Ab dem 1. Januar 2027 verschwindet die Riester-Rente aus dem Neugeschäft der Banken und Versicherer. An ihre Stelle tritt das Altersvorsorgedepot, ein Sparmodell, bei dem der Staat auf jeden eingezahlten Euro einen Zuschuss drauflegt. Auf den ersten Blick wirkt das wie eine weitere staatliche Förderung. Der Unterschied steckt jedoch im Kleingedruckten: Wer weiß, an welchen zwei Schwellen man drehen muss, holt pro Jahr deutlich mehr aus dem System heraus, als viele Übersichten vermuten lassen. Familien mit zwei Kindern kommen auf bis zu 1.140 Euro staatliche Förderung. Das Überraschende: Dafür muss längst nicht so viel eigenes Geld fließen, wie viele vermuten.
Extra-Rente: So bekommt man sie
Das Depot arbeitet mit einem gestaffelten Zuschuss. Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag pro Jahr legt der Staat 50 Cent je eingezahltem Euro dazu, also höchstens 180 Euro. Für jeden weiteren Euro bis zu einem Jahresbeitrag von insgesamt 1.800 Euro gibt es weitere 25 Cent Zuschuss. So entsteht die maximale Grundzulage von 540 Euro. Dafür müssen Sparer 1.800 Euro im Jahr beziehungsweise 150 Euro im Monat einzahlen.
Wer Kinder hat, erhält zusätzlich 300 Euro Kinderzulage für jedes kindergeldberechtigte Kind. Und genau hier steckt die Besonderheit, die in vielen Berichten nur am Rand erwähnt wird: Diese Zulage wird bereits mit einem Eigenbeitrag von 25 Euro im Monat vollständig erreicht. Für die maximale Grundzulage sind dagegen 150 Euro monatlich nötig. Beide Förderungen ergänzen sich, folgen aber unterschiedlichen Regeln.
So sieht das in der Praxis aus
- Volle Grundzulage: Wer 150 Euro im Monat (1.800 Euro im Jahr) einzahlt, erhält die maximale Grundzulage von 540 Euro. Mehr Förderung gibt es an dieser Stelle nicht.
- Familie mit zwei Kindern: Bei derselben Sparrate kommen zu den 540 Euro Grundzulage zwei Kinderzulagen à 300 Euro hinzu. Das ergibt insgesamt 1.140 Euro staatliche Förderung bei einem Eigenbeitrag von 1.800 Euro im Jahr. Umgerechnet 95 Euro pro Monat.
- Nur die Kinderzulage mitnehmen: Wer lediglich 25 Euro im Monat einzahlt, erhält trotzdem die volle Kinderzulage. Bei zwei Kindern fließen so 600 Euro Förderung für lediglich 300 Euro Eigenbeitrag im Jahr. Noch bevor das Geld überhaupt Rendite erwirtschaftet, hat sich der staatliche Zuschuss bereits verdoppelt.
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jetzt ansehenWer keinen Anspruch auf die Bonus-Rente hat
Förderberechtigt sind Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamte, deren nicht erwerbstätige Ehepartner sowie – neu ab 2027 – alle Selbstständigen, unabhängig davon, ob sie rentenversicherungspflichtig sind. Wer ausschließlich Bürgergeld beziehungsweise ab Juli 2026 Grundsicherungsgeld bezieht und keiner Beschäftigung nachgeht, hat keinen Anspruch auf die Förderung.
→ Warum man im Urlaub lieber nicht in Euro zahlen sollte
Wer bereits einen Riester-Vertrag besitzt, muss zum Stichtag nichts überstürzen. Bestehende Verträge genießen Bestandsschutz und laufen unverändert weiter. Ein Wechsel in das Altersvorsorgedepot ist jederzeit möglich, ohne dass bereits erhaltene Zulagen zurückgezahlt werden müssen. Für Geringverdiener mit Kindern kann sich dennoch ein genauer Vergleich lohnen, weil die bisherige Riester-Kinderzulage im Einzelfall günstiger sein kann als die neue Pauschale.
Mit 25 Euro die volle Kinderzulage
Entscheidend sind am Ende zwei Beträge: 25 Euro und 150 Euro im Monat. Mit 25 Euro lässt sich die volle Kinderzulage ausschöpfen, mit 150 Euro die maximale Grundzulage. Wer diese beiden Schwellen kennt, kann das Maximum aus dem neuen Fördersystem herausholen.
Was passiert bei der Auszahlung mit Steuern und Sozialabgaben?
Update, [30. Juli 2026, 14:31 Uhr]: Mehrere Leser haben zu Recht nachgefragt, was von der Zulage am Ende wirklich übrig bleibt. Die kurze Antwort: Steuerlich läuft es wie bei den meisten Vorsorgeprodukten, bei den Sozialabgaben schneidet das Altersvorsorgedepot besser ab, als der Riester-Vergleich vermuten lässt.
Besteuert wird nachgelagert. Das heißt: Einzahlungen und Kursgewinne bleiben in der Ansparphase steuerfrei, versteuert wird erst die Auszahlung im Rentenalter, mit dem dann geltenden persönlichen Steuersatz. Der liegt bei den meisten Rentnern niedriger als während des Erwerbslebens, weil Sozialversicherungsbeiträge auf Arbeitseinkommen wegfallen und Freibeträge wie der Grundfreibetrag greifen.
Bei der Kranken- und Pflegeversicherung kommt der Unterschied zu bisherigen Erwartungen: Wer als Rentner in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert ist – der Normalfall für die meisten langjährig Angestellten –, zahlt auf die Auszahlung aus dem Altersvorsorgedepot keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Das Depot ist als Altersvorsorgevermögen nach Paragraf 92 Einkommensteuergesetz ausdrücklich von der Beitragspflicht ausgenommen. Zum Vergleich: Bei Betriebsrenten werden auf dieselbe Auszahlung rund 11 Prozent Kranken- und Pflegeversicherung fällig – bei 800 Euro Monatsrente über 1.000 Euro im Jahr, die beim Altersvorsorgedepot in der Tasche bleiben.
→ Riester-Rente: Ich habe meinen Vertrag nach 15 Jahren gekündigt und so viel habe ich wiederbekommen
Anders sieht es für freiwillig gesetzlich Versicherte aus, etwa ehemalige Selbstständige: Bei ihnen zählt die Auszahlung als Einkommen, es werden die vollen Beiträge fällig, in Summe rund 15 bis 18 Prozent.
Ein Vorbehalt bleibt: Details für Sonderfälle regelt das Bundesfinanzministerium erst noch in einem Anwendungsschreiben, das aktuell noch aussteht. Wer sicher wissen will, in welche Gruppe er im Rentenalter fällt, sollte das individuell prüfen lassen.
Geschenktes Geld vom Staat wie hier ist die Ausnahme. Die meisten Finanztricks muss man sich selbst zusammensuchen. Genau die gibt’s in unserem WhatsApp-Kanal Life & Money: Spartipps, Steuerhacks, was „Lass mal ’n Storch rüberfliegen“ mit den neuen Euro-Scheinen zu tun hat, und alles, was in keinen Artikel mehr passt.
