neue Regelung bringt mehr Klarheit und mehr Sicherheit – für die Fahrzeughalter, ihre Mitreisenden, aber auch für Nachbarn auf dem Campingplatz und Rettungskräfte im Ernstfall.“
Neue Regeln seit Mitte 2026
Bisher herrschte eine Unsicherheit beim Einbau von Tankflaschen in Wohnmobilen und Wohnwagen. Das unterstreicht der Flüssiggas-Verband. Umso wichtiger ist es, dass das neue DVGW-Arbeitsblatt G 607 ab sofort erstmals konkrete Anforderungen an Druckbehälter zur Selbstbefüllung definiert. „Für Betreiber, Prüfer und Hersteller besteht damit endlich Klarheit, welche Anforderungen an Einbau, Befestigung und sicherheitsrelevante Ausstattung von Tankflaschen gelten“, so Markus Lau, Technikexperte beim Flüssiggas-Verband. Keine unwesentliche Neuerung, wenn man bedenkt, dass die G-607-Prüfung bereits seit rund einem Jahr für alle Wohnmobile und Wohnwagen mit Flüssiggasanlage Anwendung findet.
Ferner stellt das DVGW-Arbeitsblatt G 607 neue einheitliche Anforderungen an Sachkundige und Schulungsträger. Wer als anerkannter Sachkundiger fungieren möchte, muss erfolgreich an einer G 607-Schulung teilnehmen. Prüfplaketten werden zudem künftig nur noch von Schulungsträgern ausgestellt und unmittelbar an ihre Absolventen übergeben. Dadurch sollen unter anderem Missbrauchsmöglichkeiten eingeschränkt werden.
Ohne Prüfplakette droht Bußgeld
Früher war die G-607-Prüfung nur dann verpflichtend, wenn die Gasheizung während der Fahrt genutzt wurde. Deshalb kann es vorkommen, dass Autofahrer ihre Erstprüfung mangels besseren Wissens noch immer nicht durchgeführt haben. In solchen Fällen muss diese umgehend erfolgen. Anschließend ist das Fahrzeug für 24 Monate fahrtüchtig.
Wer die Frist überschreitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss je nach Dauer der Überschreitung mit einem Bußgeld zwischen 15 und 60 Euro rechnen. Und damit kommt man sogar vergleichsweise glimpflich davon. Denn bei einer überzogenen Hauptuntersuchung drohen laut dem Bußgeldkatalog nicht nur bis zu 88,50 respektive 103,50 Euro (bei vorgeschriebener Sicherheitsüberprüfung), sondern auch ein Punkt in Flensburg.


Ich bin letztens zum DEKRA gewesen und fragte die, ob sie mir mal den TÜV machen könnten.
Die haben mich angekuckt, als wie wenn ich bescheuert wäre.
Warum?
Na der TÜV ist die Konkurrenz der Dekra… hätten sie nach der HU gefragt, hätte der Prüfer wahrscheinlich nicht so verwundert geschaut.
Ist doch wieder nur Geld machen…
als ob man eine Flex von Makita gekauft hätte? 😄
Kontrollen prüfungen testen überwachen, zahlen zahlen , zahlen.ywie haben wir nur bis jetzt überlebt
Warum wir bislang alles so gut überlebt haben ?
>> Wir hatten und haben Verantwortungsbewusstsein <<
So etwas wird vielen Mitbürgern offenbar nicht mehr vermittelt.
Dafür können die aber „gendern“und linksgrünes Zeug, fern ab der Realität diskutieren.
Genieße Dein Leben, – das Tal der Tränen ist noch nicht erreicht.
😎😎😇😇
Alles Nonsens was hier diskutiert wird!
Unser Land geht immer weiter in Richtung Demokratur.
Das ist eine Mischung aus Demokratie und Diktatur.
Immer mehr Vorschriften und Einschränkungen „von Oben „.
Am 15.6.,10 Tage danach,
leiert erneut „Neue TÜV-Pflicht“
Frage an die Redaktion: kann man, wenn DEKRA grad zu hat, auch zu GTÜ oder KÜS fahren und sich dort den TÜV an seinem Töff-Töff machen lassen?
Oder ist das alles nur zum Himmel schreiender Schwachsinn und man muss wegen der TÜV-Pflicht zum TÜV?
Noch ne Frage.
Das StVG steht über allem in D.
Falls nicht bekannt: das Straßenverkehrsgesetz.
Genaueres oder näheres in die Tiefe erklären weitere Gesetze oder Verordnungen, wie die StVO, StVZO oder die FzTV -falls auch nicht bekannt: die Fahrzeugteileverordnung.
In welchem Gesetz, in welcher Verordnung wird die Abkürzung TÜV mit einem einzigen Wort erwähnt?
was soll diese ganze panikmacherei es ist doch schon längst entschieden worden das Autos die älter als 10 Jahre sind nicht jährlich zum TÜV müssen und es somit alles beim Alten geblieben ist. dieser ganze Bericht ist nur eine panikmacherei damit man schön auf der Seite bleibt.
„Seit 2025 müssen viele deutsche Fahrer nicht nur die Hauptuntersuchung (HU), sondern mehrere TÜV-Inspektionen bestehen.Schon gehört?“
Ja, es ist die Wiederholung von geistigem DünnAA.
Weder müssen Fahrer zur HU noch müssen sie mehrere TÜV-Inspektionen bestehen.
Es widert einen an wenn man täglich diese Angstmeldungen hört was der TÜV alles noch so kontrollieren will. Die Menschen in diesem Land haben eine Regierung gewählt die keine Veränderung möchte, also bitte nicht i.mer rumjammern.Kopf einschalten und die richtigen wählen, die auch gegen unsinnige EU-Vorschriften vorgehen.
was wird noch alle 3 reguliert?