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Sparkasse: Wer bis zum 31. Januar 2027 nicht handelt, kann nicht mehr mit Karte zahlen

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Drei Apps für ein Girokonto. So sieht bei vielen Sparkassen-Kunden der Startbildschirm aus: eine App fürs Banking, eine für TANs und eine dritte, die nur dazu da ist, Kartenzahlungen im Netz abzunicken. Die dritte fliegt jetzt raus. Was Kunden der Sparkasse jetzt tun müssen.
Sparkasse: Wer bis zum 31. Januar 2027 nicht handelt, kann nicht mehr mit Karte zahlen
Sparkasse: Wer bis zum 31. Januar 2027 nicht handelt, kann nicht mehr mit Karte zahlenBildquelle: Blasius Kawalkowski / inside digital

Am 31. Januar 2027 schalten die Sparkassen S-ID-Check ab. Wer seine Karte bis dahin nicht in die S-pushTAN-App umgezogen hat, bleibt beim nächsten Einkauf an der Freigabe hängen. Für die meisten ist das eine Sache weniger Klicks. Für manche beginnt der Umzug mit einem Brief.

Sparkasse: Was am 31. Januar 2027 passiert

Wer online mit einer Sparkassen-Karte bezahlt, muss die Zahlung bei den meisten Händlern zusätzlich bestätigen. Das Verfahren heißt 3-D Secure, bei Visa läuft es als Visa Secure, bei Mastercard als Identity Check. Die Zwei-Faktor-Freigabe ist gesetzlich vorgeschrieben. Bisher kam sie bei vielen als Push-Nachricht aus der S-ID-Check-App, bestätigt per Fingerabdruck, Gesicht oder PIN.

Diese Aufgabe übernimmt künftig die S-pushTAN-App, die viele ohnehin für Überweisungen nutzen. Neue Karten lassen sich in S-ID-Check schon seit Mitte Januar 2026 nicht mehr registrieren. Wer seine Karte dort hinterlegt hat, kann bis zum Stichtag weiter freigeben. Danach gibt es laut Sparkasse Mittelsachsen ohne Umstellung keine Freigabe von Online-Kartenzahlungen mehr.

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Im Netz geistert seit Monaten auch der 31. Dezember 2026 als Termin herum. Die Sparkassen selbst nennen auf ihren Seiten den 31. Januar 2027, der Dachverband DSGV hat gegenüber der dpa ebenfalls Ende Januar genannt. Wer die vier Wochen Puffer für Bequemlichkeit hält, sollte den Abschnitt über den Briefkasten lesen.

Wen es trifft – und wen nicht

Betroffen sind alle Karten, für die online eine 3-D-Secure-Freigabe nötig ist: Sparkassen-Kreditkarte, Sparkassen-Card (Debitkarte) und Sparkassen-Karte Basis. Im Laden ändert sich nichts, Online-Banking, Überweisungen und die Sparkasse-App bleiben, wie sie sind.

Manche sind längst umgezogen, ohne es zu merken. Wer die letzte Online-Zahlung schon in der S-pushTAN-App freigegeben hat, ist durch und kann S-ID-Check vom Handy löschen.

So klappt der Umzug bei der Sparkasse

Wie aufwändig es wird, hängt davon ab, wie man heute seine Überweisungen freigibt.

Mit S-pushTAN: In der aktuellen Version der App steckt ein Überführungsassistent. Bedingungen für 3-D Secure bestätigen, Karte auswählen, Registrierung freigeben. Danach landen Zahlungsfreigaben in derselben App wie die TANs.

Mit chipTAN oder ganz ohne Online-Banking: Die Karte wird über die 3-D-Secure-Seite der Sparkassen bei der eigenen Sparkasse angemeldet. Dann kommt ein Freischaltbrief per Post, dessen Code man mit der S-pushTAN-App scannt. Fürs Online-Banking darf chipTAN bleiben. S-pushTAN dient in dem Fall nur der Kartenfreigabe.

Die Falle liegt im Briefkasten

Den Postweg hat kaum jemand auf dem Zettel. Wer Ende Januar loslegt, weil die erste Zahlung hängt, wartet auf einen Brief, während die alte App schon abgeschaltet ist. Eine Bestellung lässt sich in der Zeit nicht freigeben. Ein Brief braucht Tage, keine Klicks.

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Heikler wird es für alle, die das Konto von Mutter oder Vater per Vollmacht führen. Bevollmächtigte dürfen die 3-D-Secure-Registrierung aus rechtlichen Gründen nicht selbst vornehmen, das steht etwa in den FAQ der Förde Sparkasse. Erledigen muss das der Kontoinhaber. Erst danach können auch Bevollmächtigte Zahlungen über S-pushTAN freigeben. Wer für die Eltern online bestellt, macht das also besser beim nächsten Besuch gemeinsam. Am 30. Januar am Telefon wird es zur Geduldsprobe für beide Seiten.

Die Umstellung als Köder

Jede Umstellung bei einer Bank ist ein Festtag für Betrüger. Gefälschte Nachrichten, die zur „Bestätigung“ von S-ID-Check auffordern, sind bereits im Umlauf. Der Umzug beginnt ausschließlich in der offiziellen S-pushTAN-App oder auf der Website der eigenen Sparkasse, deren Adresse man selbst eintippt. Ein Link aus einer SMS oder Mail hat dabei nichts verloren, egal wie rot das Logo leuchtet.

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