Alle zwei Jahre gilt für die Mehrheit der deutschen Autofahrer: Sie müssen die Verkehrssicherheit ihres Pkw im Rahmen der Hauptuntersuchung überprüfen lassen. Der damit verbundene Untersuchungsbericht wurde bisher stets in Papierform ausgegeben, doch auch beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) setzt man künftig stärker auf digitale Möglichkeiten.
Zwar wird der Bericht von den jeweiligen Gutachtern nach wie vor auf Papier ausgegeben, die wesentlichen Informationen des Berichts können jedoch ab sofort in Form des Digitalen Untersuchungsberichts (DUB) auch online abgerufen werden, wie das KBA mitteilt. Zurückliegende Berichte, umgangssprachlich auch als TÜV-Gutachten bezeichnet, werden allerdings nicht mehr erfasst.
Keine persönlichen Daten beim KBA nötig
Der jeweilige Bericht kann direkt heruntergeladen werden. Als Berechtigungsnachweis muss man lediglich die Nummer des Untersuchungsberichts, die Schlüsselnummer der jeweiligen Überwachungsorganisation sowie die zu dem jeweiligen DUB gehörende Identifikationsnummer angeben. Persönliche Daten sind für den Abruf nicht nötig.
Die Ergebnisse der letzten Hauptuntersuchung können so auch per Link oder QR-Code problemlos an Dritte weitergegeben werden. Auf diese Weise hofft das KBA, den Datenaustausch etwa im Rahmen eines geplanten Werkstattbesuchs oder beim Verkauf eines Fahrzeugs zu vereinfachen. Zudem steht der größte Teil der Informationen auch auf Englisch zur Verfügung, was Reparaturen im Ausland erleichtern soll.
Enttäuscht wird, wer darauf gehofft hat, dass der DUB mit Hilfe der erst kürzlich vorgestellten i-KFZ-App abgerufen werden kann. Dazu wäre allerdings die Verknüpfung des jeweiligen DUB mit persönlichen Daten nötig gewesen. Das hätte einen erheblich größeren Aufwand hinsichtlich der nötigen Absicherung bedeutet und dem Wunsch nach einem einfachen Datenaustausch entgegengestanden. Die App wird zunächst den Fahrzeugschein in digitaler Form aufnehmen, im kommenden Jahr soll auch der Führerschein folgen.
HU-Daten auf Papier weiterhin wichtig
Allerdings ist die digitale Variante noch kein vollständiger Ersatz für den auf Papier ausgehändigten TÜV-Bericht. Er gilt lediglich als digitale Kopie des eigentlichen Gutachtens. Den Ausdruck sollte man also nach wie vor sorgfältig abheften.
