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Drosselung von privaten Solaranlagen: Der neue VDE-Plan schützt deinen Eigenverbrauch

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Der VDE FNN fordert, die Drosselung kleiner Photovoltaik-Anlagen bei Netzüberlastung grundlegend zu ändern. Statt die Erzeugung am Wechselrichter zu kappen, soll künftig nur die Einspeisung am Netzanschlusspunkt limitiert werden, was den Eigenverbrauch und die Speichernutzung rettet.
Balkonkraftwerk wird installiert
Drosselung von privaten Solaranlagen - Der neue VDE-Plan schützt deinen EigenverbrauchBildquelle: VStudio/Adobe Stock

Der technische Verband VDE FNN schlägt eine weitreichende Anpassung der gesetzlichen Abregelungsregeln für kleine Photovoltaik-Anlagen vor. Betroffen sind alle privaten Betreiber, denen bei regionalen Netzengpässen eine Zwangsabschaltung droht. Die Konsequenz dieser geplanten Umstellung ist der Erhalt der Wirtschaftlichkeit, da der produzierte Strom nicht mehr verpufft, sondern im eigenen Haushalt nutzbar bleibt. Bisher zwingt die aktuelle Rechtslage die Netzbetreiber dazu, die Stromerzeugung bei einer Überlastung direkt an der Quelle abzuwürgen. Das führt bei strahlendem Sonnenschein zu einer massiven Verschwendung sauberer Energie. Der neue Plan der Fachexperten sieht vor, den Fokus der Steuerung stattdessen auf den physischen Übergabepunkt zum öffentlichen Stromnetz zu verschieben.

Das rechtliche Problem am Wechselrichter

Aktuell greifen bei der Steuerung von Solaranlagen zwei rechtliche Vorgaben überaus unglücklich ineinander. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) schreibt in Paragraf 9 vor, dass für die fernwirkende Anlagensteuerung ein intelligentes Messsystem genutzt werden muss. Gleichzeitig fordert das offizielle Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Paragraf 13a, dass fernsteuerbare Photovoltaik-Systeme bei Engpässen direkt abgeregelt werden sollen. Diese juristische Verkettung definiert den Wechselrichter als den Ort des Eingriffs.

Für dich hat das ärgerliche Konsequenzen. Meldet das Verteilnetz eine Überlastung, zwingt das Steuersignal den Wechselrichter dazu, die Stromproduktion drastisch zu senken oder ganz einzustellen. Der Sonnenstrom wird auf dem Dach schlichtweg nicht mehr geerntet. Selbst wenn in deinem Keller ein leerer Batteriespeicher auf Energie wartet, bleibt dieser unangetastet. Zudem fehlt für diese direkte Steuerung am Wechselrichter oft noch die technische Infrastruktur. Es existiert in der Regel kein verlässlicher Rückkanal zur Übermittlung der tatsächlichen Erzeugungsdaten an den Versorger.

Die smarte Lösung am Netzanschlusspunkt

Genau hier setzt der Vorstoß an. Die Experten fordern eine Angleichung an die Vorschriften für steuerbare Verbraucher, wie sie bereits für Wärmepumpen oder Wallboxen etabliert sind. Dort greift Paragraf 14a EnWG. Diese Norm besagt klar, dass nicht das einzelne Endgerät hart abgeschaltet wird, sondern lediglich die maximale Last am Netzanschlusspunkt limitiert werden darf. Die intelligente Lastenverteilung im Gebäude bleibt dem Hausbesitzer überlassen.

Übertragen auf deine Solaranlage bedeutet das einen enormen Gewinn an Flexibilität. Bei einem Netzengpass sendet der Versorger künftig ein Limitierungssignal über das Smart-Meter-Gateway an dein Heim-Energiemanagementsystem (HEMS). Der lokale Algorithmus übernimmt dann die Regie. Er stellt sicher, dass die Einspeisegrenze am Hausanschluss strikt eingehalten wird. Die Solarmodule dürfen aber munter weiterproduzieren. Der Strom fließt dann einfach in deinen Akku, lädt das Elektroauto oder erhitzt das Wasser im Puffer.

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Wirtschaftlichkeit und europäisches Recht

Dieser technische Schwenk rettet deine Eigenverbrauchsquote. Eine PV-Anlage rentiert sich heute fast ausschließlich über den vermiedenen Netzbezug. Zwar sieht der Gesetzgeber bei einer Zwangsabregelung theoretisch eine Entschädigung vor. Die praktische Berechnung und die unbürokratische Auszahlung an Kleinbetreiber sind jedoch völlig ungeklärt. Ein smartes lokales Energiemanagement macht solche komplizierten Verfahren überflüssig, weil der wirtschaftliche Schaden gar nicht erst entsteht.

Neben der technischen Logik steht auch die rechtliche Haltbarkeit der aktuellen Praxis massiv infrage. Die Vertreter des Verbandes weisen explizit darauf hin, dass die bestehende EU-Gesetzgebung den privaten Eigenverbrauch von selbst erzeugtem Solarstrom schützt. Eine nationale Regelung, die dir die Speicherung der eigenen Ernte technisch untersagt, steht demnach auf wackeligen juristischen Beinen. Die zeitnahe Anpassung an die Logik des Paragrafen 14a würde diesen Konflikt elegant auflösen und Planungssicherheit schaffen.

Quellen:

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  • neues-solar-gesetz-straf-drosselung-und-kein-geld-mehr-fuer-pv-anlagen-besitzer: Barillo Images/Shutterstock
  • drosselung-von-privaten-solaranlagen-der-neue-vde-plan-schuetzt-deinen-eigenverbrauch: VStudio/Adobe Stock

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