Dass die Straßenverkehrsordnung für Fahrräder genauso wie für Kraftfahrzeuge gilt, ist kein großes Geheimnis. Wer etwa betrunken Rad fährt, kann seinen Führerschein verlieren. Und wer die maximal zulässige Geschwindigkeit überschreitet, dem drohen Bußgelder und sogar Punkte in Flensburg. Zu solchen Maßnahmen kommt es aufgrund der schwierigen Nachweisbarkeit nur selten. Das könnte sich jedoch bereits in naher Zukunft ändern.
Gemeinde plant erste Fahrrad-Blitzer
Den Vorstoß hin zu Fahrrad-Blitzern wagt die Bayrische Gemeinde Oberhaching und ihr Bürgermeister Stefan Schelle (CSU). Grund hierfür sind zahlreiche gefährliche Verstöße auf einem neuen Radschnellweg zwischen München und der Gemeinde Sauerlach im Süden. Laut Informationen des Bayerischen Rundfunks sind hier am Wochenende bis zu 5.000 Radfahrer unterwegs – oftmals mit stark überhöhter Geschwindigkeit. Insbesondere Rennradfahrer würden mit bis zu 50 km/h durch auf 10 km/h beschränkte Zonen fahren. Zudem sollen viele unter anderem rote Ampeln missachten, falsch überholen oder Fußgänger bedrängen.
Laut Angaben von Sat.1 hätte man bereits mit Schildern, Plakaten und Bodenwellen gegenzusteuern versucht – vergeblich. Letztere wurde übrigens im Mai 2025 hitzig durch den Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club (ADFC) kritisiert, da sie die Verkehrssicherheit gefährden würden. Nun setzt Schelle auf einen anderen Lösungsansatz: Radarfallen für Radler. Eine entsprechende zugelassene Messtechnik existiert allerdings nicht, wie Zweckverband Kommunale Dienste Oberland auf BR-Anfrage unterstrich. Nach Ansicht des Oberhachinger Bürgermeisters könnten diese jedoch schon im Frühjahr 2026 zugelassen werden. Nicht auszuschließen ist ferner, dass die nun zugelassene Technologie schrittweise auch von weiteren Kommunen übernommen wird.
Blitzer auch ohne Kennzeichen?
Geplant sind ausschließlich mobile Radargeräte sowie unmittelbare Kontrollen oder Abmahnungen. Stationäre Radarfallen wären kaum umsetzbar, da in Deutschland keine Kennzeichnungspflicht für Fahrräder besteht. Für Radler bedeutet dies allerdings auch, dass sie nicht wissen können, wo sich ein Blitzer aktuell befindet. Was seinerseits einen zusätzlichen Anreiz bieten könnte, sich an die maximal zugelassene Geschwindigkeit zu halten.
Wer als Radfahrer die Geschwindigkeit überschreitet und einen Fußgänger gefährdet, dem droht eine Strafzahlung in Höhe von 30 Euro. In seltenen Fällen können Behörden den Betrag allerdings auch verdoppeln – dann müssen Radler zusätzlich mit einem Punkt in Flensburg rechnen. Weitere wenig bekannte Bußgelder für Fahrrad-Fahrer finden sich im Bußgeldkatalog. Wer etwa einen beschilderten Radweg nicht benutzt, dem drohen 20 Euro Bußgeld. Und wer unerlaubterweise auf dem Gehweg fährt, zahlt mindestens 55 Euro.