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"Genug GEZahlt": Was die AfD mit dem Rundfunkbeitrag wirklich vorhat

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Fünf Sekunden nichts. Kein Ton, keine Musik, kein Programm. So hat der MDR am vergangenen Montag vorgeführt, was seinem Landesprogramm aus seiner Sicht drohen könnte, wenn die AfD die Wahl gewinnt. Doch wer auf niedrigere Rundfunkgebühren hofft, sollte weiterlesen.
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"Genug GEZahlt": Was die AfD mit dem Rundfunkbeitrag wirklich vorhatBildquelle: boris misevic / Unsplash

Fünf Sekunden Stille. So klingt es, wenn ein Radioprogramm nicht mehr da ist. Der MDR hat das am Montagmorgen vorgemacht, mitten in den Nachrichten von MDR Sachsen-Anhalt. „Wie Sie hören, hören Sie nichts“, sagte die Sprecherin danach. Eine Inszenierung, zwölf Tage vor der Landtagswahl. Auf der Webseite des Senders standen dazu schwarze Kacheln statt Bilder.

Das, was da passiert ist, betrifft erst einmal Sachsen-Anhalt. Dort wird am 6. September gewählt. Die AfD lag Ende Juli bei Infratest dimap bei 41 Prozent, die CDU bei 24. Und das geht dich grundsätzlich auch etwas an, wenn du weit weg von Magdeburg wohnst. Denn hier wird gerade durchgespielt, was passiert, wenn ein Bundesland aus der ARD aussteigt. Kurze Antwort: Das Programm kann weg. Die Rechnung bleibt.

Dass ein Sender kurz vor einer Wahl im eigenen Programm um sein Überleben wirbt, ist Werbung in eigener Sache. Das muss man dazusagen. Der Vorgang dahinter ist trotzdem echt.

„Genug GEZahlt“

Was die AfD mit dem Rundfunk vorhat, steht in Kapitel XV ihres Regierungsprogramms. Unter Punkt 3 heißt es dort „Sofortmaßnahme: Rundfunkstaatsverträge kündigen!“. Sofortmaßnahme. Kein Prüfauftrag, kein Fernziel.

Punkt 4 heißt „Genug GEZahlt – Zwangsabgabe abschaffen, Grundfunk einführen!“. Der Text darunter rechnet vor: 18,36 Euro pro Wohnung und Monat, macht 220,32 Euro im Jahr. Zahlen müsse das jeder, unabhängig vom Einkommen und unabhängig davon, ob er das Programm überhaupt nutzt. Ein aufgenötigtes Angebot, das nicht abgelehnt werden könne. Der Schlusssatz: „Die Zwangsgebühr ist daher abzuschaffen.“

Und jetzt wird es interessant.

Denn abgeschafft wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk deshalb nicht. Er soll in ein „verfassungskonformes Grundangebot“ überführt werden. Alles darüber hinaus – ausdrücklich genannt werden Sport und Unterhaltung – soll es künftig als „zubuchbare und freiwillige Abonnement-Optionen“ geben. Also gegen Aufpreis. So die Vorstellung der AfD.

Wie das bezahlt wird, lässt das Wahlprogramm der AfD offen. Eine Finanzierung durch Haushaltsmittel oder Werbung „soll hierfür geprüft werden“, heißt es dort. Haushaltsmittel, das ist Steuergeld. Geprüft, das ist keine Entscheidung.

Bemerkenswert ist Punkt 5. Dort fordert dieselbe Partei, die den Vertrag kündigen will, „mehr Eigenverantwortung“ für den MDR. Der Sender brauche eine „moderne, effiziente Struktur“, zu viel Beitragsgeld fließe in „Immobilien, festgeschriebene Standorte, Doppelstrukturen und Verwaltung“. Stattdessen „fehlt es an echter Nähe zu den Menschen in der Region“, heißt es. Der MDR solle deshalb selbst über seine Standorte entscheiden, denn „die Vorgaben von vor über drei Jahrzehnten sind überholt“.

Ein Satz weiter wird es unbequem für die Beschäftigten. „Versorgungsverträge für Angehörige des öffentlichen Rundfunks sind auf Rechtmäßigkeit und Sittenwidrigkeit zu prüfen!“, steht im Programm. Werde eine „eklatante Überversorgung“ festgestellt, sollen Bezüge gekürzt oder gestrichen werden.

Kündigen und reformieren stehen also zwei Absätze auseinander.

Kündigen dauert. Abschalten dauert länger

Kündigen kann übrigens kein Ministerpräsident allein. Der Landtag in Magdeburg hat die Regeln Ende April geändert. Seitdem braucht es einen Parlamentsbeschluss. Sicher umsetzbar wäre der Plan also nur mit absoluter Mehrheit.

Und den Rundfunkstaatsvertrag, den das Programm kündigen will, gibt es gar nicht mehr. Er wurde Ende 2020 vom Medienstaatsvertrag abgelöst. Für Sachsen-Anhalt zählt ohnehin ein anderes Papier: der MDR-Staatsvertrag zwischen Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Dort regelt Paragraph 42 die Kündigung.

Angenommen, die Kündigung kommt. Dann passiert erst einmal: nichts. Die Frist läuft zwei Jahre. Bei einer Kündigung noch in diesem Jahr liefe die Frist vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2028. In dieser Zeit sendet der MDR weiter wie bisher und bekommt weiter sein Geld aus Sachsen-Anhalt. Erst ab 2029 wird es ernst. Und selbst dann verschwindet nicht der ganze Sender. Es wäre ein Austritt: Sachsen-Anhalt steigt aus, den MDR gibt es weiter, getragen von Sachsen und Thüringen. Weg wäre das Programm für das Land. Intendant Ralf Ludwig nennt konkret „Sachsen-Anhalt heute“ und die Landeswelle MDR Sachsen-Anhalt.

Rund 150 Millionen Euro im Jahr kommen aus Sachsen-Anhalt. Das ist etwa ein Viertel dessen, was der MDR insgesamt an Beitragsgeld einnimmt.

Übrigens gab es das alles schon einmal. 1978 kündigte Schleswig-Holsteins CDU-Ministerpräsident Gerhard Stoltenberg den NDR-Staatsvertrag. Das Bundesverwaltungsgericht entschied 1980, dass ein Sender aus drei Ländern durch die Kündigung eines Landes nicht einfach verschwindet. Am Ende gab es einen neuen Vertrag. Der MDR setzt auf denselben Ausgang und hat bereits angekündigt, vor Gericht zu ziehen.

Was sich für dich ändert

Bis zur Wahl und weit darüber hinaus: gar nichts. Radio läuft, Fernsehen läuft, Mediathek läuft. Danach, und nur wenn wirklich gekündigt wird, ändert sich auch bis Ende 2028 nichts. Ab 2029 könnten Landesradio und Regionalfernsehen wegfallen. Die „GEZ“, also der Rundfunkbeitrag von aktuell 18,36 Euro im Monat, bleibt aber erst einmal. Jedenfalls nach Darstellung des Senders. 2027 wird der Beitrag wohl steigen. Der juristische Direktor des MDR, Jens-Ole Schröder, verweist auf das Bundesverfassungsgericht, das die Höhe des Beitrags 2021 bundesweit festgelegt hat. Ein einzelnes Land könne daran nichts ändern. Das ist die Sicht einer Seite, die selbst betroffen ist. Klären müssten das am Ende Gerichte.

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