/News/Straßenverkehr/Bei Rot über die Ampel: Diese Regel kennt kaum jemand

Bei Rot über die Ampel: Diese Regel kennt kaum jemand

3 Min. Lesezeit Teilen/Speichern
Ein Rotlichtverstoß zählt zu den schlimmsten Vergehen, die ein Autofahrer begehen kann. Nur wissen viele Fahrer nicht, dass es in Wahrheit zwei Arten von Rotlichtverstößen gibt. Einer ist vergleichsweise harmlos. Dafür fallen die Strafen für den zweiten Rotlichtverstoß umso härter aus.
Ampel leuchtet rot
Bei Rot über die Ampel: Diese Regel kennt kaum jemandBildquelle: inside digital

Es gibt wohl kaum einen Autofahrer, der noch nie bei Rot über die Ampel fuhr, weil er die gelbe Phase falsch kalkulierte. Was man üblicherweise als Kavaliersdelikt abstempelt, ist im Auge des Gesetzes ein überaus ernster Verstoß. Einer, der mit 90 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg geahndet wird – zuzüglich Auslagen und Bearbeitungsgebühr. Doch es geht noch deutlich schlimmer. Denn was viele nicht wissen: Es gibt zwei Arten von Rotlichtverstößen.

Ein Rotlichtverstoß kommt selten allein

Das Verkehrsrecht unterscheidet zwischen dem einfachen Rotlichtverstoß und einem qualifizierten Rotlichtverstoß. Letzterer ist dann der Fall, wenn zwischen der Rotschaltung und dem Überfahren der Haltelinie mehr als eine Sekunde liegt. Und die dazugehörige Strafe fällt deutlich ernster aus. Konkret drohen ein Bußgeld von 200 Euro (zzgl. Auslagen und Bearbeitungsgebühr), zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.

Wird der Rotlichtverstoß um den Tatbestand der Gefährdung oder Sachbeschädigung ergänzt, erhöht sich auch das Strafmaß. Hier unterscheiden sich der Rotlichtverstoß und der qualifizierte Rotlichtverstoß allerdings nur noch durch die Höhe des Bußgelds voneinander. Punkte und Fahrverbot bleiben gleich. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick:

RotlichtverstoßQualifizierter Rotlichtverstoß
Gefährdung200 Euro Bußgeld
2 Punkte in Flensburg
1 Monat Fahrverbot
320 Euro Bußgeld
2 Punkte in Flensburg
1 Monat Fahrverbot
Sachbeschädigung240 Euro Bußgeld
2 Punkte in Flensburg
1 Monat Fahrverbot
360 Euro Bußgeld
2 Punkte in Flensburg
1 Monat Fahrverbot

Hohes Risiko auch abseits von Polizeikontrollen

Bußgeld zahlt beim Rotlichtverstoß nur derjenige, der erwischt wird. Zugleich sind Polizeikontrollen in der Praxis eher selten. Also, wo kein Kläger, da kein Richter? In diesem Fall trifft der Spruch nur bedingt zu. Denn abseits von Polizeikontrollen werden Verstöße zusätzlich durch die sogenannte stationäre Rotlichtüberwachung erfasst – auch bekannt als Ampelblitzer.

Ampelblitzer unterscheiden sich in ihrer Arbeitsweise von gewöhnlichen Blitzern. Sie bestehen in der Regel aus zwei Induktionsschleifen auf Höhe der Haltelinie und im Kreuzungsbereich. Zusätzlich befindet sich hinter der Ampel eine Kamera. Diese löst aus, sobald ein Fahrzeug die beiden Sensoren jeweils überfährt. Am Ende liegen zwei Fotos vor, anhand derer sich nicht nur das Fahrzeug identifizieren lässt, sondern auch, ob es einen qualifizierten Rotlichtverstoß gab.

Bußgeld gibt es übrigens auch beim Überfahren einer gelben Ampel. Zumindest, wenn eine gefahrlose Bremsung möglich gewesen wäre. Dann wird ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro fällig. Und natürlich stellen sowohl Gelblicht- als auch Rotlichtverstöße eine mögliche Quelle von Verkehrsunfällen dar. Allein deshalb empfiehlt es sich, nach Möglichkeit ausschließlich bei Grün zu fahren. Obwohl es drei Situationen gibt, in denen es tatsächlich gestattet ist, bei Rot über die Ampel zu fahren.

Energy und Mobility WhatsApp Banner Bildquelle: inside digital

Keine Kommentare

[-AMP Version-]