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"Nur Barzahlung möglich" – dürfen Händler deine Karte verweigern?

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Nur Bares ist Wahres. So lautet noch immer die Devise einiger Händler, die Kartenzahlungen nach wie vor nicht akzeptieren. Doch ist das überhaupt erlaubt? Wir erklären dir, in welchen Fällen du ein Anrecht auf Kartenzahlung hast - und in welchen nicht.
Bankkarte und Hand, darüber ein durchgestrichener roter Kreis
Kartenzahlung ist nicht überall eine Option. Doch ist das wirklich rechtens?Bildquelle: leolintang/Shutterstock.com

Digitale Transaktionen gehören mittlerweile zum Alltag. Für viele ist es völlig normal geworden, nur noch mit ihrer Karte zu zahlen, weshalb sie kaum noch Bargeld in ihrem Portemonnaie aufbewahren. Fast überall kann mit Karte oder mittlerweile auch mit dem Smartphone gezahlt werden. Wer braucht also noch Bargeld? Das sehen einige Händler jedoch anders. Oft liegt das an den Gebühren, die bei dieser Kartenzahlung anfallen. Manchmal sorgen die Lesegeräte für Probleme, da sie eine stabile Internetverbindung benötigen. Zu kompliziert, zu teuer, wir bleiben lieber beim Bargeld, denken sich Betroffene. Als Kunde ohne Bares ist man dann natürlich angeschmiert. Doch wie genau ist hier die Rechtslage?

„Nur Barzahlung erlaubt“ – dürfen Händler das?

Die kurze Antwort darauf lautet: Ja. Die lange: Ja, weil in Deutschland und der EU ein besonderes Recht auf „unternehmerische Handlungsfreiheit“ herrscht. „Die Privatautonomie und die Vertragsfreiheit werden grundrechtlich insbesondere durch Artikel 2 Absatz 1 GG geschützt. Aufgrund dieser Freiheiten können sich der Händler und der Kunde auf andere Zahlungsmittel einigen beziehungsweise Zahlungsmittel vertraglich ausschließen.“ So steht es in den „Unionsrechtlichen und nationalen Rahmenbedingungen bei der Annahme von Bargeld durch öffentliche Stellen und den stationären Handel“.

Das bedeutet, dass Händler die Freiheit haben, ausschließlich Bargeldzahlungen zu akzeptieren. Dies kann in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) stehen oder ist durch einen Aushang anzukündigen. Der Hinweis muss dem Kunden zugänglich sein, zum Beispiel direkt im Schaufenster hängen oder über dem Kassenbereich. Der Käufer muss diese Bedingung akzeptieren und kann nicht auf einer anderen Zahlungsmethode bestehen.

Die Mischung macht’s

Diese Regelung gilt übrigens vice versa auch für den Fall, dass ein Händler ausschließlich Kartenzahlung anbietet. Das kann etwa der Fall sein, wenn zum Beispiel bei Aldi plötzlich die SB-Kasse streikt und keine Banknoten mehr annimmt. Die Mitarbeiter kleben dann einfach einen Zettel dran: „Nur Kartenzahlung möglich“ oder „Keine Barzahlung möglich“. Und das ist rechtens. Da der Hinweis vor dem Kaufabschluss für den Kunden einsehbar ist.

Wenn ich also in einen Supermarkt, eine Boutique oder auch einen Druckshop gehe, der ausschließlich Bargeld akzeptiert, und dann trotzdem mit der Karte an der Kasse winke, dann kann der Händler auf seinem Recht bestehen und mir die gewünschten Waren oder Services verweigern. Gleiches gilt auch für den Restaurantbesuch. Wobei es hier noch einmal unangenehmer werden dürfte, wenn nach dem Essen die Rechnung auf dem Tisch liegt und plötzlich Panik aufkommt, weil die Karte nicht akzeptiert wird.

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Als Fazit lässt sich festhalten, dass man als Kunde sowohl mit etwas Bargeld als auch der Karte im Portemonnaie am sichersten fährt. So kommt man nie in die Bredouille, plötzlich zahlungsunfähig zu sein und in eine peinliche Situation zu geraten.

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Bildquellen

  • Bezahlen mit EC-Karte: Viele wissen es nicht, doch eine Sache dabei ist illegal: Jonas / Pixabay
  • Wenn Kartenzahlung keine Option ist: leolintang/Shutterstock.com

1 Kommentar

  1. Stefan S.
    Würde es nicht nur auf Internet, Technik und Gebühren schieben. Will niemanden was unterstellen, aber es gibt so viele Frisöre, Kioske und ähnliche Läden. due es seit Jahren schon gibt und wo nie etwas los ist. Wer verlangt im Kiosk, beim Dönermann oder beim Frisör eine Quittung? Wer kommt da nicht auf sonderbare Ideen? Immer mehr Unternehmen gehen pleite, aber auf der anderen Seite werden immer neue Kioske und Dönerbuden eröffnet. Schon seltsam. Auch seltsam, dass bei dem einen Dönerladen Schlangen davor stehen, aber die 3 ändern in der Straße haben trotzdem nur 1-2 Gäste in 1-2 Stunden und beide Läden existieren seit Jahren.
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