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Nachtfahrverbot für Mähroboter: Nächster Ortsteil untersagt Nutzung von Mährobotern

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Millionen Deutsche lassen ihren Mähroboter tagsüber, abends oder nachts laufen. Was praktisch klingt, wird für viele Kleintiere zur tödlichen Gefahr. Entsprechend groß ist der Aufruf zu einem bundesweiten Nachtfahrverbot für Mähroboter.
Ecovacs-Mähroboter und ein rotes Kreuz
Nächster Ortsteil erlässt Nachtfahrverbot für MähroboterBildquelle: Thomas Kern / inside digital

Das ist kein Einzelfall und kein Zufall. Wissenschaftler haben das Verhalten von Mährobotern gegenüber Wildtieren untersucht. Viele Behörden haben daraufhin bereits ein Nachtfahrverbot für die Gartenroboter erlassen. Nun hat ein weiterer Ortsteil das Verbot angeordnet.

Darum gilt das Nachtfahrverbot für Mähroboter als Streitthema

In einer Studie der Universität Aalborg in Dänemark wurden 18 verschiedene Mähroboter darauf getestet, wie sie auf Igel im Gras reagieren. Das Ergebnis war eindeutig: kein einziges Gerät erkannte die Tiere als Hindernis. Einige fuhren direkt über sie hinweg und fügten ihnen schwere Verletzungen zu. Das Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung hat zusätzlich bestätigt, dass Mähroboter ein ernstes Tier- und Artenschutzproblem darstellen. Der Grund liegt im natürlichen Schutzverhalten der Igel: Statt zu flüchten, rollen sie sich bei Gefahr zusammen. Eine Reaktion, die gegen natürliche Fressfeinde funktioniert, gegen rotierende Klingen aber tödlich endet.

Erschwerend kommt hinzu, dass Igel dämmerungsaktive Tiere sind. Bedeutet: Sie sind genau dann unterwegs, wenn noch einige Roboter nach Plan mähen. Laut Bundesnaturschutzgesetz zählen Igel zu den besonders geschützten Tierarten, was bedeutet, dass sie weder verletzt noch getötet werden dürfen.

Welcher Landkreis das Verbot erlassen hat

Städte wie Köln, Leipzig, Erfurt und Marburg haben bereits reagiert und Nachtfahrverbote für Mähroboter eingeführt. Nun zieht eine weitere Region nach. Wie die Hessenschau berichtet, hat Gießen, ein Landkreis in Hessen, per Allgemeinverfügung festgelegt, dass Mähroboter ab 30 Minuten vor Sonnenuntergang bis 30 Minuten nach Sonnenaufgang nicht mehr betrieben werden dürfen. Die Regelung gilt für alle Gemeinden im Landkreis, mit Ausnahme der Stadt Gießen selbst, die über eine eigene Naturschutzbehörde verfügt. Wer seinen Roboter weiterhin nachts mähen lässt, riskiert ein Ordnungswidrigkeitenverfahren.

Was ohnehin schon jeder machen sollte, gilt jetzt also auch für Bürger aus dem Landkreis Gießen. Nutze Zeitpläne, um deinen Mähroboter (Kaufberatung) tagsüber patrouillieren zu lassen anstatt bei Nacht. Denn tagsüber dürfen Mähroboter natürlich weiterhin uneingeschränkt eingesetzt werden. Bei der Durchsetzung setzt die Untere Naturschutzbehörde zunächst auf Aufklärung. Verstöße sollen dagegen erst im Gespräch gelöst werden.

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