Was viele Bürger nicht wissen: Die steigenden Energiekosten lassen sich auch auf die sogenannte CO₂-Bepreisung zurückführen, die 2021 in Deutschland eingeführt wurde. Ursprünglich galt sie nur für Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel, doch im Jahr 2023 folgte die Bepreisung von Kohleverbrennung. Und 2024 dann einerseits eine Bepreisung von Abfallverbrennung, und andererseits eine Erhöhung für Heizöl und Gas. Die so erwirtschafteten Mehreinnahmen sollten ursprünglich als Klimageld an die Bürger zurückfließen. Doch eine Auszahlung erfolgte nie.
Bundestag entscheidet über Klimageld
Am Freitag, den 20. März 2026, entschied der Bundestag über einen Antrag der Fraktion Die Linke nach einem „sozial gerechten Klimageld“. Darin ist von einem jährlichen Klimageld in Höhe von 320 Euro pro Person die Rede – rückwirkend zum 1. Januar 2025. Ferner sollte der Direktauszahlungsmechanismus langfristig so weiterentwickelt werden, dass die Auszahlung sozial gestaffelt nach Einkommen erfolgen kann. Der Antrag wurde bereits im Juli 2025 eingereicht.
Nun wurde die Forderung im Bundestag diskutiert und abgelehnt. Gegen den Antrag votierten CDU/CSU, AfD und SPD. Dabei orientierten sie sich auch an einer Beschlussvorlage des Umweltausschusses, in der die Ablehnung empfohlen wurde. Dafür stimmten Bündnis 90/Die Grünen und die Linksfraktion.
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Die CDU/CSU sowie die SPD sehen in gezielten Fördermaßnahmen eine bessere Vorgehensweise als im pauschalen Klimageld. Obwohl letzteres den Bürgern bei der Einführung der CO₂-Bepreisung von der Politik versprochen wurde. Zu den möglichen Förderinstrumenten gehören Unterstützungen beim Umstieg auf CO₂-arme Technologien. Dazu gehören etwa der Heizungstausch, eine energetische Sanierung oder die Anschaffung von Elektrofahrzeugen. „Diese Maßnahmen kämen sowohl Eigentümerinnen und Eigentümern als auch Mieterinnen und Mietern zugute“, heißt es in der Beschlussvorlage des Umweltausschusses.
Das Konzept des Klimageldes
Ursprünglich war die Idee des Klimageldes die, Einsparungen zu belohnen. Wer CO₂ einspart und daher geringere Ausgaben hat, erhält den gleichen Geldbetrag wie jemand, mit einer deutlich schlechteren CO₂-Bilanz und folglich auch höheren Ausgaben. Unterm Strich sollte also eine Umverteilung stattfinden. Dabei stünden Menschen mit geringerem Einkommen, deren Verhalten im Alltag oftmals weniger klimaschädlich ausfällt, als Profiteure der CO₂-Bepreisung da. Ob das dieselben Menschen sind, die im neuen Konzept von einer Förderung bei der Anschaffung teurer Elektrofahrzeuge profitieren, ist fraglich.
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