Der Garten ist leer, die Kinder schlafen, der Hund liegt im Körbchen: Für viele ist die Nacht die perfekte Mähzeit. Genau dann ist allerdings auch der Igel unterwegs. Und der flieht nicht, wenn sich ein Mähroboter nähert. Er rollt sich zusammen und bleibt liegen.
Mehr als zwei Dutzend Städte und Landkreise haben den Flickenteppich aus kommunalen Nachtfahrverboten für Mähroboter seit 2024 geknüpft. Das neueste Verbot hat allerdings einen Haken, den es nicht überall gibt. Er steckt weder in der Uhrzeit noch im Bußgeld, sondern in einem einzigen Satz der Begründung. Und der dürfte vor allem Besitzer teurer Rasenmäherroboter ärgern.
Was das neue Mähroboter-Verbot konkret bedeutet
Das neue Mähroboter-Verbot gilt im Barnim, dem Landkreis nordöstlich von Berlin. In Brandenburg ist er damit nicht allein: Nuthetal, Cottbus im Mai und der Landkreis Dahme-Spreewald im Juni haben den nächtlichen Betrieb bereits untersagt. Die Allgemeinverfügung zum nächtlichen Mähroboter-Verbot gilt seit dem 8. Oktober 2026 im gesamten Kreisgebiet, von Eberswalde über Wandlitz bis Bernau und Panketal. Erlassen hat sie der Landkreis als untere Naturschutzbehörde. Betroffen ist jeder Mähroboter, der eine Fläche selbstständig mäht. Nur ferngesteuerte Geräte fallen nicht darunter.
Betroffen ist der Zeitraum von einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis zu einer halben Stunde nach Sonnenaufgang. Maßgeblich sind die Dämmerungszeiten, die der Deutsche Wetterdienst für Berlin-Brandenburg veröffentlicht. Tagsüber darfst du weiter ohne Einschränkung mähen lassen.
Wer dagegen verstößt, handelt ordnungswidrig. Die Verfügung nennt eine Geldbuße von bis zu 13.000 Euro. Das ist weniger als in Köln mit bis zu 50.000 Euro oder in Bremen mit bis zu 25.000 Euro. Außerdem hat der Landkreis die sofortige Vollziehung angeordnet. Ein Widerspruch setzt das Verbot also nicht aus.
Keine Ausnahme für KI: Warum der Landkreis Kameras nicht traut
Spannend wird es in der Begründung. Dort schreibt der Landkreis, dass auch moderne Mähroboter mit Kamera, Ultraschall, Radar oder KI kleine Wildtiere nicht unter allen Bedingungen zuverlässig erkennen. Gerade ruhende oder eingerollte Igel würden häufig erst bemerkt, wenn der Roboter sie schon berührt hat. Dann ist es zu spät.
Andere Behörden sind großzügiger. Der Kreis Viersen in Nordrhein-Westfalen etwa nimmt Mähroboter von seinem Nachtverbot aus, wenn eine technische Vorrichtung nachweislich verhindert, dass die Klingen Igel oder andere kleine Wirbeltiere berühren. Im Barnim läuft es umgekehrt. Eine Ausnahme gibt es nur auf Antrag und im Einzelfall. Du musst zweifelsfrei nachweisen, dass dein Gerät keine Tiere schädigen kann. Wie dieser Nachweis aussehen soll, lässt die Verfügung offen.
Ich halte die Skepsis für berechtigt. Der Navimow i210 Lidar Pro hat in unserem Test ein Kuscheltier und kleine Bälle zuverlässig erkannt und ohne Berührung umfahren. Das war aber tagsüber, bei gutem Licht, und das Hindernis lag gut sichtbar auf dem Rasen. Ein eingerollter Igel in der Dämmerung, halb verdeckt an der Beetkante, ist eine ganz andere Aufgabe.
Für wen sich jetzt etwas ändert
Wohnst du im Barnim, gilt das Verbot seit dem 8. Oktober, egal wie teuer oder smart dein Roboter ist. Stell den Zeitplan so ein, dass er spätestens eine halbe Stunde vor Sonnenuntergang endet. Oder schick den Roboter gleich in die Winterpause. Ob ein Ausnahmeantrag mit Herstellerangaben zur Hinderniserkennung durchkommt, ist offen.
Und wer außerhalb wohnt? Der Deutsche Städtetag fordert seit April 2026 ein bundesweites Nachtfahrverbot, beschlossen ist es bisher nicht. Wenn dein Roboter schon heute nur tagsüber fährt, musst du nichts ändern, und auch ein Verbot im nächsten Landkreis überrascht dich nicht. Steht ein Neukauf an, solltest du in der Bestenliste der Mähroboter ohne Begrenzungskabel die Flächenleistung stärker gewichten als bisher. Denn je kürzer das erlaubte Fenster ist, desto wichtiger wird, wie viel Rasen ein Roboter pro Stunde tatsächlich schafft.
