Wer Netflix, Apple TV oder Wow abonniert hat, kennt das Ritual: Die Abbuchung wird in unregelmäßigen Abständen ein bisschen dicker, man runzelt kurz die Stirn und zahlt trotzdem. Oder schaut immer mehr Werbung, trotz teurem Abo. Genau auf dieses Achselzucken haben sich offenbar gleich drei große Streaming-Anbieter verlassen. Jetzt könnte die Rechnung dafür teuer werden. Für die Anbieter, nicht für die Kunden.
Netflix soll Kunden Geld schulden
Der Verbraucherschutzverein (VSV) hat drei Verbandsklagen gegen Netflix, Apple TV und Wow eingereicht. Für betroffene Kunden geht es dabei um bis zu 700 Euro. Der Vorwurf lautet: Die drei Anbieter haben die Preise laufender Abos wiederholt erhöht, ohne ihre Kunden jeweils um Zustimmung zu bitten.
Möglich machen sollten das Preisanpassungsklauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Also genau dort, wo die entscheidenden Sätze zwischen Kündigungsfristen, Datenschutz und ungefähr 14 Seiten Kleingedrucktem darauf warten, von praktisch niemandem gelesen zu werden. Außer von Juristen und Menschen mit sehr viel Freizeit.
Für Kunden geht es um bis zu 700 Euro
Der VSV hält solche Klauseln für unwirksam, weil sie Kunden unangemessen benachteiligen. Geld, das auf dieser Grundlage zu viel gezahlt wurde, könnte deshalb zurückgefordert werden. Nach Angaben des Vereins geht es je nach Vertrag um etwa 200 bis 700 Euro pro Kunde. Das ist kein Kleingeld, das in der Sofaritze verschwindet.
→ Schon wieder: Netflix wird teurer
Die Verfahren laufen am Kammergericht Berlin unter den Aktenzeichen 11 VKI 1/26 und 21 VKI 1/26 sowie beim Bayerischen Oberlandesgericht unter dem Aktenzeichen 102 VKI 1/26 e. Betroffene können sich kostenlos anschließen, ohne eigenes finanzielles Risiko. Unterstützt wird der Verein dabei von einer Berliner Kanzlei und einem Prozessfinanzierer.
Ein Urteil könnte für Netflix und Co. wichtig werden
Noch unangenehmer wird es für die Streaming-Anbieter beim Blick auf DAZN. Der Sportstreamer hat seine Preise 2021 und 2022 ebenfalls kräftig erhöht. Auch dagegen läuft ein Verfahren, angestoßen vom Bundesverband der Verbraucherzentralen, vor dem Oberlandesgericht Hamm.
Bei der mündlichen Verhandlung Anfang September ließ das Gericht bereits erkennen, wie es die Sache nach vorläufiger Einschätzung beurteilt: Die Preiserhöhungen waren demnach rechtswidrig. Das Urteil soll am 18. November 2026 fallen.
→ TV-Geheimtipp: So kann man tausende TV-Sender gratis empfangen – ohne Kabel oder Satellit
Sollte das Gericht diese vorläufige Einschätzung bestätigen, wäre das für Netflix, Apple TV und Wow eine ziemlich schlechte Nachricht. Denn dann gäbe es bereits eine Entscheidung zu einem sehr ähnlichen Muster, während die eigenen Verfahren noch laufen. Für die Verbraucherschützer wäre das eine wichtige Vorlage.
Plötzlich könnte sich das Kleingedruckte lohnen
Ähnlich geht es Amazon. Die Online-Handelsplattform erhöhte 2022 die Preise für ihren Streaming-Dienst Amazon Prime. Zwei Gerichte urteilten, dass die zugrundeliegende AGB-Klausel unwirksam sei. Mit einer Sammelklage will die Verbraucherzentrale NRW nun die zu viel gezahlten Beträge für die Betroffenen zurückholen.
Die Streaming-Plattformen konnten lange darauf setzen, dass Preiserhöhungen im Kleingedruckten verschwinden und kaum jemand wegen ein paar Euro mehr im Monat zum Anwalt läuft. Bei möglichen Rückzahlungen von bis zu 700 Euro sieht die Sache plötzlich anders aus. Und plötzlich könnte sich das Kleingedruckte für Kunden tatsächlich lohnen.
